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KünstlerInnenservice?

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(Beitrag in der Infobroschüre Selbstständig | Unselbstständig | Erwerbslos, 2012)

Betreuung arbeitsloser KünstlerInnen durch das AMS

Ein Rückblick

Maria Anna Kollmann


Von 1994 bis 2004 bestand als interne Einrichtung des Arbeitsmarktservice in Wien ein „Künstlerservice“, der hauptsächlich SchauspielerInnen und RegisseurInnen bzw. RegieassistentInnen betreute.

Im Herbst 2003 berichteten von diesem Künstlerservice betreute KünstlerInnen vom Plan des AMS, diesen Service auszulagern, was bei den Interessenvertretungen der Kunstschaffenden auf massive Kritik stieß. Über Monate fanden diverse Protestmaßnahmen statt, die vor allem von Theater- und Filmschaffenden und deren Interessenvertretungen getragen wurden. Am Höhepunkt der Proteste besetzten KünstlerInnen und Interessengemeinschaften die Wiener Geschäftsstelle des AMS, wobei sich FahrradbotInnen mit den Forderungen solidarisierten. Auch ein Besuch beim Vorstand des Bundes-AMS fand statt, bei dem die Protestierenden zunächst am Zutritt gehindert wurden, bis schließlich doch eine Abordnung vorgelassen wurde. Mehrere Pressekonferenzen ergänzten die Protestmaßnahmen. Die Interessenvertretungen traten dafür ein, die KünstlerInnenbetreuung auf alle Kunstsparten zu erweitern und überregional als eigenständige Struktur innerhalb des AMS auszubauen.

Dessen ungeachtet wurde vom AMS eine Interessentensuche ausgeschrieben und schließlich die „Team 4 Projektmanagement GmbH.“ (Team 4 PM) als ausgelagerte Einrichtung mit der KünstlerInnenbetreuung beauftragt. Dreh- und Angelpunkt der Kritik seitens der Interessenvertretungen war nun der Umstand, dass das Konzept ein „Clearing“ vorsah, an dessen Ende die Entscheidung stehen sollte, wer überhaupt als KünstlerIn vermittelbar ist bzw. seitens des AMS als solche/r anerkannt wird. Zusätzlich war das Konzept auf Wien beschränkt, und es war nicht ersichtlich, welche Kunstsparten berücksichtigt und welche spezifischen Fortbildungs- und Vermittlungsmaßnahmen vorgesehen sein würden.

Wer ist wer? Team 4 Projektmanagement ‒ Team 4 KünstlerInnenservice

Am 1. Mai 2004 nahm Team 4, nunmehr „Team 4 KünstlerInnenservice“, ungeachtet aller Widerstände seine Tätigkeit auf. Den Zuschlag zur Errichtung der Betreuungseinrichtung hatte Team 4 PM erhalten (siehe dazu team4.or.at). Nach eigenen Angaben wurde Team 4 PM 1991 in Graz von Tatjana Karlovic gegründet, der damaligen Leiterin der österreichweit ersten Arbeitsstiftung im künstlerischen Bereich – der Theaterstiftung Graz. Nach Ausgliederung des Managements der Theaterstiftung aus der Organisation der Vereinigten Bühnen übernahm Karlovic die Stiftung in Team 4 PM. Neben dem Team 4 KünstlerInnenservice hat Team 4 PM seit 1991 24 Outplacementstiftungen (Kurzinfo) und vier weitere Implacementstiftungen (Kurzinfo) betreut. Ein zusätzlicher Schwerpunkt von Team 4 PM ist die Betreuung von Jugendlichen); für Herbst 2011 ist eine Weiterführung dieses Projekts avisiert worden. 2006 wurde ein weiteres Projekt angekündigt: Arbeitslose KünstlerInnen sollten zu „Kunsttrainern“ ausgebildet werden („Der Standard“ vom 23. Mai 2006). Eine der beiden ProjektleiterInnen war auch hier Tatjana Karlovic. Im Zuge der Einführung der bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) wurde Team 4 als eine von neun PartnerInnenorganisationen des AMS 2010 beauftragt, BezieherInnen der BMS bei der Arbeitssuche zu unterstützen; bis 2012 sollen 512 in diese Betreuung aufgenommen werden. Seit 2009 schließlich kümmert sich Team 4 um Langzeitbeschäftigungslose und Personen bis 29 Jahre (Info).

Team 4 PM gibt es sowohl in Graz als auch in Wien. Team 4 KünstlerInnenservice hat seinen Sitz in Wien und ist für die Betreuung von KünstlerInnen in Wien und – seit 2007 – in Niederösterreich zuständig. Team 4 ist ein Verein „zur Schaffung von Arbeit“ und laut Vereinsregisterauszug in Graz registriert, Tatjana Karlovic vertritt als Vorsitzende den Verein nach außen und ist laut Statut als geschäftsführende Sekretärin berechtigt, Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen aller Art für den Verein vorzunehmen.

Im Lauf der Jahre hat Team 4 seine Kompetenzen erweitert. War zunächst geplant gewesen, sich der Klientel zu widmen, die bereits vorher vom Künstlerservice betreut worden war, so wurde der Kreis der „KundInnen“ mittlerweile auf die Bereiche Musik, Bühne, Konzert, Film, Artistik und bildende Kunst ausgedehnt. Auf der Website von Team 4 werden „fach- und spartenspezifische Beratung und Begleitung, die gemeinsame Aufarbeitung der bisherigen künstlerischen Tätigkeiten, das Erarbeiten individueller Bewerbungsstrategien, die Unterstützung bei der Arbeitssuche und Auftragsakquisition durch das Zurverfügungstellen von Infos über Bewerbungsmöglichkeiten, Organisation und Durchführung von Castings und Auditions für Agenturen und ArbeitgeberInnen, Entscheidungshilfen bei individuellem Qualifizierungsbedarf, Unterstützung bei der Gewährung von Förderungen und Entscheidungshilfen bei einer eventuellen beruflichen Neuorientierung“ als Kernaufgaben genannt. Letzterem ist eine eigene Seite gewidmet.

Als weitere Angebote sind dort „Ich AG“ für KünstlerInnen, Berufsorientierung für KünstlerInnen sowie Job-Coaching für KünstlerInnen angeführt. Das alles liegt nahe am Grundkonzept einer Clearingstelle und wird auch von Team 4 PM angeboten, wenn auch nicht speziell für KünstlerInnen. In dieses Konzept passt auch die Bundesrichtlinie „Kernprozess Arbeitskräfte unterstützen“ (siehe auch Materialien), die seit Februar 2008 bei Team 4 Anwendung findet. Die strengen Bestimmungen, die keine Rücksicht auf die besonderen Arbeitsbedingungen von KünstlerInnen nehmen – etwa tageweise und wochenweise Beschäftigungen, projektbezogene Anstellungen oder Honorare unter der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze – führen dazu, dass Kunstschaffende in hoher Zahl bei Team 4 „abgeschlossen“ und an die Regionalgeschäftsstellen des AMS zurück verwiesen werden. Dort laufen sie Gefahr, in sinnlose Bewerbungstrainings geschickt bzw. umgeschult zu werden.

Die Voraussetzungen, um in der Betreuung durch Team 4 bleiben oder dorthin zurückkehren zu können – keine durchgehende Beschäftigung von mehr als 62 Tagen, keine vorübergehende Beschäftigung/Tätigkeit von insgesamt mehr als 28 Tagen in drei aufeinanderfolgenden Monaten (mehr dazu in Info 2) – stellen für KünstlerInnen schwer zu überwindende Hindernisse dar. Im Jahr 2010 wurden infolgedessen 1.750 KünstlerInnen von Team 4 abgeschlossen (700 davon wegen eines Beschäftigungsverhältnisses über 62 Tage), während zwischen April und Dezember 2009 ca. 500 Personen abgeschlossen worden waren.

Zusätzlich wurde 2010 die Eingliederungsbeihilfe stark zurückgefahren – gegenüber 2009 hat sich die Anzahl der geförderten Beschäftigungen halbiert. Und wurden 2009 1.156 Personen betreut, hat sich bedingt durch die hohe Fluktuation aufgrund der Richtlinie die Anzahl 2010 auf 3.105 erhöht.

Wesentliche Forderungen der Interessenvertretungen sind damit nach wie vor nicht erfüllt. Der vom Kulturrat Österreich aufgestellte Maßnahmenkatalog für eine adäquate landesweite Betreuung von KünstlerInnen bleibt daher aufrecht.