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KünstlerInnensozialversicherungs-Strukturgesetz (KSVSG) beschlossen

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(12.11.2010, Pressemitteilung)

Kulturrat Österreich begrüßt erste Maßnahmen und fordert grundsätzliche Verbesserungen zur sozialen Lage von Kunst-, Kultur- und Medienschaffenden ein!

Wie der Name – KünstlerInnensozialversicherungs-Strukturgesetz (KSVSG) – schon suggeriert: Unkomplizierter wird es nicht. Dafür kompatibler. Eine grundsätzliche Verbesserung der sozialen Lage von Kunstschaffenden in Österreich bringt dieses Gesetz nicht. Aber es ist ein Anfang.

Im Kern beinhaltet dieses Gesetz zweierlei: Die Einrichtung eines Servicezentrums für Sozialversicherungsangelegenheiten von KünstlerInnen, sowie die Möglichkeit, auch als „neue selbstständige“ KünstlerIn die selbstständige Tätigkeit ruhend zu stellen (mit dem gewünschten Effekt, dass in Zeiten der Ruhend-Meldung ein Bezug von Arbeitslosengeld möglich ist, sofern ein Anspruch besteht). Beides wird ab 1.1.2011 Realität.

Servicezentrum

Das KünstlerInnen-Servicezentrum für Sozialversicherungsfragen wird bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) angesiedelt, aber Institutionen übergreifend tätig werden. Da es ohne Berufsprüfung auskommt, können letztlich weit mehr Betroffene von Erwerbssituationen quer zur zweiteiligen Sozialversicherungs-Logik (unselbstständig/selbständig) davon profitieren. Als Aufgabengebiet ist die gesamte Sozialversicherungslandschaft in Österreich definiert, inklusive Arbeitslosenversicherung und AMS sowie Künstlersozialversicherungsfonds (KSVF)*. Sowohl Information als auch – in manchen Bereichen und sofern gewünscht – Antragsweiterleitungen und andere kleine praktische Abwicklungen gehören zum Aufgabenbereich. Ausgespart hingegen bleibt die bedarfsorientierte Mindestsicherung. Und entgegen ursprünglicher Ankündigungen wird ein Servicezentrum wohl (vorerst) nur in Wien eingerichtet.

Ruhend-Meldung der künstlerischen Tätigkeit

Die Einführung der Ruhend-Meldung für KünstlerInnen zielt darauf ab, dass ein Bezug von Arbeitslosengeld in erwerbslosen Zeiten zwischen selbständigen künstlerischen Tätigkeiten auch dann möglich wird, wenn hierfür eine Pflichtversicherung in der SVA besteht. Eine aufrechte Pflichtversicherung in der SVA verhindert den Bezug von Arbeitslosengeld grundsätzlich, und eine lediglich vorübergehende Abmeldung von der SVA ist bislang nicht möglich. Die neue gesetzliche Lösung sieht nun jedoch vor, dass KünstlerInnen die vorübergehende Einstellung ihrer künstlerischen Tätigkeit melden können. Diese Option war bisher Gewerbetreibenden vorbehalten. In der Folge liegt für die Zeit der Ruhendmeldung – auch nachträglich – keine Pflichtversicherung in der SVA vor. Die Ruhendmeldung ist beim KSVF zu melden, der auch beurteilen muss, ob es sich tatsächlich um künstlerische Tätigkeit handelt. Für diejenigen KünstlerInnen, die einen Zuschuss aus dem KSVF beziehen und daher bereits über ein solches positives Gutachten verfügen, wird die Bearbeitung folglich rascher möglich sein.

Kein großer Wurf, aber ein wichtiger Schritt

In der Praxis birgt dieses Modell der Ruhend-Meldung sicher noch unbedachte Komplikationen in der Umsetzung, zumindest einfachere Konstellationen sollten aber bereits ab Jahresbeginn 2011 auf Anhieb funktionieren. Für die harten Nüsse und kniffeligen Fragen wiederum sollte das KünstlerInnen-Servicezentrum mit Rat und Tat zur Seite stehen. Und für darüber hinausgehende, wenn auch im prekären Alltag typische Extraspezialsonderfälle wird der Kulturrat Österreich weiter für die größtmögliche Ausschöpfung der neuen Rechtslage sowie für nächste Lösungsschritte kämpfen.

Die Ausdehnung der Ruhendmeldung von gewerblichen Selbstständigen auch auf KünstlerInnen, und damit auf einen Teil der „Neuen Selbstständigen“ ist darüber hinaus aber auch ein unmittelbarer Eingriff in die Sozialversicherungslogik in Österreich. Darin liegt grundsätzlich ein großes Veränderungs-Potential für alle, die einem vergleichbaren Erwerbsmarkt gegenüberstehen. Einer ähnlichen Regelung für freischaffende KulturarbeiterInnen, Medienschaffende, WissenschafterInnen, InformatikerInnen etc. stehen damit zwar noch nicht die Türen offen, aber eine Perspektive sozialversicherungsrechtlicher Gleichbehandlung wird zumindest sichtbar.

Der Kulturrat Österreich begrüßt und unterstützt künftige Erweiterungen dieser Regelung auf ebenfalls betroffene Berufsgruppen ausdrücklich.

Wie bereits einleitend festgehalten: Die Verbesserung der sozialen Lage der KünstlerInnen ist damit nicht erledigt. Notwendig sind insbesondere Verbesserungen am AMS und im Arbeitslosenversicherungsgesetz (ALVG), als auch in allen anderen Bereichen, mit denen die interministeriellen Arbeitsgruppen zuletzt beschäftigt waren.

Existenzsichernde Einkommen und soziale Absicherung müssen für alle möglich sein!



(*) Der Künstler-Sozialversicherungsfonds hat leider auch weiterhin keine Künstlerinnen im Titel.

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