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Urheber_innenrechtsnovelle 2021: Kleines Land – kleine Lösungen

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Als Antwort auf die Urheber_innenrechtsnovelle 2021 richten sich die Mitglieder der ARGE Kulturelle Vielfalt der Österreichischen UNESCO-Kommission, darunter auch der Kulturrat Österreich, mit einem offenen Brief an die Bundesregierung:

Expert_innen und Verbände aus Kunst und Kultur fordern ein faires Urheber_innenrecht für Urheber_innen und Leistungsschutzberechtigte

Offener Brief
Wien, 18. Oktober 2021

Sehr geehrte Frau Ministerin Zadić!
Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung!

Die Umsetzung der Urheber_innenrechtsnovelle 2021 steht unmittelbar bevor. Für die Urheber_innen und Leistungsschutzberechtigten war der Begutachtungsentwurf ein Schock. Die Hoffnungen, die sich an die Arbeitspapiere des Justizministeriums geknüpft hatten, wurden jäh zerstört. Die ARGE Kulturelle Vielfalt der Österreichischen UNESCO-Kommission, deren Schwerpunkt der Schutz und die Förderung kultureller Vielfalt ist, sieht in diesem Entwurf eine massive Bedrohung der kulturellen Vielfalt und des Ziels der gerechten Entlohnung von Kunst- und Kulturakteur_innen.

Wir fordern Sie daher dazu auf, den vorliegenden Entwurf einer grundlegenden Revision und insbesondere in folgenden Punkten einer neuen Betrachtung und Änderung zu unterziehen:

  • Direkte Vergütungsansprüche bei Online-Nutzungen
    In Deutschland ist in einem eigenen Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz ein allgemeiner Vergütungsanspruch von Urheber*innen direkt gegen die Plattform in angemessener Höhe vorgesehen, ebenfalls angemessene Vergütungen bei Werknutzungen (Zitate, Parodien, Karikaturen…) und Bagatellnutzungen. Wir erwarten eine Anpassung an das deutsche Gesetz.
  • Fehlende kollektive Rechtewahrnehmung
    Dadurch müssen alle Beteiligungen individuell vertraglich geregelt werden, mehr noch: Angestellte bekommen ihre Rechte via Gage abgegolten. Wir verlangen die Entkopplung von Arbeits- und Urheber_innenrecht.
  • Möglichkeit einer Verbandsklage
    Notwendig ist der Schutz der Urheber*innen durch ihre Vereinigungen und Verbände. Die Rechtsdurchsetzung einzelner ist so gut wie unmöglich.
  • Urheber_innenvertragsrecht
    In der Ausgestaltung des deutschen Urheber_innenvertragsrechts ist vieles vorgesehen, das die Position der Urheber_innen in weitaus höherem Maß stärkt und in Österreich eben nicht. So sollen z.B. beim Zweckübertragungsgrundsatz im österreichischen Urheberrechtsgesetz Werke, die unter arbeitsrechtlichen Verhältnissen geschaffen werden, nicht als vergütungspflichtig bzw. verhandelbar gelten. Dasselbe gilt für unbekannte Nutzungsarten und Vertragsänderungen bei nicht angemessener Vergütung sowie dem Widerrufsrecht. Wir fordern dasselbe Urheber_innenvertragsrechtsniveau in Österreich wie in Deutschland.

Hochachtungsvoll, Vertreter_innen und Verbände der ARGE Kulturelle Vielfalt

Daniela Koweindl, IG Bildende Kunst
Gerhard Ruiss, IG Autorinnen Autoren
Gabriele Gerbasits, IG Kultur Österreich
Günther Wildner & Harald Huber, Österreichischer Musikrat
Forum Stadtpark
Kulturrat Österreich
Kurt Brazda, EU XXL
Lidija Krienzer-Radojevic, IG Kultur Steiermark
Ludwig Laher, Vorsitzender des Fachbeirats Kulturelle Vielfalt
Maria Anna Kollmann, Dachverband der Filmschaffenden
Sabine Kock, Smart mobility
Sabine Reiter, mica – music austria
Veronika Ratzenböck, österreichische kulturdokumentation
Werner Richter & Birgit Weilguny, IG Übersetzerinnen Übersetzer
Edith Perez Wolf, Austria Arts Health
Zahra Mani, austrian composers association


Stellungnahme des Kulturrat Österreich zur Novelle des Urheber_innenrechtsgesetz 2021

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