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Neujahrsüberraschungen à la KSVSG

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(Pressemitteilung vom 23.12.2010)

Vom Scheitern und dem Weg zu Erstinformationen betreffend Praxis ab 1. 1. 2011

Neujahrsüberraschungen à la KünstlerInnen-Sozialversicherungsstrukturgesetz (KSVSG)

Aufmerksame BeobachterInnen werden es wissen: Mit 1. 1. 2011 treten einige Änderungen im Sozialversicherungssystem in Kraft, die als erster legistischer „Erfolg“ der interministeriellen Arbeitsgruppen zur Verbesserung der sozialen Lage von Kunstschaffenden (initiiert vom bm:ukk) anzusehen sind. Nach der Verabschiedung des KSVSG im Herbst dieses Jahres ist nun auch einigermaßen klar, wie die Umsetzung dieses Gesetzes praktisch aussehen wird. Um es vorwegzunehmen: Gesetze allein ändern nicht viel – eine vernünftige Umsetzung muss erst erkämpft werden!

Es gibt zwei konkrete Änderungen:
(a) die Einrichtung des Servicezentrums für Sozialversicherungsangelegenheiten von Kunstschaffenden,
(b) die Möglichkeit, selbstständige künstlerische Tätigkeiten ruhend zu melden.

Informationen dazu sind (kurz und knapp) auf den Websites von SVA und KSVF zu finden.

(a) Servicezentrum für Sozialversicherungsangelegenheiten von Kunstschaffenden

Entgegen der ersten Ankündigung des Kulturrat Österreich wird es das Servicezentrum für Sozialversicherungsangelegenheiten nicht nur in Wien geben. Der derzeitige Plan sieht im Gegenteil eine „umfassende“ Lösung vor: Die SVA ist per se Servicezentrum. Das bedeutet, jedeR einzelne ServiceberaterIn der SVA ist ab 1. 1. auch BeraterIn für institutionenübergreifende Sozialversicherungsangelegenheiten von Kunstschaffenden. Speziell zuständige BeraterInnen wird es vorläufig nicht geben.

Diese durchaus kreative Auslegung des KSVSG war, wie wir meinen, innerhalb der Ministerien sowie in den Sozialversicherungsanstalten schon länger bekannt. Die Kunstschaffenden und ihre Interessenvertretungen werden knapp vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zu Neujahr mit dieser Überraschung konfrontiert.

Wir empfehlen bis auf weiteres die intensive Nutzung der SVA als Auskunftsstelle – auch wenn wir die praktische Qualität insbesondere in komplizierteren Fällen noch nicht absehen können. Um hier zu einer Einschätzung zu gelangen, ersuchen wir alle Kunstschaffenden, die sich in der SVA informieren und beraten lassen oder auch konkrete Versicherungsverfahren von ihr abwickeln lassen, ihre Interessenvertretungen oder den Kulturrat Österreich über ihre Erfahrungen zu informieren.

(b) Möglichkeit, selbstständige künstlerische Tätigkeiten ruhend zu melden

Die gesetzliche Möglichkeit für Kunstschaffende, als sogenannte neue Selbstständige ihre Tätigkeit ruhend zu melden, bedeutet grundsätzlich einen wichtigen Schritt. Er könnte sowohl zur Verbesserung der sozialen Absicherung der Betroffenen als auch zu einem Umdenken im österreichischen Sozialversicherungssystem in Richtung einer besseren Kompatibilität unselbstständiger und selbstständiger Tätigkeiten führen. Die praktischen Durchführungsregeln, die bis auf weiteres ausschließlich für Kunstschaffende gelten, halten wir hingegen für weniger gut gelungen. Sie basieren auf einer extrem rigorosen Auslegung des Gesetzes, das ohne Zweifel eine für die Betroffenen viel freundlichere Ausgestaltung erlauben würde. Da beim Ruhendmelden drei Institutionen involviert sind, die bisher selten unmittelbar in Ablauffolge zusammen funktionieren mussten, ist auch mit – gewiss nicht unlösbaren – Problemen bzgl. Fristen und technischen Zeitläufen zu rechnen. Für potentielle NutzerInnen dieser Option gilt daher mehr denn je zuvor: Das eigene Job- und Projektmanagement ist mit Bedacht zu steuern.

Eine Erstinformation des Kulturrat Österreich ist auf der Website abrufbar.
Diese Informationen sind das vorläufige Resultat eines erst kürzlich in Gang gekommenen Aushandlungsprozesses zur Praxis des Gesetzes und noch nicht mit den beteiligten Institutionen rückgesprochen. Wir finden es trotzdem wichtig, über die Gegebenheiten so früh wie möglich zu informieren. Unsere Informationen sind daher vorläufig als das zu nehmen, was sie sind: nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellte Informationen von NichtjuristInnen, die eine Hilfestellung sein, aber nicht die unmittelbare Beratung an den Institutionen bzw. im Servicezentrum ersetzen können.

Wichtig: Wer die künstlerische Tätigkeit bereits ab 1. 1. 2011 ruhend melden möchte, kann dies praktisch sofort tun. Wir empfehlen dringend, vor der Inanspruchnahme dieses neuen Instruments die verfügbaren Informationen durchzuarbeiten und erst dann eine Entscheidung zu treffen!

Weitere Informationen:

  • Broschüre Selbstständig | Unselbstständig | Erwerbslos HgIn.: Kulturrat Österreich (2. Auflage August 2010)
  • Informationen zum KSVF auf den Seiten der Interessengemeinschaften der Wahl sowie beim KSVF
  • Informationen zum Verlauf der IMAGs
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