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Energiekostenzuschuss für Neue Selbstständige

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(Stellungnahme vom 4.7.2023) Der Kulturrat Österreich macht auf eine Lücke aufmerksam.

Im Herbst 2022 wurde in einem Anti-Teuerungspaket ein Energiekostenzuschuss für Unternehmen vorgestellt. Den Unterschieden in Größe, Umsatz und Struktur von Unternehmen, Solo-Selbstständigen und Gemeinnützigen wurde fast analog der Corona-Krise Rechnung getragen – mit zunächst zwei Modellen. Unterschiedliche politische Interessen und gewählte Konstruktionen für diese führten zu langen Verhandlungen und dazu, dass außer dem Modell für Großunternehmen noch keines tatsächlich Energiekostenzuschüsse geleistet hat. Um die sich abzeichnenden Lücken bei neuen Selbstständigen und Gemeinnützigen zu schließen stehen nun zwei weitere Modelle vor parlamentarischer Beschlussfassung.

Eines betrifft neue Selbstständige und soll über das GSVG geregelt werden. Wir weisen auf eine Lücke im Vorhaben aufmerksam und weisen darauf hin, dass es im Sinne des Antiteuerung-Pakets wichtig wäre, diese zu schließen:


Ein kurzer Informationsüberblick zu Energiekostenzuschuss-Modellen und wo die jeweils gerade stehen:

  • Energiekostenzuschuss für neue Selbstständige. Für diese Gruppe gibt es nun eine Gesetzesvorlage, nach der für 2022 rückwirkend ein Betrag von 410,- von den SV-Beiträgen im Q4/23 abgezogen werden soll. (siehe Stellungnahme)
  • Energiekostenzuschuss für Gemeinnützige. Hier gibt es nun ebenfalls eine Gesetzesvorlage, die dem NPO-Fonds (Corona) nachgebildet Zuschüsse beantragbar machen soll.
  • Pauschalmodell für Klein- und Kleinstunternehmen: Noch gibt es keine Richtlinien, aber es deutet alles darauf hin, dass neue Selbstständige und gemeinnützige Vereine ausgeschlossen bleiben sollen.
  • Energiekostenzuschuss für große Unternehmen: Ein Teil wurde bereits ausbezahlt, es ist auch der einzige Teil, in dem bereits Grundlagen für eine Fortsetzung für 2023 fixiert sind.

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