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Workfare

  • von

(aus: Materialien zum Symposium State of the Art, Dezember 2008) … oder die Zurichtung der Einzelnen auf die Erfordernisse des Marktes. Clemens Christl

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Der Umbau der Arbeitsmarktpolitik ist seit Jahren ein Schwerpunkt jeglicher Realpolitik ‒ insbe­sondere auch in jenen Teilen der Welt, die zu den Reichsten gehören. Die allerorts be­obachtbare Beschleunigung von Entgren­zungsprozessen am Arbeitsmarkt, u.a. die Umwandlung vormals regulärer Anstellun­gen mit entsprechendem arbeitsrechtlichen und sozialversicherungstechnischen Be­gleitschutz in Transitarbeitsplätze, freie DienstnehmerInnen, geringfügige Beschäf­tigungsformen, neue Selbstständigkeiten usw., muss vernünftigerweise zu einem neuen Umgang mit Instrumentarien der Ar­beitsmarktregulierung führen. Und auch wenn die mittlerweile anachronistisch an­mutende Rede von Vollbeschäftigung, Kon­junkturpaketen in der Bauwirtschaft und dem Beharren auf der Teilung der Arbeiten­den in Selbstständige und Unselbstständi­ge wie eine Endlosschleife klingt: Unter der Phrasen-Oberfläche pas­sieren solche Veränderungen natürlich, und sie passieren weder geheim, noch von selbst. Die Parallel-Rede von der Markt­steuerung überall dort, wo sich niemand als verantwortlich deklarieren möchte, ist, bezogen auf die Formen der Arbeitsmarktre­gulierung, Unfug, vielleicht sogar ein bisschen mehr als sonst üblich.

Einen zentralen Stellenwert haben in je­dem marktwirtschaftlichen System jene, die auf Abruf für neue Jobs zur Verfügung ste­hen: „arbeitswillige“ Arbeitslose. Gibt es keine, steht das ganze System am Ab­grund – gibt es zu viele, nun ja, dann drohen eventuell Probleme mit dem sozialen Frie­den. Ge­wisse Grenzen gibt es immer schon: Der marktwirtschaftlich „notwendi­ge“ Pool an absolut rechtlosen ArbeiterIn­nen wird im reichen Norden vor allem durch staatsbür­gerliche Grenzen festge­legt. Diese Gren­zen sind verschiebbar, per­manent einer Aushandlung ausgesetzt, aber ob ih­rer Notwendigkeit im Kapita­lismus schlicht nicht abschaffbar. Ganz ge­nerell gilt aber natürlich: Je weniger Arbei­tende bezahlt bekommen, desto höher der Gewinn (zu­mindest solange die Arbeiten­den einiger­massen zufrieden und also pro­duktiv ge­nug sind). Während diese Auseinanderset­zung um den entsprechenden Mix anders­wo meist sozusagen auf Basis des Klas­senkonflikts [ 1] ausgetragen/ausgekämpft wur­de, gibt es in Österreich hier zentral die So­zialpartnerInnenschaft.

Zum Begriff workfare [ 2]

Der Begriff workfare ist bei uns noch recht selten, das Konzept dahinter ist aber auch in Österreich auf dem Vormarsch [ 3] – mehrheitlich unter dem Begriff „Aktivie­rungsmaßnahmen“. Kurz gefasst, ist work­fare sozusagen die Weiterentwicklung von paternalistischer welfare unter der Prämis­se, dass es nur jenen gut gehen kann, die den größten Teil ihrer Zeit mit Erwerbsar­beit beschäftigt sind, im guten paternalisti­schen Sinn: Wer sich nicht daran hält, muss mit existenziellen Sanktionen rech­nen. Wie der Begriff schon suggeriert, geht es nicht mehr zentral darum, Armut zu un­terbinden oder zumindest nicht unter ge­wisse Grenzen fallen zu lassen (mittels welfare‒Maß­nah­men), sondern generell auf „Gegenleistungen“ aufzubauen. Die Ziele unterschiedlicher workfare-Maßnah­men sind dabei ebenso verschieden wie die theoretischen und politischen Ideen der Umsetzenden.

Eine Grundprämisse ist aber jedenfalls, dass Arbeitslosigkeit und Armut nicht struk­turell bedingt sind, sondern in der individu­ellen Verantwortung der einzelnen Arbeits­losen und Sozialhilfe-EmpfängerInnen lie­gen – alle unmittelbar Betroffenen von workfare-Maßnahmen also selbst daran schuld sind. Als noch viel grundsätzlicher gilt die Unterscheidung in Erwerbsarbeit und den Rest: Die im Großen und Ganzen nach wie vor von Frauen erbrachte „nicht kapitalistisch verwertbare“ Mehrarbeit im Haushalt, generell im reproduktiven Sektor, kommt nicht nur nicht zur Sprache, sondern macht alleinstehende Frauen mit Kinderbe­treuungs- oder Altenpflegepflichten in der Regel zur besonderen Zielgruppe solcher Maßnahmen. Die Betreuungsarbeit über­nimmt niemand anders; gleichzeitig fehlt die Zeit für Erwerbstätigkeit, Ausbildung (die immer noch einigermassen schützt) oder Jobsuche jenseits der Billigstarbeit – und für die bezahlte Auslagerung der Pflich­ten fehlt das Geld.

Missbrauchsdebatte

Ein ausgesprochen rund laufender Mo­tor in der Forcierung von workfare liegt si­cher in der vielfältigen Verwendung von „Miss­brauch“ und „Privileg“. Das Problem ist so­zusagen ein doppeltes: einerseits das her­kömmliche Buckeln und Treten – Miss­brauch passiert nur durch die anderen; an­dererseits das Abschieben auf das Indivi­duum – jeder kleine Widerstand wird zum Missbrauch. Ersteres ist ein Wesensmerk­mal – vermutlich nicht nur – des Kapitalis­mus: Um die eigene Unterdrückung leichter aushalten zu können, braucht es welche, denen es noch schlechter geht – oder ge­hen soll. Da handelt es sich natürlich in der Regel nicht um Individuen, sondern um durch bestimmte Zuschreibungen gruppier­te Sammelidentitäten, z. B. MigrantInnen oder eben auch („faule“) Arbeitslose. Die zweite Variante des Problems kommt sozu­sagen komplementär am Arbeitsamt zum Tragen: Sowohl gesetzlich als auch bei den BetreuerInnen am AMS wird „fehlende Ar­beitsbereitschaft“ seitens der Arbeitslosen meist vorausgesetzt, wodurch jeglicher Wi­derstand sofort als „fehlende Arbeitsbereit­schaft“ klassifiziert wird: eine Self-fulfilling pro­phecy.

Symptomatisch greift die Missbrauchsde­batte nie dort, wo sie durchaus ange­bracht wäre: Saisonarbeiterplätze – in Ös­terreich vor allem in der Bau- und Tourismuswirt­schaft – werden schon jetzt groß­zügig durch Arbeitslosengeld gestützt: Das Geld geht aber nur mittelbar an die vorüberge­hend Arbeitslosen – im Großen und Ganzen sparen sich hier die DienstgeberIn­nen große Teile der zu zahlenden Löhne auf Kosten der in die Arbeitslosenversiche­rung Einzahlenden. So ist es auch kein Zu­fall, dass unter dem Vorzeichen der Wirt­schaftskrise Vorschläge wie Bezahlung der Löhne von nun massenhaft freigesetzten „LeiharbeiterInnen“ durch das AMS nicht unter der Prämisse des Missbrauchs zu­rückgewiesen werden – sondern mit be­grenzten Geldmitteln aus dem Topf der Ar­beitslosenversicherung dagegen argumen­tiert wird.

Besonders gern herhalten müssen hinge­gen jene Teile der Arbeitenden, die durch strukturelle Maßnahmen in der Bil­dungs- wie Kulturpolitik [ 4] schon lange dazu ge­zwungen sind, Arbeitslosengeld als Teil ih­res Einkommens zu betrachten.

Gesellschaftliche Dominanz

Kurt Wyss definiert drei zentrale un­terschiedliche Zugänge zu workfare, wobei er von vornherein einräumt, dass diese weder theoretisch, noch praktisch sauber auseinanderzuhalten sind:

(1) Der neoliberale [ 5] Zugang, bei dem ver­gebene Sozialleistungen grund­sätz­lich als Falle für die BezieherInnen gesehen wer­den: Gäbe es keine Sozialleistungen, wä­ren alle gezwungen, Geld zu erwirt­schaften – ergo würden sie es auch tun (Stichwort Armutsfalle – gewendet). Grund­sätzliches Ziel ist entsprechend, Sozialleis­tun­gen ab­zuschaffen – gesellschaftspoli­tisch vereint mit dem Ziel einer autoritär or­ganisierten Gesellschaft sind alle Maßnah­men will­kommen, die Zwang und insbeson­dere Ausschlüsse aus Sozialleistungen beinhal­ten (z.B. Sozialhilfe auf eine fixe An­zahl von Monaten in der Lebenszeit zu be­schränken: Wer länger darauf angewiesen wäre – Pech gehabt (Realität z.B. in der USA/ lifetime-limit).

(2) Der neokonservative Zugang, nach dem frei (ohne Gegenleistung) vergebene Sozial­leistungen die Wettbewerbsfähigkeit der Einzelnen untergraben. Sprich, wer sich aus­ruhen kann, verliert die Motivation, alle Chancen auf Selbsterhalt durch Arbeit zu nutzen. Hauptsächliches Ziel von workfare-Maßnahmen ist es, die „Arbeitsmoral“ auf­recht zu erhalten, also möglichst alle per­manent zumindest zu Anwesenheit zu ver­pflichten. Daneben geht es um den mög­lichst effizienten Einsatz vorübergehend Unbeschäftigter für gesellschaftlich notwen­dige Leistungen sowie natürlich um einen zu erzeugenden Lohndruck für höhe­re Ge­winne (Stichwort Ein-Euro-Jobs).

(3) Der „new-labour“-Zugang, sozusa­gen die sozialistische oder sozialdemokrati­sche Variante: Unter der Prämisse, dass alle permanent zur Selbstständigkeit erzo­gen werden müssen und Arbeitslose es einfach noch nicht geschafft haben, ihren Möglich­keiten entsprechend ihren Platz in der „Er­werbsgesellschaft“ zu finden, geht es vor allem um die Forcierung von Bewer­bungs- und Coaching-Maßnahmen sowie um Fort­bildungen. Der Bezug von Sozi­alleistungen ohne Zwang führt unter dieser Prä­misse zur Einstellung des individuellen Be­mühens, aus den sich bietenden Chancen etwas zu machen ­– ganz ähn­lich also den neo­libera­len Theori­en.

Diese theoretische Trennung ergibt nun ein deutliches Bild der aktuellen Dominanz von workfare-Maßnahmen: Wie es ge­dreht oder gewendet wird, es tun immer alle mit, so­lange bei Strafe aktiviert wird. Dabei ist es ja so, dass die öffentliche Arbeitsverwaltung heute eines der wichtigsten – nur be­dingt als solches wahrgenommenen – Werk­zeuge zum Abbau sozialer Errungen­schaf­ten ist (die von der ArbeiterInnenbewegung er­kämpft wurden – in Österreich vor allem Re­sultat der SozialpartnerInnenschaft). Der Druck am Arbeitsamt, immer miese­re Arbeitsbedingungen, weniger Lohn, Leiharbeit, Gratisarbeit zu akzeptieren, funktioniert nicht nur als Instrument zur Konditionierung der (Noch-)Arbeitenden, sondern selbstver­ständlich auch als Einstimmung auf neue Realitäten in der Ar­beitswelt: Was gestern noch undenkbar schien, wird heute schon munter gefordert.


Clemens Christl ist Mitarbeiter des Kulturrat Österreich und war als solcher an der Kon­zeption und Durchführung des Symposiums „State of the Art – Arbeit in Kunst, Kultur und Medien” beteiligt.


Anmerkungen:
[ 1] In erster Linie zwischen „normalen“ Lohnar­beiterInnen und ihren Dienstge­berInnen. Wer in dem Raster keinen Platz findet, hat auch meist nicht davon profitiert.
[ 2] Im folgenden stütze ich mich vor allem auf Kurt Wyss: Workfare, Zürich 2007, welches einen gu­ten Überblick bietet.
[ 3] Das Konzept ist natürlich nicht eigent­lich neu: Grundsätzlich gilt die Idee schon für die Ein­führung der ersten „Ar­beitshäuser“ im Eng­land des Frühkapita­lismus. Neu ist im Grunde genom­men die wiedergewonnene Hegemo­nie des Konzepts, und der Kontext, in den es implementiert werden sollte.
[ 4] Z. B. überall dort, wo Förderungen und Sub­ventionen nicht an arbeitsrechtliche Stan­dards ange­lehnt sind, sondern im Gegenteil Kreativität bei der Gestaltung von Arbeitsver­trägen und Bezah­lungen not­wendig machen. [ 5] Im Sinne der leichteren Verständlichkeit folge ich Kurt Wyss Typologie mit der Einschränkung, die Begriffe neoliberal und neokonservativ zu tauschen.