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Mindestsicherung?

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(Pressemitteilung vom 21.5.2008) Kulturrat Österreich lehnt Ministerialentwurf als Etikettenschwindel ab und fordert ein bedingungsloses existenzsicherndes Grundeinkommen!

Soziale Sicherheit statt so genannter Mindestsicherung!

Nach Jahren inhaltsleerer Vorankündigungen zur Einführung einer Grundsicherung in Österreich ist nun erstmals Konkretes öffentlich: Statt einem bundesweiten Gesetz war eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Schaffung von Mindeststandards in der Ausgestaltung der Sozialhilfe in parlamentarischer Begutachtung, die im Kern nicht mehr als eine Umbenennung der Sozialhilfe in bedarfsorientierte Mindestsicherung vorsieht. Die Begutachtungsfrist für den Ministerialentwurf ist in diesen Tagen zu Ende gegangen.

Gerade für Kunst-, Kultur- und Medienschaffende, die im Zuge des Reförmchens des Künstlersozialversicherungsfonds immer wieder darauf verwiesen wurden, dass mit der bedarfsorientierten Mindestsicherung ein allgemeines System der sozialen Sicherung gerade auch für jene in Planung sei, die aufgrund diskontinuierlicher Beschäftigung des öfteren einkommensschwache Zeiträume mit systembedingt unverhältnismäßig hohen Sozialversicherungsbeiträgen überstehen müssen, ist dieser Umsetzungsentwurf umsonst: Der gesamte Problemkreis wird noch nicht einmal erwähnt.

Allerdings enthält der Entwurf, welcher in der Öffentlichkeit unter dem Topos Armutsbekämpfung verhandelt wird, eine Reihe von Maßnahmen, die mitnichten helfen, eine wenn auch geringe allgemeine Alimentierungsschwelle für jene einzurichten, die zuwenig Geld zum Leben haben:

  • Strafandrohungen sowie Kürzungen von bis zu 50% (etwa in Verbindung mit Sperren durch das AMS) sind vorgesehen. In Ausnahmefällen soll auch alles gestrichen werden können. Grundbedürfnisse, die durch die so genannte Mindestsicherung abgedeckt werden soll, lassen sich nicht halbieren – eine solche Regelung führt nicht zur Verringerung von Armut, sondern trägt zu deren Verschärfung bei.
  • Besonders finanzschwache Gruppen wie z.B. Asylsuchende oder subsidiär Schutzberechtigte werden generell vom Rechtsanspruch ausgeschlossen – obwohl ohnedies eine Klausel enthalten ist, dass zum Bezug ein Hauptwohnsitz in Österreich notwendig ist; Sozialtransfers in andere Staaten also de facto ausgeschlossen sind.
  • Es sind ausführliche Regelungen zur Konstruktion so genannter „Bedarfsgemeinschaften“ enthalten: So soll alleine das Zusammenwohnen mit einem oder mehreren Erwachsenen generell eine Senkung des Anspruches auf zumindest 75% bewirken.
  • Das AMS soll als Antrags- und Datensammelstelle dienen. Alleine die beinahe Nichtverpflichtung des AMS zu einem sorgfältigen Umgang mit von ihnen erhobenen Datensorten durch die letzte Arbeitslosenversicherungs-Novelle (2007) lässt hier das Schlimmste befürchten.
  • Der Entwurf sieht weitere nicht präzisierte Verschärfungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vor – anstatt letzteres zumindest den Bedürfnissen der Arbeitssuchenden anzupassen.
  • Im Entwurf wird ausdrücklich festgehalten, dass die Mindestsicherung kein arbeitsloses Einkommen sein wird. In Verbindung mit enthaltenen Klauseln zu verpflichtender sozialer Arbeit zum Nulltarif ist eine breite Einführung von Gratisjobs ohne arbeitsrechtliche Mindeststandards zu befürchten.

Die so genannte Mindestsicherung ist in der derzeit vorgeschlagenen Form eindeutig abzulehnen. Not tut eine Bekämpfung von Armut, wobei hier zuallererst eine grundsätzliche Trennung von Einkommen und Arbeit zu realisieren ist. Nur ein Grundeinkommen (im Gegensatz zu einer bedarfsorientierten Grundsicherung – also ohne Arbeitsverpflichtung, ohne Bedarfsprüfung, in einer existenzsichernden Höhe) hat das Potenzial zu einer Umverteilung und Neudefinition von Arbeit (jenseits von Erwerbsarbeit und unbezahlter Tätigkeit) sowie einem Leben ohne materielle Existenzangst.

Der Kulturrat Österreich fordert daher ein bedingungsloses existenzsicherndes Grundeinkommen! Für alle!

Positionspapier Grundeinkommen des Kulturrat Österreich


Stellungnahmen zum Ministerialentwurf zur Einführung einer sogenannten „Mindestsicherung“

Stellungnahme des Kulturrat Österreich

Stellungnahme des Dachverband der Filmschaffenden

Offizielle Unterlagen:

Ministerialentwurf betreffend den Entwurf einer Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über eine bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung(hier finden sich auch die einzelnen Stellungnahmen zum Gesetzesvorhaben).

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