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Sieben Wochen Veranstaltungsverbot ‒ eine Bestandsaufnahme

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(Zwischenresumee vom 30.4.2020) Klar ist: Die Unterstützung in der Krise muss dringend und umfassend funktionsfähig werden – und auch in die Phase des Neustarts hineinreichen

Rahmenbedingungen Kunst und Kultur während #corona

Am 10. 3. 2020 wurden die ersten Veranstaltungsbeschränkungen zur Vermeidung der Ausbreitung der Covid-19-Pandemie verkündet. Schon am 13. 3. gab es einen runden Tisch zu den Folgen für Kunst und Kultur im BMKOES, am 16. 3. trat das erste Unterstützungs-Fonds-Gesetz in Kraft, zeitgleich mit dem allgemeinen Lockdown. Eine Woche später wurde es auch für Kunst und Kultur konkreter: Dotierung und Rahmen für den Covid-19-Fonds (KSVF), Dotierung und Rahmen für den Härtefall-Fonds (WKO) für EPU, Kleinstunternehmen und NPO, Konkretisierung Kurzarbeit, im Parlament beschlossen am 21. 3. Noch davor hatten die Verwertungsgesellschaften reagiert und eigene, spartenspezifische Unterstützungs-Fonds eingerichtet. Länder, Gemeinden, sogar Stiftungen präsentierten ebenfalls sehr bald Maßnahmen.

Viel guter Wille wurde spürbar, die Kunst – und uns alle – gut durch die Krise zu bringen. Sehr rasch wurde jedoch deutlich, dass wie immer der Teufel im Detail liegt, konkret in systemimmanenten Unverträglichkeiten und nicht zuletzt dem mangelnden Verständnis für Lebens- und Arbeitsentwürfe abseits von wirtschaftlichen Kennzahlen. Wer ohnehin immer schon mit stark schwankenden Einkommen, Förderungen und zeitweisen AMS-Bezügen jongliert, drohte gänzlich abgehängt zu werden: Der Härtefall-Fonds (WKO) sah in der Phase 1 bei Einkommen unter der Geringfügigkeits­grenze, bei Mehrfachversicherung in der Kranken- und/oder Pensions­ver­sicherung und bei Bezug von Leistungen der Arbeitslosenversicherung oder gesetzlichen Pensionsversicherung unabhängig von deren Höhe keinen Zuschuss vor – und schloss damit den überwiegenden Teil der Kunstschaffenden und zweifellos auch viele Einzelunternehmer_innen anderer Branchen aus. Für Künstler_innen und Kulturvermittler_innen wurde am 27. 3. der Covid-19-Fonds (KSVF) gestartet – ein großer Teil jener, die beim Härtefall-Fonds (WKO) zunächst ausgeschlossen waren, konnten hier Erstunterstützung beantragen.

Intensive Bemühungen von Interessenvertretungen aus allen Richtungen haben im Laufe der Wochen zu Verbesserungen geführt. Im Härtefall-Fonds (WKO) läuft seit 20. 4. die Phase 2. Mehrfachversicherung und Nebeneinkünfte sind nun kein Hinderungsgrund mehr, Einkommensgrenzen wurden abgeschafft, AMS-Bezüge verhindern jedoch nach wie vor die Anspruchsberechtigung, ein positives Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit muss vorliegen, eine Steuernummer wird vorausgesetzt – für viele Kunst- und Kulturschaffende also nach wie vor unerfüllbare Voraussetzungen. Weitere Verbesserungen sind im parlamentarischen Aushandlungsprozess und auf Ebene der beteiligten Ministerien in Verhandlung (Details siehe weiter unten). Aktuell rät die WKO daher, mit der Antragstellung zu warten …

Also alles gut für die Kunst- und Kulturarbeiter_innen? Keineswegs. Bei systembedingt niedrigen Einkommen wirkt der praktische Totalausfall von Arbeitsmöglichkeiten verheerend und existenzbedrohend. Derzeit sieht es nicht danach aus, dass die Unterstützungsmaßnahmen das auffangen, geschweige denn ausgleichen können. Die Erwerbsarbeitslosigkeit im Sektor ist massiv angestiegen, mit dem bekannten Problem, dass sich nach dem Neustart erst erweisen wird müssen, wie nachhaltig der Bezug war. Es ist absehbar, dass die besonderen Rechtslagen rund um das Zusammenspiel von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung und selbstständiger Tätigkeit ohne Änderungen zu zahlreichen nachträglichen Widerrufen und Rückforderungen führen werden. NPOs, d.h. auch sämtliche gemeinnützigen Kunst- und Kulturvereine, warten immer noch auf eine Umsetzung des Gesetzes vom 21. 3. zur Unterstützung aus dem Härtefall-Fonds (WKO). Der Covid-19-Fonds im KSVF ist nach wie vor in der Phase 1, die Ausgestaltung der Phase 2 ist noch völlig offen, Zeithorizont unbekannt.

Die parallel etablierte Ankündigungspolitik – Maßnahmen werden verkündet, Rechtsgrundlagen nachgereicht – hat für berechtigte Empörung gesorgt. Ein extremes Beispiel: Am 6. 4. kündigt die Regierung ein generelles Veranstaltungsverbot bis Ende Juni an, am 17. 4. wird ein differenziertes Veranstaltungsverbot bis nach dem Sommer ausgesprochen, eine Rechtsgrundlage gibt es auch Ende April nur bis 30. 4.

Veranstaltungspause – und was jetzt?

Nachdem sehr schnell klar gestellt wurde, dass der Entschädigungsparagraph im Epidemiegesetz für die Vielzahl von Veranstaltungsabsagen nicht zur Anwendung kommen soll bzw. kurz danach überhaupt ausgehebelt wurde, stellte sich akut die Frage nach dem Umgang mit dem unweigerlich daraus folgenden finanziellen Desaster. Grob gruppieren ließ sich dies von Beginn an um Fragen der Kulturförderung, der Finanzierung von Betrieben, Vereinen, Institutionen und der direkten Entschädigung für Einzelne. Auf einer zweiten Ebene war die Zeitachse relevant: zum einen, was kann noch weiter organisiert werden, was soll weiter laufen und wie; zum anderen, wann kann Neues angegangen werden, wie steht es um die Programmierung, für wann kann wieder geplant werden, wann können konkrete Vorbereitungen unter welchen Bedingungen beginnen. Und natürlich: Was kann jetzt alternativ stattfinden und wie das finanzieren.

# Allgemeine Regelungen Kulturförderung vs. Corona

Ein umfassender Fragenkatalog wurde von den österreichischen Kunst- und Kultur-Interessenvertretungen bereits am 13. 3. dem BMKOES vorgelegt, erste Antworten kamen schnell: Insbesondere Jahresförderungen sollen weiterlaufen, Projektförderungen werden weiter gewährt, mit der allgemeinen Auflage, möglichst schadensmindernd zu agieren, Kosten gering zu halten. Im Grunde bedeutet das eine Einzelfallbetrachtung jeder Förderung. Allgemeine Vorgaben, auf die zunächst auch seitens der Länder und Gemeinden gewartet wurde, gibt es bis heute nicht. Vorschläge der Interessenvertretungen, die auf allgemeine Änderungen der Förderrichtlinien im Kontext von Corona zielen, bleiben unberücksichtigt.

# Regelungen für Honorare trotz Absage: Lösung dringend gesucht

Eine besonders relevante Frage war und ist die nach dem Umgang mit vereinbarten Honoraren ‒ zum einen für Künstler_innen, die ausstellen, auftreten, kuratieren, performen; zum anderen für nicht festangestellte Mitarbeiter_innen in der Technik, Kassa, Reinigung, Web-Betreuung … Im Zentrum steht der juristische Begriff „Höhere Gewalt“. Wenn diese vorliegt, kann in der Regel jeder eingegangene Vertrag ohne Weiteres gekündigt werden. Ob diese in der konkreten Situation vorliegt, würde einer Abklärung durch die Gerichte bedürfen. Mangels Vorgaben seitens des Staates und aufgrund der Struktur der Förderung in Österreich ist die honorarlose Vertragsauflösung derzeit jedenfalls möglich und wird von vielen gerade großen Häusern auch umgesetzt (Prätext: schadensmindernd und wirtschaftlich korrekt gegenüber Sponsor_innen, Leitungsgremien usw. handeln). Notwendig ist hier eine schnelle Klärung und vor allem eine gesetzliche Änderung, um jedenfalls für die Zukunft sicherzustellen ‒ weitere Wellen der Corona-Pandemie sind nicht auszuschließen ‒, dass vereinbarte Honorare, zumindest anteilig, auszuzahlen sind, wenn es erneut zu Schließungen und Absagen kommt.

Fonds-Lösungen – Einschätzung und Alternativen

# Härtefall-Fonds (WKO) Phase 2

Der Härtefallfonds (WKO) folgt seit Beginn zwei guten Leitsätzen: So weit automatisierbar und damit so schnell wie möglich (bereits in Phase 1 umgesetzt), und niemand soll zurückgelassen werden (breite Öffnung in Phase 2, eine weitere ist im Gesetzwerdungsprozess). Notwendig ist ein dritter: Alle sollen kriegen, was sie brauchen, oder zumindest genug für Existenz- und Betriebssicherung. Und ein vierter: Sicherheit.

In Bezug auf die formale Antragstellung leistet der Härtefallfonds gute Arbeit. Selbst einzutragende Ziffern und Zahlen sind beschränkt auf das Notwendigste, lästig bleibt im Niedrigsteinkommens­bereich nur die Beantragung der Steuernummer. Die Berechnungsfaktoren sind einfach automatisiert zu bewerten, eine Auszahlung geht entsprechend schnell. Nicht so einfach ist dagegen die Vorab-Berechnung der zu erwartenden Unterstützungssumme, umso weniger, je mehr verschiedene Einkommensarten individuell zusammenzuzählen sind. Eine Abschätzung, ob ein Dreijahresschnitt oder das letztjährige Einkommen die bessere Berechnungsbasis bietet, bleibt ‒ unverständlicherweise ‒ den Antragsteller_innen überlassen.

Problematisch ist die Selbstauskunft an jenen Stellen, die auf die nachträgliche Prüfung abzielen: Für die Auszahlung noch im Wesentlichen bedeutungslos, werden diese Kriterien im Nachhinein entscheiden, wer das Geld auch zu Recht bezogen hat ‒ strafrechtliche Konsequenzen werden in den Richtlinien nicht nur einmal angedroht. Bei den vielen Unklarheiten in Bezug auf besondere Situationen im Einzelfall (von der Bewertung steuerfreier bis sozialversicherungsbefreiter Einkommen/ Förderungen bis zur konkreten Definition von Betretungsverbot ‒ bei ständigen Änderungen der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen respektive Verordnungen/ Erlässe) kann von voraussetzungslos oder einfach nicht mehr die Rede sein. Auch wenn davon auszugehen ist, dass fehlerhafte Angaben, die sich erst in der Rückschau als solche herausstellen, im Nachhinein straf- und rückzahlungsfrei gestellt werden, bleibt ein zuverlässig korrekter Antrag derzeit jenen vorbehalten, die einer angenommenen Normalität nahe kommen: nur eine Einkommensart, offensichtlicher Einkommens-Einbruch durch Corona oder klares Betretungsverbot. Im Kunst- und Kulturbereich die absolute Minderheit.

Die Phase 2 im Härtefall-Fonds (WKO) ist allerdings erneut im Fluss: Änderungen stehen sowohl bei den Zugangsmöglichkeiten (via Gesetzesänderung mehrfach geringfügig Beschäftigte, via Verhandlung 24-Stunden-Pfleger_innen) als auch bei den Basics an: Im Gespräch ist eine Mindestpauschale von Euro 500,-/ Monat (viel zu niedrig!), das Abgehen von der Notwendigkeit eines positiven Ergebnisses im Steuerbescheid, und die Möglichkeit, die auf drei Monate beschränkten Unterstützungen in drei beliebigen Monaten zwischen März und September (bis 15. 09. 2020)  zu beantragen. Vor allem Letzteres wird zweifellos in allen Sektoren, in denen der Totalausfall des Einkommens durch Maßnahmen der Pandemie-Eindämmung länger dauert (nicht zuletzt in Kunst und Kultur), potenziell katastrophal wirken: Wir brauchen eine Verlängerung der Unterstützung, nicht eine Ausdehnung des Betrachtungszeitraums.

# Covid-19-Fonds (KSVF): Erstunterstützungen im Laufen

Der Covid-19-Fonds (KSVF) ist eng an den Kriterien des Härtefall-Fonds (WKO) orientiert, in der Phase 1 aufgesetzt als Komplementär-Fonds: Jene Künstler_innen und erstmals im KSVF Kulturvermittler_innen, die bei der WKO keine Erstunterstützung bekommen können, erhalten hier zunächst Euro 500,- oder 1.000,- (getrennt entlang einem Einkommen 2019 unter/über Euro 6.000,-). Anders als beim Härtefall-Fonds (WKO) ist aber weder eine administrativ starke Institution tätig, noch sind die Zugangsdefinitionen so einfach abzunicken: Wer Künstler_in/ Kulturvermittler_in ist, wird aufgrund der Einreichungen beurteilt und entschieden. Anders als beim Härtefall-Fonds (WKO) ist die weitere Entwicklung des Covid-19-Fonds (KSVF) nach wie vor offen.

Interessenvertretungen, auch der Kulturrat Österreich, regen dringend an, den Covid-19-Fonds im KSVF von den Regelungen in der WKO zu lösen und ganz auf die Situation der Kunstschaffenden und Kulturvermittler_innen auszurichten (bzw. überhaupt für alle im Sektor zu öffnen): Er sollte nicht nur für jene, die auch in Phase 2 nicht im Härtefall-Fonds (WKO) unterkommen, als Ergänzungsfonds fungieren, sondern auch für jene, für die die Unterstützung aus dem Härtefall-Fonds (WKO) nicht ausreicht, um die Pandemie-Krise zu überstehen. Dies betrifft beispielsweise Mehrfachversicherte, deren Einkommen aus einer Teilzeitbeschäftigung von der Zuwendung aus dem Härtefall-Fonds (WKO) abgezogen wird, was dazu führen kann, dass die verbleibende Unterstützung ihre Ausgaben (z. B. Atelierkosten) nicht abdeckt. Wenn vor der Krise verschiedene Erwerbstätigkeiten gemeinsam zur Bestreitung der Lebenshaltungskosten und laufenden Betriebsausgaben erforderlich waren, so sind sie das in der aktuellen Situation nicht weniger. Idealerweise ist den Unterstützungsleistungen zudem die aktuelle Einnahmen-/Ausgabensituation zugrunde zu legen und nicht eine vergangene, wobei zu beachten ist, dass es gerade im Kunst- und Kulturbereich zu starken Schwankungen kommen kann und ein punktuell oder phasenweise höheres Einkommen für längere Zeit reichen muss.

Pragmatisch bietet sich derzeit an, ein Modell zu übernehmen, das in zahlreichen anderen Ländern und auch schon in einigen Bundesländern in Österreich angewendet wird: eine monatliche Pauschalzahlung als Alternative zu einkommensbezogenen Unterstützungen – jedoch in ausreichender Höhe und zumindest bis zu jenem Zeitpunkt, an dem das Kunst- und Kulturleben wieder zu Vorpandemie-Bedingungen funktionieren kann. Dies würde nicht nur die Berechnung vereinfachen und den Bezugszeitraum eindeutig festlegen, sondern vor allem zu einer nachhaltigen Sicherheit bei den Betroffenen führen und damit künstlerische Prozesse auch während der Krise fördern.

Weiterführende Überlegungen dazu siehe hier

Offene Baustellen

# NPO-Rettungsnetz: In Verhandlung

Mittlerweile unglaublich ist die Situation für den institutionellen Nonprofit-Sektor, die NPOs: Seit der Widmung im Härtefall-Fonds-Gesetz, die eine Unterstützung für NPOs vorsieht, ist öffentlich Sendepause. Eine konkrete Lösung scheint so weit weg wie zu Beginn – gleichzeitig ist die Situation für Vereine (nicht nur im Kunst- und Kultursektor) zunehmend ruinös. Für einige ist die halbe Lösung derzeit Kurzarbeit, viele haben jedoch keine Angestellten, die sie in Kurzarbeit schicken könnten. Unterdessen laufen die Fixkosten zum Erhalt der Infrastruktur ungemindert weiter und die Zahl der zahlungsunfähigen Vereine steigt von Tag zu Tag. Ohne rasche Umsetzung der versprochenen Unterstützung für NPOs droht eine beispiellose Konkurswelle.

# Öffnung im Kunst- und Kultursektor: Ankündigungen, Verordnungen in Arbeit

Die bisherigen Ankündigungen zu einem vorsichtigen Öffnen der Kunst- und Kulturarbeit sind naturgemäß noch vage, haben aber völlig zu Recht breite Kritik nach sich gezogen. Stand heute, 30. 4., gibt es viele Ankündigungen zu unterschiedlichsten Sektoren der Wirtschaft und Gesellschaft. Rechtliche Vorgaben sind jedoch Mangelware, zudem offenbar jeweils bis zur letzten Minute in Diskussion und Entwicklung. Klar ist, dass große Teile des kulturellen Lebens bis auf Weiteres geschlossen bleiben. Dort, wo ein langsames Aufsperren möglich sein wird, bleiben die Rahmenbedingungen jedenfalls schwierig.
Klar ist: Die Unterstützung in der Krise muss dringend und umfassend funktionsfähig werden – und auch in die Phase des Neustarts hineinreichen.

Laufende Updates zu Auswirkungen auf Kunst und Kultur während #corona