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Kulturpolitisches Programm für die Zukunft

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(Juli 2024) Kulturrat Österreich

Der Kulturrat Österreich ist seit über 20 Jahren Dachverband der Interessenvertretungen in Kunst, Kultur und Freien Medien. Aufbauend auf dieser Expertise hat der Kulturrat Österreich einen umfassenden Blick auf die Kunst-, Kultur- und Medienlandschaft geworfen: Wo gibt es Verbesserungsbedarf, welche langjährigen Forderungen bestehen in den einzelnen Sparten und wie können die Weichen für eine nachhaltige Entwicklung gestellt werden? Daraus sind Forderungen entstanden, die sich an die wahlwerbenden Parteien und die zukünftige Bundesregierung richten.

Die Freiheit der Kunst ist nicht verhandelbar. Kunst, Kultur und Freie Medien sind gesellschaftlich hoch relevant. Dem Publikum kommt ein zentraler Stellenwert zu als integraler Teil der Kunst- und Kulturproduktion. Die Arbeit des Kulturrat Österreich zielt auf eine offene demokratische Gesellschaft mit offenen Zugängen und Teilnahmemöglichkeiten für alle ab. Diskriminierung und Ausschlüsse haben in einer freien Gesellschaft nicht nur keinen Platz, sondern müssen aktiv bekämpft werden.

Kunst, Kultur und Freie Medien brauchen eine solide ökonomische Basis. Faire und angemessene Bezahlung muss die Regel sein ‒ wie in allen anderen Bereichen der Gesellschaft. Trotz positiver Entwicklungsschritte in den letzten Jahren bleibt der Änderungsbedarf in der Budget- und Förderpolitik groß. Ebenso selbstverständlich braucht es Systeme der sozialen Absicherung, angepasst an die vielfältigen Arbeitsrealitäten in Kunst und Kultur. In beiden Feldern sind die Probleme seit Jahren bekannt.

Kunst und Kultur sind auch Teil des Wirtschaftslebens. Die Creative Industries sind heute ein bedeutender Player für Beschäftigung und Wertschöpfung. Kunst und Kultur in allen Ausformungen sind ein zentraler Standortfaktor. Dennoch dürfen Kunst und Kultur nicht nur ökonomisch bewertet werden. Wichtig sind sowohl Regulierungen und Rahmenbedingungen als auch die Akzeptanz von Kunst, Kultur und Freien Medien als Teil der gesellschaftlichen Daseinsvorsorge.

Ohne freie Kunst, Kultur und Medien drohen wir in autoritären Verhältnissen unterzugehen. Völkischer Nationalismus, Antisemitismus, antifeministischer Backlash müssen verhindert werden. Rassismus, Trans- und Homophobie sowie jeder anderen Art der Diskriminierung gilt es konsequent entgegenzutreten. Kunst und Kultur können nicht alles lösen. Sie tragen aber grundlegend zu einer offenen, demokratischen Gesellschaft bei. Die Förderung von zeitgenössischer Kunst und Kultur ist ein unerlässlicher Beitrag dazu.

Arbeit und Einkommen

Die Einkommenssituation im Sektor Kunst, Kultur und Freie Medien ist nach wie vor geprägt von Unterbezahlung bis hin zur Selbstausbeutung. Die Verhandlungsposition von Künstler_innen und Kulturarbeiter_innen ist denkbar schwach, kollektive Verhandlungsmöglichkeiten stehen erst am Beginn. Mit der teilweisen Etablierung von Fair Pay im geförderten Bereich hat sich zuletzt einiges bewegt. Es gilt das Momentum beizubehalten für:

// Faire Bezahlung für Arbeit = Fair Pay als Grundsatz in Kunst, Kultur und Freien Medien:

  • Faire und angemessene Bezahlung als Fördervoraussetzung bei allen öffentlichen Förderungen und entsprechende Bemessung der Förderhöhen
  • Etablierung von Fair Pay als Standard auch im nichtgeförderten Bereich
  • Jährliche Evaluierung der Fortschritte des Fair-Pay-Prozesses, regelmäßige unabhängige Studien und Veröffentlichung der jeweiligen Ergebnisse
  • Implementierung der Leitlinien der Europäischen Kommission für Kollektivverträge von Solo-Selbstständigen in österreichisches Recht

// Faire Bezahlung für Werknutzung = angemessenes Entgelt aus der Verwertung der Rechte für Urheber_innen und ausübende Künstler_innen:

  • Direktvergütungen von online-Nutzungen für Urheber_innen und ausübende Künstler_innen
  • Faire Abgeltung von Werknutzungen durch Künstliche Intelligenz (KI)
  • Stärkung von Urheber_innenvertragsrechten, u. a. durch Rahmenverträge
  • Verbesserungen im Urheber_innenrecht hinsichtlich der Aushandlungsmöglichkeiten von gemeinsamen Vergütungsregeln

// Fair Play als Grundsatz in Kunst, Kultur und Freien Medien:

  • Verankerung von vorhandenen Muster-, Norm- und Rahmenverträgen als Mindestvoraussetzung jedenfalls im geförderten Bereich
  • Förderpraxis, die rechtskonforme Arbeitsverhältnisse selbstverständlich ermöglicht. Finanzielle Engpässe dürfen nicht zu Lasten der Arbeitsbedingungen gehen (z. B. korrekte Beschäftigungsverhältnisse, Mehr- und Überstundenzuschläge, Abschlagszahlungen etc.)
  • Gezielte Fördermaßnahmen für Künstler_innen und Kulturarbeiter_innen mit Betreuungsaufgaben
  • Ermöglichung von Kollektivverträgen in Einrichtungen des Bundes und anderer Gebietskörperschaften (z. B. Abschluss des Kollektivvertrags für die Bundesmuseen). Hierfür muss eine ausreichende Finanzierung gewährleistet sein, um Orientierung an Fair Pay ohne Nivellierung nach unten zu ermöglichen.

Soziale Rechte

Künstler_innen, Kultur- und Medienarbeiter_innen manövrieren in ihrem Arbeitsleben vielfach durch multiple, parallele und abwechselnde Erwerbsformen. Phasen der Erwerbslosigkeit sind ebenso typisch wie unsichere Einkommensperspektiven und hohe Armutsgefährdung. In den Sozialversicherungssystemen ist diese Realität nicht abgebildet, existenzbedrohende Situationen können jederzeit entstehen – und das gilt für viele andere prekär Tätige gleichermaßen. Versicherungslücken, Altersarmut und ein eklatanter Gender Pay Gap verschärfen die soziale Schieflage zusätzlich. Der Kulturrat Österreich fordert:

// Weiterentwicklung des Künstler_innen-Sozialversicherungsfonds (KSVF):

  • Ausweitung der grundsätzlich Zuschussberechtigten auf Künstler_innen, Kultur- und Medienarbeiter_innen
  • Anhebung des Zuschusshöchstbetrags
  • Abschaffung der Einkommensuntergrenze und Erhöhung der Obergrenze
  • Ausweitung des Einzahler_innenkreises und zukunftsfähige Sicherung der Fondseinnahmen unter Berücksichtigung aktueller technischer Entwicklungen

// Absicherung in Phasen der Erwerbslosigkeit:

  • Erleichterungen bei der Anwartschaft zum Arbeitslosengeld für Berufe mit typischerweise kurzen Beschäftigungsverhältnissen. Alle, die in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, müssen bei Arbeitslosigkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
  • Arbeitslosenversicherung, die auch bei der Kombination von unselbstständiger und selbstständiger Tätigkeit den Bezug von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe praktikabel macht – ohne Gefahr, dass spätere selbstständige Einkünfte und eine rückwirkende Pflichtversicherung AMS-Rückforderungen auslösen.
  • Ausweitung der Möglichkeit der Ruhendmeldung auf alle Neuen Selbstständigen
  • Einführung eines Einkommens-Abgrenzungsmodells für den selbstständigen Zuverdienst, nach dem eruiert wird, ob die Geringfügigkeitsgrenze während dem Bezug von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe überschritten ist oder nicht (analog der Möglichkeit zur Abgrenzung der Einkünfte bei Kinderbetreuungsgeld)
  • Arbeitslosengeld und Notstandshilfe zumindest in der Höhe des Existenzminimums, inklusive automatischer Valorisierung
  • Zuverdienstmöglichkeit, bei niedrigem Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe zumindest bis zur Höhe der Armutsgefährdungsgrenze

// Soziale Absicherung in allen Lebenslagen:

  • Finanzielle Absicherung für den Krankheitsfall ‒ in existenzsichernder Höhe, als Teil der Pflichtversicherung, für Solo-Selbstständige jedenfalls ab dem vierten Tag
  • Beseitigung von Ausschlüssen beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld. Auch Personen mit (berufstypisch) diskontinuierlicher Erwerbstätigkeit und nicht durchgehender Pflichtversicherung müssen zwischen allen Optionen wählen können.
  • Zuverdienstmöglichkeit bei niedriger (Alters-)Pension zumindest bis zur Höhe der Armutsgefährdungsgrenze, ohne die Ausgleichszulage zu verlieren
  • Zugang zu sozialer Absicherung für alle, die hier leben
  • Bedingungsloses existenzsicherndes Grundeinkommen für alle mit dem Ziel der Existenzsicherung auch unabhängig von Erwerbsarbeit

Budget und Förderpolitik

Dotierung und Förderpraxis müssen die faire Bezahlung von in Kunst und Kultur Tätigen und die Etablierung von Kollektivverträgen ermöglichen, ohne die Anzahl und Vielfalt der geförderten Aktivitäten und deren Ausstattung zu reduzieren. Dafür bedarf es einer signifikanten Budgeterhöhung für Kunst und Kultur und eines nachhaltigen Finanzierungsplans aller Gebietskörperschaften auf Basis einer zeitgemäßen Förderpolitik und -verwaltungspraxis.

// Zuverlässige Förderung von Kunst und Kultur:

  • Für die Freie Kunst- und Kulturszene Verdoppelung des Budgets, das bedeutet: Anhebung des auf Basis des Kunstförderungsgesetzes vergebenen Förderbudgets auf mindestens 0,2 Prozent der Bundesausgaben
  • Anhebung der öffentlichen Kunst- und Kulturausgaben auf mindestens 1 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) auf Basis definierter Wirkungsziele
  • Konsequente jährliche Valorisierung der Budgetmittel, für die prekäre Freie Szene sind fehlende Indexierungen Existenz gefährdend
  • Absicherung und Weiterentwicklung einer vielfältigen Kunst- und Kulturproduktion sowie ‑vermittlung mit niedrigen Zugangsschwellen für alle in Österreich lebenden Menschen als integraler Teil der Daseinsvorsorge (öffentliche Infrastruktur von Wasser- und Energieversorgung, Bildung über Gesundheit bis Kunst und Kultur)

// Grundlegende Reform des Förderwesens für eine zeitgemäße Förderpolitik:

  • Erarbeitung einer Kunst- und Kulturstrategie des Bundes in einem partizipativen Prozess als Basis einer umfassenden Reform des Förderwesens
  • Stärkere Input-Orientierung in der Kulturförderung: Anstelle von Output-Indikatoren (z. B. Anzahl Produktionen, Vorstellungen, Ticketverkäufe) ist der kulturelle und gesellschaftliche Mehrwert in den Mittelpunkt zu stellen, u. a. durch Förderung von Entwicklungsprozessen und Partizipationsmöglichkeiten – Qualität von Arbeitsprozessen vor Quantität der Projekte.
  • Verbindliche Einhaltung von Fair-Pay-Standards bei der Bemessung der Förderhöhen
  • Systematisches Screening des bestehenden Förderwesens, um Barrieren und Diskriminierungen auf inhaltlicher, struktureller und personaler Ebene in Zugang, Beteiligung und Repräsentation von Minderheiten und marginalisierten Gruppen abzubauen
  • Ermöglichung von Querschnittsprojekten mittels Einrichtung ressort-übergreifender Gremien und Förderausschreibungen, besetzt mit Expert_innen aus den jeweiligen Bereichen und gemeinsamer Dotierung (z. B. im Bereich Kultur und Bildung, Jugendarbeit, Umweltschutz, Gesundheitsprävention, Wissenschaft etc.)
  • Nutzbarmachung der Expertise und des Erfahrungsschatzes der eingesetzten Jurys und Beiräte mittels Veröffentlichung jährlicher Jury-/Beiratsempfehlungen auf Basis ihrer Tätigkeit
  • Wiederbelebung der angewandten Kulturforschung zur wissenschaftlichen Begleitung und Evaluierung kulturpolitischer Entwicklungen mit eigener Dotierung, Definition von Forschungsinteressen und öffentlichen Ausschreibungen

// Modernisierung der Vergabepraxis = mehr Effizienz, Transparenz und Planbarkeit:

  • Überprüfung der Verhältnismäßigkeit von administrativem Aufwand in Relation zur Förderhöhe mittels unabhängiger Studien
  • Einführung mehrstufiger Ausschreibungsverfahren bei thematischen Fördercalls
  • Ausbau mehrjähriger Förderverträge für Kunst- und Kulturakteur_innen mit kontinuierlicher Tätigkeit, inklusive Valorisierung der jährlichen Fördersumme
  • Einführung aussagekräftiger schriftlicher Begründungen zu Förderentscheidungen auf Basis der Vergabekriterien, insbesondere bei Ablehnungen und wenn die zuerkannte Förderhöhe nicht der Antragssumme entspricht (z. B. welche Aktivitäten haben nicht überzeugt, welche Kosten werden als zu hoch eingeschätzt etc.)
  • Besetzung von Beiräten und Jurys ausschließlich nach sachlichen und inhaltlichen Gesichtspunkten unter Einbeziehung der jeweils relevanten Interessenvertretungen via Vorschlagsrecht und Einspruchsmöglichkeiten in transparenten Verfahren
  • Erarbeitung eines Koordinierungsplans zwischen den Gebietskörperschaften, um schrittweise die Verwaltungspraxis besser aufeinander abzustimmen

Medien-, Bildungs- und Gesellschaftspolitik

Kunst und Kultur sind nicht isoliert zu betrachten. Eine aktive Kulturpolitik muss den Blick auf politische Gestaltungsräume in allen Bereichen des Zusammenlebens richten. Das heißt: Neben naheliegenden Feldern wie Bildungs- oder Medienpolitik ist Kunst und Kultur jedenfalls auch im FremdenUNrecht und bei der Regulierung neuer technologischer Entwicklungen in den Fokus zu nehmen:

// Öffentlich-rechtliche und Freie Medien stärken:

  • Politisch unabhängiger ORF und dementsprechende Gremienreform (Stiftungs- und Publikumsrat), die Expert_innen aus Kunst und Kultur verpflichtend einbindet (im Detail)
  • Konsequente Stärkung Freier Radios und Community TVs durch Weiterentwicklung von Förderungen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die sowohl den Alleinstellungsmerkmalen Offener Zugang, Werbefreiheit und Gemeinnützigkeit als auch dem Entwicklungsbedarf aufgrund des digitalen Wandels Rechnung tragen.
  • Stärkere Berücksichtigung und Sendung von Kunst- und Kulturproduktionen aus Österreich
  • Weiterentwicklung und finanzielle Aufstockung der qualitätsorientierten Medienförderung und Journalist_innenausbildung

// Kunst und Kultur in alle Facetten der Bildungspolitik einbeziehen, notwendige Strukturen für kulturelle Bildung ausbauen:

  • Höheres Angebot an Unterrichtseinheiten und Sicherstellung höchster Qualitätsstandards in der Pädagog_innenausbildung in allen künstlerischen Fächern aller Schulformen
  • Finanzierung zusätzlicher Studienplätze im tertiären Bereich und Verbesserung von Quereinstiegsmodellen für Pädagog_innen
  • Nachfolgemodell der Fachkoordination in den Bildungsdirektionen
  • Mittelerhöhung für Inklusion und Kulturvermittlung

// Strukturelle Einbeziehung der Zivilgesellschaft:

  • Einrichtung einer ständigen Arbeitsplattform im für Kunst und Kultur zuständigen Ministerium mit Politik, Verwaltung und Interessenvertretungen (soll mindestens 4x im Jahr tagen)

// Einhaltung internationaler Verpflichtungen:

  • Erleichterung des Kulturaustausches mit Ländern des Globalen Südens entsprechend der Verpflichtung gemäß der UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen (im Detail), insbesondere:
  • Anpassung der Anforderungen für ankommende Künstler_innen und Kulturarbeiter_innen im Visa-, Arbeits- und Aufenthaltsrecht an die Arbeitsrealitäten im Kunst- und Kulturbereich
  • Etablierung eines „Fremdenrechtsforums“ Kunst und Kultur analog zum Wissenschaftsbetrieb

// Kunst und Kultur als Querschnittsmaterie etablieren:

  • Festlegung von Kunst und Kultur als Staatsziel (Folgeabschätzung gesetzlicher Maßnahmen und Kulturverträglichkeitsprüfung für alle Bereiche)
  • Einrichtung einer umfassenden, mehrsprachigen Beratungsstelle für Angelegenheiten der sozialen Absicherung mit rechtsmaterien- und institutionenübergreifender Expertise ohne Sanktionsandrohung, aber der Möglichkeit, rechtsverbindlich Auskunft zu erteilen
  • Einrichtung einer interministeriellen Steuerungsgruppe für Kunst und Kultur (von Kulturvermittlung, Auslandskulturpolitik, Urheber_innenrecht bis zur sozialen Lage), die mindestens einmal im Jahr Vorhabensberichte mit Folgenabschätzung veröffentlicht

// Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) reglementieren:

  • Verantwortungsvolle Regulierung und Kennzeichnungspflicht des Einsatzes von KI
  • Faire Vergütungen von Urheber_innen bei KI-Nutzungen
  • Ausschluss von Förderung für rein KI-erstellte Kunst- und Kulturproduktionen (z. B. Übersetzungen etc.)
  • Weitere Maßnahmen zur Unterstützung eines kompetenzorientierten Einsatzes von KI in Kunst, Kultur und Freien Medien
  • Möglichkeit für Urheber_innen, die Einspeisung der eigenen Werke in KI-Systeme zu untersagen

Das kulturpolitische Programm als PDF

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