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Stellungnahme zu Änderungen im K-SVFG 2023

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(25.5.2023) Der Kulturrat Österreich nimmt zu Änderungen im Künstler_innensozialversicherungsfondsgesetz (K-SVFG) und zur Aufhebung des Kunstförderungsbeitragsgesetzes Stellung. Änderungen im Kunstförderungsbeitragsgesetz und im K-SVFG sind eine Folgeeffekt der aktuellen ORF-Reform.

Ministerialentwurf zur Aufhebung des Kunstförderbeitragsgesetz und zum Künstler_innen-Sozialversicherungsfondsgesetz

zur Stellungnahme der ORF-Reform 2023

Die Neugestaltung der ORF-Finanzierung – weg von Rundfunkgebühren für Rundfunkteilnehmer_innen hin zu einer Haushaltsabgabe für alle – führt zur Aufhebung des Kunstförderungsbeitragsgesetzes: Der Kunstförderungsbeitrag als Teil der Rundfunkgebühren entfällt (das Vorblatt zum Ministerialentwurf sieht einen finanziellen Ausgleich durch Bund, Länder, Gemeinden vor), die Regelung der vom Künstler_innensozialversicherungsfonds (KSVF) einzuhebenden Abgaben wandert ins KSVF-Gesetz. Das Kunstförderungsbeitragsgesetz wird somit obsolet. In der Mini-Novelle des KSVF-Gesetzes steckt außerdem eine Ausnahmeregelung beim Erreichen von Mindesteinkünften (Mindesteinnahmen) als Zuschussvoraussetzung in den Pandemiejahre 2020 und 2021.

Der Kulturrat Österreich begrüßt diese zusätzliche Ausnahme für das Erreichen der Mindesteinkünfte (Mindesteinnahmen) regt aber an, diese Ausnahme flexibler zu gestalten. Zur Aufhebung des Kunstförderungsbeitrags: Es braucht eine Sicherstellung, dass finanzielle Einbußen in der Kunst- und Kulturförderung als Folgewirkung dieser Novelle ausgeschlossen bleiben.

Weiteres:

Stellungnahme Kulturrat Österreich

Ministerialentwurf (und Sammlung der Stellungnahmen)

Weitere Stellungnahmen von Mitgliedsverbänden:

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