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KSVF-Zuschuss erhöhen! Jetzt.

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(Offener Brief vom 20.9.2024) Wahlkampf 2024: auch ÖVP und Grüne nennen Zuschusserhöhung als wichtiges Anliegen

Sehr geehrter Herr Kulturminister Werner Kogler,
sehr geehrte Frau Staatssekretärin Andrea Mayer,
sehr geehrter Herr Finanzminister Magnus Brunner,
sehr geehrte Regierungsparteien ÖVP und Grüne!

Der Künstler_innensozialversicherungsfonds (KSVF) leistet wichtige Zuschüsse zu den Pflichtversicherungsbeiträgen von selbstständig erwerbstätigen Künstler_innen, ein Maximalbetrag von 1.896 Euro jährlich ist für die anspruchsberechtigten Künstler_innen vorgesehen. Dieser Betrag ist jedoch seit 2018 unverändert. Die kumulierte Inflation würde bereits mehr als +30% als angemessene Anpassung erfordern.

Erhöhen Sie den KSVF-Zuschuss! Jetzt.

Das ist sehr simpel möglich: über eine Verordnung durch den Kulturminister. Die erforderlichen finanziellen Spielräume sind vorhanden. Der KSVF ist über Abgaben finanziert, eine Erhöhung belastet nicht das Kunst- und Kulturbudget.

Das KSVF-Kuratorium hat bereits im Sommer 2023 eine Empfehlung an den Kulturminister zur Erhöhung des KSVF-Zuschusses ausgesprochen. Bislang fehlt eine entsprechende Verordnung.

Im Sommer 2024 hat der Kulturrat Österreich drei Fragen an wahlwerbende Parteien gerichtet, auch nach Umsetzungsplänen im Kontext sozialer Absicherung. Sowohl Grüne als auch ÖVP – wie darüber hinaus weitere wahlwerbende Parteien – nennen hier die Anhebung des KSVF-Zuschusses als wichtigen Schritt. Die schriftlichen Antworten sind auf der Website des Kulturrat veröffentlicht.

Regierungsparteien unisono für KSVF-Zuschuss-Erhöhung. Und nun? Tun!

Sehr geehrte Regierungsparteien, zeigen Sie, dass eine KSVF-Zuschuss-Erhöhung nicht bloß Wahlversprechen für eine mögliche nächste Regierungsbeteiligung ist.

Sehr geehrter Herr Kulturminister, greifen Sie zum Füller oder zur digitalen ID: Unterzeichnen Sie die dafür notwendige Verordnung, jetzt! Noch vor der Wahl.

Mit freundlichen Grüßen,
Kulturrat Österreich


Facts & Figures:

  • Der KSVF-Geschäftsbericht 2023 weist 11,4 Millionen Euro Fondskapital und weitere 10,5 Millionen Euro an Rücklagen (für später beantragte Zuschüsse) aus.
  • Der KSVF besteht seit 2001. Zuletzt leistete der KSVF Zuschüsse zu den Pflichtversicherungsbeiträgen von mehr als 4.000 selbstständigen Künstler_innen pro Jahr.
  • Von 2001 bis 2018 fanden regelmäßig Zuschuss-Erhöhungen statt, im Ausmaß von jeweils knapp 10% bis knapp 20%. Seit 1.1.2018 beträgt der maximal mögliche Zuschuss zu den Pflichtversicherungsbeiträgen von anspruchsberechtigten Künstler_innen 1.896 Euro pro Jahr.
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