(10.3.2008, Aufruf) Kundgebung anlässlich Beschlussfassung einer gescheiterten Novelle: Zurück an den Start! Kulturrat Österreich ruft zu Teilnahme auf: 11. März 2008, 12 Uhr, vor dem BMUKK (1010 Wien, Minoritenplatz 5).
Die Einkommens-, Versicherungs- und Arbeitsbedingungen (nicht nur) in Kunst, Kultur und Medien erfordern dringende Verbesserungen. Zunehmende Selbstausbeutung der KünstlerInnen, ihre mangelnde bis fehlende soziale Absicherung, andererseits wiederum Mehrfachversicherung aufgrund unterschiedlicher Beschäftigungsformen, unzureichende Förderinstrumente, vielfältige (u.a. aufenthaltsrechtliche) Schwierigkeiten im Bereich der Mobilität und andere Probleme mehr kennzeichnen die Situation.
Der Künstlersozialversicherungsfonds (KSVF), der seit 2001 Zuschüsse zum Pensionsversicherungsbeitrag von selbstständig erwerbstätigen KünstlerInnen vergibt, ist für einen Teil der Betroffenen eine Unterstützung: freischaffende KünstlerInnen mit dem richtigen Einkommen und einem Faible für Lotterie und Almosen. Denn dem Fonds sind Rückzahlungsforderungen vorbehalten, wenn KünstlerInnen die Einkommens- und andere Vorgaben des KSVF-Gesetzes wider Erwarten nicht erfüllen.
Seit dem Antritt der SPÖVP-Regierung hat Kunstministerin Claudia Schmied eine Lösung dieser „untragbaren Situation“ versprochen. Doch die Gesetzes-Novelle, die morgen im Parlament verabschiedet werden soll, bringt keine substanziellen Verbesserungen. Grundlegende Probleme wie die Definition von KünstlerInnen, die Abschaffung der künstlerischen Mindesteinkommensgrenze als Zuschussvoraussetzung oder die Erweiterung des BezieherInnenkreises blieben unberücksichtigt. Wenn in Zukunft weniger Rückzahlungen stattfinden, so wird dies ausschließlich an den erforderlichen Bettelbriefen von KünstlerInnen mit den richtigen Argumenten liegen.
Keine einzige der vom Kulturrat Österreich seit Jahren geforderten Sofortmaßnahmen ist erfüllt. Der Kulturrat Österreich ruft daher zu einer Spontankundgebung anlässlich der Beschlussfassung der KSVF-Gesetz-Novelle auf:
Dienstag, 11. März 2008
12 Uhr
BMUKK, Minoritenplatz 5, 1010 Wien
Die geforderten Sofortmaßnahmen des Kulturrat Österreich als Ausdruck der minimal notwendigen Veränderung bleiben aufrecht:
- Streichung des Rückforderungsparagrafen, nach dem bereits geleistete Zuschüsse des Künstlersozialversicherungsfonds bei Nicht-Erreichen der Mindesteinkommensgrenze zurückgefordert werden können.
- Streichung der Mindesteinkommensgrenze aus künstlerischer Tätigkeit als Anspruchsvoraussetzung für einen Zuschuss aus dem Künstlersozialversicherungsfonds.
- Juristische Erweiterung des KünstlerInnenbegriffs und Ausweitung der grundsätzlich Bezugsberechtigten auf Kunst- und Kulturschaffende.
- Streichung der z.T. nach fragwürdigen Kriterien bewerteten „künstlerischen Befähigung“ als Anspruchsbegründung. Voraussetzung für eine Förderung der sozialen Absicherung darf nicht eine von außen postulierte Qualität sein, sondern die berufsspezifische Arbeitssituation von Kunst- und Kulturschaffenden.
- Ausweitung des EinzahlerInnenkreises in den Künstlersozialversicherungsfonds auf alle regelmäßigen AuftraggeberInnen von Kunst- und Kulturschaffenden sowie auf kommerzielle InfrastrukturanbieterInnen zum „Konsum“ von Kunst und Kultur (Änderungen im „Künstlersozialversicherungsfondsgesetz“ und „Kunstförderungsbeitragsgesetz“ notwendig).
- Verpflichtende Beitragsleistung des Bundes an den Künstlersozialversicherungsfonds.
- Ausweitung des Zuschusses auf alle Zweige der Pflichtversicherung (Unfall-, Kranken- und Pensionsversicherung statt Beschränkung auf Pensionsversicherung).
- Angleichung der oberen Einkommensgrenze (maximale Gesamteinkünfte) an die Höchstbemessungsgrundlage.
- Festlegung der Höhe des Zuschusses auf einen Fixbetrag für jene KünstlerInnen, deren Einkommen unter der halben Höchstbemessungsgrundlage liegt: Dieser Fixbetrag soll 50% der Versicherungsbeiträge ausmachen, die sich rechnerisch aus einem Einkommen in d KSVF er Höhe der halben Höchstbeitragsgrundlage ergeben.
- Festlegung der Höhe des Zuschusses auf 50% der Beitragsleistung für jene Künstler/innen, deren Einkommen über der halben Höchstbemessungsgrundlage liegt.
Weiters fordert der Kulturrat Österreich zwei Sitze im Kuratorium des Künstlersozialversicherungsfonds.
Der KSVF ist kein real taugliches Mittel zur Verbesserung der sozialen Sicherheit. Selbst bei Umsetzung aller vom Kulturrat Österreich geforderten Sofortmaßnahmen nützt der Fonds bei weitem nicht allen, die akut einen Beitrag zur sozialen Absicherung brauchen. Daher fordern wir grundsätzlich:
Eine legal mögliche Sozialversicherungslösung für alle, die dem alten Schema der Unterteilung in Erwerbsabhängige und Selbstständige nicht mehr entsprechen – leistbar gerade für KleinstverdienerInnen!
Existenzsicherung muss von Erwerbsarbeit entkoppelt werden – bedingungsloses Grundeinkommen für alle!
Sofortforderungen zum KSVF-Gesetz
Bedingungsloses Grundeinkommen jetzt!