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Fast 8 Millionen Faule?

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(aus: Materialien zum Symposium State of the Art, Dezember 2008) Mag Wompel zu Erwerbslosigkeit am deutschen Arbeitsmarkt

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Am 1.1.2005 war es soweit. Die rot-grü­ne Bundesregierung hat das vorerst letzte einer Reihe von neuen Arbeitsmarktgeset­zen in Kraft gesetzt. Die Gesetze heißen im Volksmund einfach Hartz-Gesetze, weil der VW-Personalchef Peter Hartz Vorsitzender der Kommission war, welche diese Geset­ze entwickelt hat. Diese Neuregelung be­gann im Jahr 2003 und stellt den größten Angriff auf Löhne und Arbeitsbedingungen aller Beschäftigten seit Bestehen der Bun­desrepublik dar. Vorbereitet wurden diese Angriffe über eine erneute Debatte um die angebliche Faulheit der Langzeiterwerbslo­sen. Durch die Presse geisterten perma­nent „Beispiele“ von so genannten faulen Arbeitslosen, die den Sozialstaat Bundes­republik Deutschland aufs Schändlichste ausnutzen. Dies wurde geschickt von Politi­kern eingesetzt, um die durch Steuersen­kungen für das Kapital hausgemachte „Un­bezahlbarkeit“ der sozialen Sicherungssys­teme deutlich zu machen. Herausgekom­men ist, dass von den Gesetzen eine Viel­zahl von Menschen betroffen ist, die sich bisher in sozialer Sicherheit wiegten.

Die Hartz-Gesetze

Bei Verlust des Arbeitsplatzes gab es bisher bis zu 3 Jahre Arbeitslosengeld und danach, notfalls bis zur Rente, Arbeits­ sich losenhilfe. Die Höhe der Leistung richtete nach den vorher eingezahlten Versi­cherungsbeiträgen, betrug ca. 2/3 des vor­hergehenden Einkommens und sollte den Arbeitnehmer im Falle der Erwerbslosigkeit „versichern“ sowie seinen bisherigen Le­bensstandard, wenigstens annähernd, si­chern helfen. Dies hat sich nun radikal ge­ändert.

So kann ein älterer Arbeitnehmer, der seit der Jugend durchgängig gearbeitet und in die sozialen Kassen eingezahlt hat, unter Umständen bereits nach einem Jahr der Zahlung von Arbeitslosengeld auf dem Ni­veau der bisherigen Sozialhilfe landen. Er erhält nun „bedarfs­orientierte“ Leistungen, die bisher bekam, wer noch nie gearbeitet und keine Beiträge ein­gezahlt hat. Zudem wird jedoch zuvor geprüft, ob die Person noch über finanzielle Reserven verfügt, die zuerst verbraucht werden können (private Altersvorsorge, Eigentum). Es wird aber auch geprüft, ob und wie er mit jemandem zusammenlebt, wie groß die Wohnung ist, was der Partner verdient usw. Viele fallen auf diese Art und Weise vollkommen aus dem „sozialen Netz“ heraus, falls z.B. der Partner arbeitet oder eine Rente bezieht. Dies trifft besonders hart ältere und/oder kranke und behinderte Erwerbslose, die auf dem Arbeitsmarkt kaum eine Chance ha­ben. Besondere Härten gibt es aber auch für Jugendliche und Frauen.

Erwerbslose Menschen unter 25 Jahren sollen sofort in Arbeit oder Ausbildung ver­mittelt werden. Klappt dies nicht – und das ist in der Regel leider der Fall –, soll den Betroffenen zumindest ein sog. 1-EuroJob für 1 bis 2 € pro Stunde angeboten werden, der nicht qualifiziert; vielmehr wird eine künftige Generation von Sozialgeld-Bezie­hern geradezu „herangezüchtet“. Im Ge­genzug für diese „verstärkten Bemühun­gen“ um junge Menschen müssen diese auch mit härteren Sanktionen rechnen, wenn sie eine Arbeit oder Ausbildung ab­lehnen: Ihnen wird dann für drei Monate die Geldleistung gestrichen („Fördern und For­dern“). Durch die verschärfte Anrechnung von Partnereinkommen gelten viele Erwerbslo­se nicht mehr als „bedürftig“ – so werden vor allem Frauen aus dem Leistungsbezug ausgegrenzt und auf das untaugliche und überholte Modell des männlichen Familie­nernährers verwiesen oder in nicht sichern­de Mini-Jobs gedrängt. Viele gelten so nicht mehr als arbeitslos oder verlieren An­sprüche. Z.B. hatten Frauen, die in ein Frauenhaus fliehen mussten, bisher An­spruch auf Sozialhilfe. Jetzt werden sie zu ihrer Existenzsicherung an ihre – schlagen­de – „Bedarfsgemeinschaft“ zurückverwie­sen. Oder eine Alleinerziehende mit zwei schulpflichtigen Kindern, nun Alg II-Bezie­herin, in einer Zuschrift an das LabourNet Germany: „Ich bin 53 Jahre, gut ausgebil­det, habe meine drei Kinder zu ordentli­chen Menschen erzogen, eins ist schon „fertig“, mache das alleine, bin seit drei Jahren arbeitslos, verschuldet, habe mei­nen heute 17-jährigen Sohn drei Jahre we­gen einer schweren Krankheit gepflegt, die beiden jüngeren Kids gehen zur Schule. Unterhalt vom Vater bekomme ich nicht. Meine Kinder – so hat die Stadt Köln nun entschieden – sind seit dem 1.1.2005 durch Hartz IV keine Sozialhilfeempfänger mehr und bekommen deshalb auch keine Ermäßigung für städtische Einrichtungen. Auch nicht für die Musikschule…“

Damit nicht der Probleme genug. Um den Bedarf nach staatlicher Unterstützung festzustellen, haben sich die Behörden einen 18-seitigen, komplizierten Fragebo­gen ausgedacht. Er überforderte viele An­tragsteller und rief zudem die Datenschüt­zer auf den Plan. Doch die Probleme für die Antragsberechtigten halten auch nach erfolgreicher Abgabe des Antrages an: Zahlreiche Betroffene hatten selbst Ende Januar noch keine Leistungen auf dem Konto. Rund 90 Prozent aller ALG II-Be­scheide, die bei den Beratungsstellen vor­gelegt werden, sind fehlerhaft. Viele Le­benslagen werden im neuen Leistungs­recht überhaupt nicht berücksichtigt, viele Leis­tungen nur noch als Darlehen gewährt.

Für die Betroffenen sind die unübersicht­lichen Bescheide kaum prüfbar. Wer­den Fehler erkannt, fehlt aus Angst vor Benach­teiligungen häufig der Mut zu Klagen. In den Beratungsstellen der Erwerbslosen landen täglich Hunderte von falsch erstell­ten Bescheiden. Den Betroffenen werden zwischen 10 € und in Einzelfällen sogar bis zu 500 € zu wenig Geld ausgezahlt. Bei voraussichtlich rund 3,5 Mill. ALG II-Bezie­hern, ausgehend von einer Fehlerquote von nur 75 %, bei einer durchschnittlichen zu niedrigen Zahlung von nur 15 €, kom­men wir auf einen Betrag von 39,37 Mill. €, die den Betroffenen Monat für Monat zu wenig ausgezahlt werden. Auf ein Jahr ge­rechnet ergibt dies 472 Millionen €. Ein Zu­fall?

Zu den häufigsten Problemen mit den Bescheiden zählt, dass die zusätzlich zu Alg II zu zahlenden Kosten für die Unter­kunft nicht in voller Höhe übernommen wer­den. Mitte 2005 – nach Ablauf einer Über­gangsfrist – „durften“ viele zwangswei­se umziehen. Denn Miet- und Nebenkosten werden nur dann bezahlt, wenn sie „ange­messen“ sind. Was nun genau „angemes­sen“ ist, hängt laut Bundesagentur für Ar­beit von den örtlichen Gegebenheiten ab und wird unterschiedlich gehandhabt. Es sind Fälle von Umzugsaufforderungen be­kannt, um z.B. knapp über 10 € im Monat zu sparen. Diese mangelnde Verhältnismä­ßigkeit ist mit der Gefahr der Ghettobildung für Langzeiterwerbslose verbunden.

Ein weiteres Problem für die Betroffe­nen und Einsparpotential für den Staat be­steht in der Verschärfung der Zumutbarkeitsre­geln. Die Beweislast ist für alle um­gekehrt worden: Die Jobsuchenden müs­sen bele­gen, warum sie eine Stelle nicht antreten können. Gelingt ihnen das nicht, werden die Bezüge gekürzt oder sogar ge­strichen. Längst gibt es keinen Berufs­schutz, und theoretisch ist auch die Ver­mittlung von Frauen in den legalisierten Be­ruf der Prosti­tuierten nach einem Jahr der Arbeitslosig­keit möglich. Auch die zumut­bare Entloh­nung wird weiter herabgesetzt bis auf 30 Prozent oder mehr unter dem Branchenni­veau.

Eng mit der Zumutbarkeit verbunden sind die 1-Euro-Jobs, sog. Arbeitsgelegenhei­ten. Die dienstverpflichteten Arbeitslo­sen erhalten weiterhin ALG II zuzüglich ei­ner „Aufwands­ent­schädigung“ von maximal 2 € pro Arbeitsstunde. Bei dieser aus der Sozi­alhilfe über­nomme­nen Variante der Pflicht­arbeit wird kein Arbeitsverhältnis begrün­det, d.h. Arbeitnehmerrechte sind weitge­hend außer Kraft gesetzt, und keine An­sprüche an die Sozialversicherungen er­worben. Wer sich weigert oder eine Ar­beitsgelegenheit abbricht oder eine „Kündi­gung“ zu verantworten hat, dem wird die Leistung gekürzt, letztlich ganz gestrichen – was bei jungen Erwachsenen bis 25 Jah­re sogar unmittelbar beim ersten „Fehlver­halten“ vorgesehen ist.

Diese Jobs dienen dem Testen der Ar­beitswilligkeit der Betroffenen und den da­mit verbundenen Einsparpotentialen durch Leistungssperren. Zugleich sollen sie aber ein hausgemachtes Problem der Länder und Kommunen lösen. Denn sie werden in Dienstleistungsbereichen der öffentlichen Hand angeboten, in denen viele gesell­schaftlich notwendige Arbeiten den Spar­maßnahmen zum Opfer fielen. Vielen der Entlassenen aus Kindergärten, Kranken­häusern, Altenheimen etc. kann drohen, nach einem Jahr ihre Arbeit an gleicher Stelle für 1 Euro wieder aufzunehmen. Hier­in wird der Angriff auf das Lohnniveau und die Arbeitsbedingungen aller am deut­lichsten. So verwundert es nicht, dass nun die Wirtschaftsverbände vehement fordern, diese Zwangsjobs auch auf die Privatwirt­schaft auszuweiten…

Um diese Schicksale von Millionen von Betroffenen kümmern sich weder der Staat, noch die Arbeitsagentur, während öffentlich der Streit um die Rekord-Erwerbslosenzah­len tobt.

Die Debatte um die ohnehin politisch er­mittelten Statistiken soll ablenken von der bestehenden Armut trotz Arbeit und eine weitere Senkung der sozialen Sicherung vorbereiten.

Doch die nun einzusparenden sozialen Leistungen für die Opfer des Wirtschafts­systems wurden bereits mehrfach als Wirt­schaftssubventionen ausgeschüttet, ohne jemals einen Arbeitsplatz geschaffen zu ha­ben. Kaum jemand kommt auf die Idee, dass sowohl eine, fünf oder auch acht Mil­lionen Erwerbslose eines zeigen: nicht die­se entwürdigten Menschen sind faul, son­dern das System.

Weitere „Optimierung“ der Verfolgungs­betreuung

Das „Hartz IV“ genannte Gesetz wurde 2006 zudem „optimiert“. „Optimiert“ wurde nämlich:

1) die juristische Stellung der Arbeits­agenturen und ihres Ziels, möglichst viele Menschen aus dem Leistungsbezug hin­auszudrängen, denn immer mehr Sozialge­richte und Datenschutzbeauftragte bestäti­gen, dass die Behandlung der Erwerbslo­sen rechtswidrig ist. Nun soll also die Rechtsprechung an die rechtswidrige Pra­xis angepasst werden;

2)die finanzielle Lage des Bundes zu Lasten der Anspruchsberechtigten. Breit medial begleitet mit einer offensichtlichen Lüge eines drastischen Einsparbedarfs (denn in Wirklichkeit erwirtschaftet die BA durch Abschreckung, unterlassene Förde­rung und Sperrzeiten schon jetzt Über­schüsse von mind. 4 Mrd. Euro) sollen etli­che Änderungen bewirken, dass noch we­niger Erwerbslose als bisher überhaupt Ar­beitslosengeld bekommen;

3)die pauschale Missbrauchsunter­stellung durch „optimierte“ Kontrolle und Sanktionen. Die wichtigsten Verschärfungen sind:

  • Abschreckung durch „Sofortange­bot für Kunden ohne bisherigen Leistungs­bezug”. Damit gemeint ist, potenziellen An­tragstellern zunächst eine „Maßnahme” an­zubieten, bevor sie einen Antrag ausgehän­digt bekommen, geschweige denn Leistun­gen erhalten.
  • Drastische Verschärfungen bei Sanktionen bis in die Unterkunftskosten und strengere Unterhaltsregeln.
  • Umkehrung der Beweislast bei der eheähnlichen Gemeinschaft.
  • Verschärfte Ausspitzelung von SGB II-Beziehern durch Verankerung eines Au­ßendienstes zur Durchführung von Haus­besuchen, Ausweitung der Telefon­kontrollen und erleichterter Datenabgleich der Be­hörden bis hin zu Finanzbehörden und KFZ-Bundesamt.
  • Reduktion von Unterkunftskosten auf die bisherigen Kosten, wenn ohne Zu­stimmung des Leistungsträgers umgezo­gen wurde.

Doch wer immer noch glaubt, ihr/sein Ar­beitsplatz sei sicher und die Gefahr einer derartigen Behandlung gering, sei versi­chert, dass es auch damit dem Kapital nicht genug ist, denn demnächst geht es darum, „arbeitsfähigen” Leistungsbeziehern die Regelleistungen weiter zu kürzen, um so „einen Anreiz zur Aufnahme niedrig ent­lohnter Tätigkeiten zu schaffen” (Alexander Gunkel/BDA). Und langfristig soll dieses staatlich finanzierte Lohndumping durch entrechtete 1-Euro-Jobs und Kombilöhne lediglich als „trojanisches Pferd“ (Stihl/DIHT) für echte Niedriglöhne dienen!

1-€-Jobs

Dabei handelt es sich um „Arbeitsgele­genheiten mit Mehraufwandsentschädi­gung“ (MAE) von eben einem Euro bis 1,50 Euro pro Stunde zusätzlich zum neuen Ar­beitslosengeld II (Alg II). Mehraufwandsent­schädigung bedeutet, dass es sich um kei­nen Lohn handelt, weil auch kein Arbeits­verhältnis und damit kein Anspruch auf Übernahme, Urlaubsgeld oder Lohnfortzah­lung im Krankheitsfall entsteht. Kein Ar­beitsverhältnis, keine Arbeitsrechte.

Bei Weigerung einen solchen Job anzu­nehmen, droht zunächst die Kürzung der Regelleistung von 345 Euro um 30% für drei Monate und bei wiederholter Ableh­nung um 60%. Jugendlichen unter 25 wird für diese Zeit das Alg II komplett gestri­chen. Doch während einige versuchen ge­gen diese Zwangsdienste zu klagen, su­chen viele aktiv nach solchen Jobs – ein­fach weil die Grundsicherung vorne und hinten nicht ausreicht.

Während die Erwerbslosen max. 1,50 Euro je Stunde bekommen, erhalten ihre „Arbeitgeber“ ca. 350 Euro je Monat für Verwaltungskosten und den lt. Gesetz mit diesen Jobs verbundenen Qualifizierungs­anteil. Dieser „Aufpreis“ führte zur massen­haften Nachfrage bei den Beschäftigungs­trägern und oft auch zur „Weiterverleihung“ dieser Billigkräfte an Wohlfahrtsverbände, Schulen, Kirchengemeinden und weitere Einrichtungen des sozialen Hilfesystems, meist an Arbeitsplätze, die zuvor aus Spar­maßnahmen gekündigt wurden. Doch von Qualifizierung kann in den seltensten Fäl­len die Rede sein, zumal die meisten Job­berInnen bereits Fachkräfte sind.

Dies entspricht der Intention der neuen „Beschäftigungspolitik“, nicht Qualifikatio­nen zu erhalten und auszubauen, sondern diese zu testen und zu vernutzen; nicht in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln, son­dern die Arbeitslosenstatistik wie auch die Leistungen zu minimieren.

Bei den Arbeiten, die den Erwerbslosen im Rahmen von 1-Euro-Jobs nach § 16, Abs. 3 des neuen Zweiten Sozialgesetzbu­ches SGB II zugewiesen werden, muss es sich um „zusätzliche“ handeln, also die sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet wür­den. Für den Einsatz von 1-Euro-Arbeits­kräften in den Kommunen bedeutet das: Es reicht lt. Gesetz eigentlich nicht, wenn eine Kommune mit Hinweis auf bestehende fi­nanzielle Engpässe pauschal erklärt, die von den 1-Euro-Kräften ausgeführten Arbeiten würden sonst nicht oder nicht in diesem Umfang durchgeführt. Entsprechen­des gilt für die Zuweisung einer 1-Euro- Kraft an einen freien Träger. Mit Blick auf die Arbeit in Pflegeheimen oder Krankenhäusern gilt ebenfalls, dass insbesondere alle Arbeiten, die notwendig werden, um die Anforderungen der Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen oder auch Hygienevorschriften zu erfüllen, notwendige und damit nicht zusätzliche Arbeiten sind. Auch können nach § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II nur solche Arbeiten im Rahmen von 1-Euro-Jobs zugewiesen werden, die „im öffentlichen Interesse liegen“.

Genau diese Vorgaben werden aber in den meisten Fällen verletzt. Die Zusätzlich­keit wird tagtäglich durch kommunale Spar­maßnahmen und (selbst geschaffene) Spar­zwänge täglich aufs Neue produziert mit jeder Entlassung und jeder geschlosse­nen Einrichtung. An Schulen arbeiten z.B. viele erwerbslose Lehrer als 1-Euro-Be­treuung und Hausaufgabenhilfen. Viele ent­lassene PflegerInnen landen nach einem Jahr im gleichen Job – nur rechtlos und un­bezahlt. Gleiches gilt für das Gebot der Ge­meinnützigkeit, die immer weiter gefasst wird, z.B. bis hin zu Aufgaben der Sicher­heit im (privatisierten!) Öffentlichen Perso­nennahverkehr.

Schon immer dienten Trainingsmaß­nahmen, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM), Praktika etc. auch zum Testen der Arbeitswilligkeit oder zur Disziplinierung „aufmüpfiger“ Erwerbsloser. Mit den 1-Euro-Jobs besteht nun die Möglichkeit, diese Ziele mit handfesten wirtschaftlichen Vorteilen zu verknüpfen. Doch angesichts der durch die Arbeitsagenturen ungeprüften Durchführung dieser Maßnahmen bleibt es den Beschäftigungsträgern überlassen, ob sie für die beantragten und bewilligten 1-Euro-Jobs Einsatzmöglichkeiten und damit Zusatzprofite suchen oder sich mit der Aufwandsentschädigung begnügen und die JobberInnen sich selbst überlassen (und damit nebenbei der Verdrängung regulärer Jobs entgegen wirken).

Es hängt von den Einsatzstellen und der Persönlichkeit der JobberInnen ab, wel­che der Lösungen ihnen lieber ist, den Job selbst können sie so oder so nur bei Strafe einer Sperre ablehnen.

1-Euro-Jobs haben – wie auch der staatliche Verleih über Personal-Service­Agen­turen (PSA) – die eindeutige Funktion des Lohndumpings. Sie wirkt sich aber vor­rangig im Bereich des Öffentlichen Diens­tes aus, in der privaten Wirtschaft „nur“ als Abschreckung vor den Folgen der Erwerbs­losigkeit und damit als Anreiz zu weiterem Verzicht auf tarifliche und übertarifliche Standards zur „Sicherung“ des Arbeitsplat­zes.

Getrieben vom Wunsch nach weiterer Senkung der Lohnnebenkosten schreien die Arbeitgeber aber weniger nach der Ausweitung von 1-Euro-Jobs auf alle Wirt­schaftsbereiche als nach staatlichen Zu­schüssen zu Niedriglöhnen in Form von Kombilohn. Die aktuelle Debatte um weite­re Senkung der Lohnersatzleistungen für Erwerbs­lose soll, verbunden mit Erweite­rung der Zuverdienstmöglichkeiten, diesem Wunsch den Boden bereiten. Langfristig ist damit zu rechnen, dass staatliche Subven­tionen zu einem insgesamt abgesunkenen Lohnniveau den Einsatz von 1-Euro-Jobs ablösen werden, denn erstens wäre dies eine breiter angelegte, nicht nur Langzeit­arbeitslose betreffende „Lösung“ und zwei­tens ist der dauerhafte Einsatz von 1-Euro-Jobs zu teuer aus der Sicht eben dieser Lohnnebenkosten.

1-Euro-Arbeitsgelegenheiten sind damit offensichtlich ein arbeitsmarktpolitischer Un­sinn. Sie deregulieren Arbeitsverhältnis­se, sie ruinieren die Standards des sozia­len Hilfesystems und sie ersetzen bereits reguläre Arbeitsverhältnisse bis in den Fach­kräftebereich.

Das Einsparungspotential der Hartz-Gesetze liegt auf mehreren Ebenen:

a) Grundsätzliche Abschreckung vor Antragstellung (Entwürdigung und Erniedri­gung; umfangreicher Antragsbogen; fehler­hafte Bescheide) bis hin zu Sperren bereits bei der verspäteten Antragstellung,

b) Zahlungsverzögerungen, offensive Nutzung von Sperren und kreative Heraus­forderung von Sperr-Gründen der Leistung (kurzfristige Vorladungen, Alkoholtests, Hausbesuche und telefonische Kontrollen etc.),

c) mittelfristige Absenkung von Alg I und v.a. Alg II durch Angebot des Zuver­dienstes im 1-Euro-Job- und Niedriglohn­bereich,

d) langfristige Lohnsenkung in allen Wirtschaftsbereichen durch Lohndumping der Maßnahmen, die wiederum eine Ab­senkung der Grundsicherung rechtfertigt (Lohnabstandsgebot).

Lohndumping und Niedriglohn als gewollte Effekte

1) Der Anteil der Niedriglohnbeschäfti­gung in Deutschland ist seit 1995 um gut 43 Prozent gestiegen. 6,5 Millionen Men­schen, das sind 22 Prozent aller abhängig Beschäftigten, arbeiten für wenig Geld. Das zeigen aktuelle Untersuchungen des Insti­tuts Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Uni­versität Duisburg-Essen auf Grundlage der Daten des Sozio-ökonomischen Panels (SOEP) von 2006.

2) Nach der Einführung von Hartz IV im Januar 2005 erhielten knapp 290.000 Per­sonen zusätzlich zu ihrem Erwerbseinkom­men noch staatliche Transferleistungen. Eineinhalb Jahre später war es bereits eine Million. Armutslöhne gibt es auch im öffentlichen Dienst. Etwa 13.000 Beschäftigte bezogen 2006 dort zusätzlich zu ihrem Gehalt Leistungen aus der Grundsicherung.

3) Die Nettoverdienste der Arbeitneh­mer sind im Jahr 2006 auf den niedrigsten Stand seit 20 Jahren gesunken. Der durch­schnittliche Netto-Monatslohn liegt dem­nach bei 1320 Euro. Der sogenannte Net­torealverdienst lag nach Abzug von Steu­ern, Sozialbeiträgen und bei Berücksichti­gung der Preisentwicklung im vergangenen Jahr durchschnittlich bei 15.845 Euro im Jahr – etwa so hoch wie 1986 mit damals 15.785 Euro.

4) Ausblick lt. IWF-Einkommenstudie: Lohnsteigerung in Deutschland besonders mickrig: „Deutschlands Arbeitnehmer dür­fen nur mit einem minimalen Einkommen­splus rechnen: Laut Internationalem Wäh­rungsfonds werden die Gehälter 2008 real nur um 1,1 Prozent steigen. Die Beschäf­tigten im übrigen Westeuropa erhalten im Schnitt 2,1 Prozent mehr – die in Indien so­gar zehn Prozent mehr…“. Und: Lohn-Kaufkraft sinkt auch im Aufschwung…


Exkurs: Die Hartz-Gesetze

Das „Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen” (genannt „Hartz I“, seit 2003 in Kraft) wollte die Arbeitslosigkeit über eine Ausweitung der Zeitarbeit bekämpfen. Dazu wurden so genannte Personal-Service-Agenturen (PSA) als staatliche Skla­venhändler eingerichtet, die Arbeitslose einstellen, um sie dann zu verleihen. Doch nur die wenigsten PSA-Arbeitnehmer wurden vermittelt. Erstmals ist bei Hartz I fer­ner das Prinzip „Fördern und Fordern“ umge­setzt: Das Recht auf Unterstützung muss erarbeitet werden. Seitdem werden die Zumutbar­keitsregeln für die Aufnahme von Arbeit schärfer angewendet, nicht nur bei PSA.

Das „Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen”, (genannt „Hartz II“, seit 2003 in Kraft), beschäftigt sich mit sogenannten Mini-Jobs und Ich-AGs. Minijobs sind bis zu 400 Euro steuerfrei. Die Arbeitgeber müssen 25 Prozent Pauschalabgaben für die Sozialversi­cherung bezahlen (in Haushalten sogar nur 12%). In der Praxis müs­sen die Arbeitnehmer für wenig Geld viel arbeiten und davon auch noch ihre Sozial­versicherungsabgaben finan­zieren. Bei der Ich-AG erhalten Arbeitslose, die sich selbstständig machen, einen Zuschuss und Starthilfe. Statistisch betrachtet kommen beide Angebote an: Die Mini-Jobs haben sich sogar mit 7,6 Millionen zum erfolg­reichsten Arbeitsmarktinstrument seit Jahren entwickelt. Die Zahl der Ich-AGs liegt bei knapp 150.000. Diese Flucht vor dem Druck der Arbeits­agenturen wird jedoch mit vorprogrammierter Altersarmut bezahlt und oft auf Kosten regulärer Beschäfti­gung realisiert.

Das „Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen” (genannt „Hartz III“, seit 2004 in Kraft) ordnete den Umbau der Nürnberger Bundesanstalt für Arbeit an, einer Mammut-Behörde mit 180 Arbeitsämtern, 600 Außenstellen und 90000 Mitarbeitern. Die nun „Bundes­agentur für Arbeit“ genannte Verwaltung soll wie ein Unternehmen geführt werden, schlanker organisiert sein. Ein Betreuer soll sich theoretisch nur noch um wenige Arbeitslose kümmern und Er­werbslose – wohin auch immer – effizi­enter vermitteln. Doch das Personal ist gnadenlos überfordert und selbst voller Angst um den eigenen Arbeitsplatz.

Das „Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen” (genannt „Hartz IV“, seit 2005 in Kraft) schliesslich dient dazu, die bisherige Arbeitslosenhilfe abzuschaffen und das „Arbeitslosen­geld II“ (Alg II) einzuführen. Anspruch auf dieses Alg II (345€ im Westen und 331€ im Osten für Alleinstehende) haben erwerbsfähige Hilfebedürftige; nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten Sozialgeld (bisher Sozialhilfe). Anders als die Arbeitslosenhilfe orientiert sich das Alg II zudem nicht am früheren Lohn, son­dern am zugestandenen Bedarf der Betroffenen, die in einem Haushalt zusammen­leben — der so genannten Bedarfsgemeinschaft. Zu ihr zählen erwerbsfähige Hilfe­bedürftige, im Haushalt lebende Eltern, Partner — soweit das Paar nicht dauernd getrennt lebt — sowie minderjährige Kinder des Betroffenen oder des Part­ners. Alle Förderleistungen stehen im Ermessen der Behörde und erfolgen ohne Rechtsan­spruch der Betroffenen. Das neue Gesetz bietet keine verbindlichen Angebote zur Qualifizie­rung von Arbeitslosen. Zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt sind lediglich Ermessensleis­tungen ohne Rechtsanspruch vorgesehen – und die werden nur ver­geben, wenn die Kassen­lage es zulässt.


Mag Wompel ist Industriesoziologin und freie Journalistin, in Polen geboren, als Teenager über die Schweiz und etliche Stationen im Ruhrgebiet, Bochum, gelandet. Mitglied nationaler und internationaler Vernetzungsinitiativen kritischer/oppositioneller GewerkschafterInnen und Autorin industriesoziologischer und gewerkschafts- wie sozialpolitischer Veröffentlichungen. Verantwortliche Redakteurin des LabourNET Germany seit 1997.

Überblick zu den Hartz-Gesetzen


Dieser Text entstand auf Einladung des Symposium-Teams im Vorfeld des Symposiums im März 2008 und war allen Vortragenden und Diskutierenden vorab zugänglich.