Zum Inhalt springen

#corona: Auswirkungen auf Kunst und Kultur – Chronologie

  • von

(Stand 25.8.2022) Einschränkungen und Unterstützungen in Kunst und Kultur; Verordnungen, Richtlinien, Proteste…

Aktuelle Informationen und FAQs für den Umgang mit der Situation für Kunst- und Kulturschaffende gibt es u. a. bei den Interessenvertretungen. Links nicht nur zu diesen am Seitenende.

2.8.2022

Der VfGH stellt fest, dass die Ungleichbehandlung von Kunst und Religionsausübung im Zusammenhang mit den Corona-Beschränkungen grundrechtswidrig war. Absehbare Folgen hat dies aber nur für die Zukunft.

27.7.2022

Nach tagelangem Geplänkel in den Medien erscheint ausgesprochen kurzfristig eine Novelle zur 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung sowie neu die COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung in einem Paket. Zentraler Inhalt ist die Aufhebung der Absonderungspflicht bei einem positiven Corona-Test. Stattdessen gibt es nun Verkehrsbeschränkungen und einige Betretungsverbote sowie für jene, die in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit keine Maske tragen können ein analog der bisherigen Absonderungszeiten bestehendes Berufsausübungsverbot. Hierfür ist eine Entschädigung nach dem Epidemiegesetz (§ 32 Abs 1a EpiG) möglich. Symtomatisch Erkrankte werden so möglich im Krankenstand sein.

Potenziell größer wird dadurch die Rolle von Verantwortlichkeiten gegenüber Arbeitnehmer_innen wie auch Besucher_innen. Die Kontrolle von korrektem Sitz der Maske und die Nichtabnahme während einer Verkehrsbeschränkung trifft zunächst die Betroffenen, haftbar im Sinne von Sorgfaltspflichten gegenüber den Arbeitnehmer_innen aber auch Besucher_innen wie Kund_innen werden damit aber auch Betreiber_innen. Ob Entschädigungszahlungen nach dem Epedemiegesetz auch dann zustehen können, wenn Veranstaltungen oder Produktionen aufgrund von Berufsausübungsverboten nicht oder nur verzögert stattfinden können, ist unklar.

30.6.2022

Der Richtlinie zum NPO-Fonds für den Zeitraum des 1.Quartals 2022 wird endlich veröffentlicht.

29.6.2022

Die Möglichkeit der Abhaltung gesellschaftsrechtlicher Versammlungen (z. B. Generalversammlungen in Vereinen) ohne physische Anwesenheit wird bis Jahresende 2022 verlängert.

30.5.2022

Mit einer Novelle der 2.COVID-19-Basismaßnahmenverordnung wird die Maskenpflicht weitgehend aufgehoben, Wien schränkt die Aufhebung etwas ein. Die Regelung zu Zusammenkünften mit mehr als 500 Personen bleibt bestehen.

20.4.2022

Die Antragsfristen zum Fixkostenzuschuss 800.000 und zum Verlustersatz werden verlängert.

14.4.2022

Die COVID-19-Basismaßnahmenverordnung bekommt eine Nachfolgeregelung. Im Kunst- und Kulturbereich verbleiben als letzte Regelungen jene für Zusammenkünfte ab 500 Personen: Es ist ein COVID-19-Beauftragter zu bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen.

24.3.2022

Zwei Änderungen der Corona-Verordnung (I und II) ziehen Veränderungen in Wien nach sich.

18.3.2022

Wien novelliert die COVID-19-Basismaßnahmenbegleitverordnung.

17.3.2022

Für die Monate Jänner und Februar 2022 werden rückwirkend kleine Einmalbeträge für Arbeitslosengeldbezieher_innen und Bezugsberechtigten der Sozialhilfe/Mindestsicherung gewährt. Eine Fortsetzung der Corona-Sonderregelung bzgl. selbstständigem Zuverdienst im Arbeitslosengeldbezug kommt dagegen nicht. Die teilweise Aussetzung der Pflichtversicherungsklausel gilt damit für den Zeitraum März 2020 bis März 2022 (AlVG §12 (1) 2a). Hier haben wir Informationen dazu zusammengestellt.

15.3.2022

Die Regeln der allgemeinen Entschädigungsinstrumente werden umgestellt. Neue Verordnungen gibt es für den Verlustersatz III, den Ausfallbonus III, die Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zur Deckung von Fixkosten durch die COVID-19 Finanzierungsagentur, zum Fixkostenzuschuss 800.000, zum Verlustersatz und dem Verlustersatz II.

4.3.2022

Zwei Tage vor den weitreichenden Lockerungen tritt Gesundheitsminister Mückstein zurück. Die angekündigte Verordnung trägt noch seine Unterschrift und führt nun die Bezeichnung COVID-19-Basismaßnahmenverordnung. Mit 5.3.2022 gibt es keine Sperrstunde und keine Beschränkungen für Veranstaltungen oder für die Nachtgastronomie mehr. Es bleibt (noch) die Verpflichtung zur Erstellung eines Präventionskonzepts und zum Bestellen eines Covid-19-Beauftragten bei Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen. Selbst das Tragen einer Maske wird an die Veranstalter_innen ausgelagert: Sie können es vorschreiben, müssen aber nicht.

In Wien bleiben die Regeln strenger, Maske und 2G bleibt in Innenräumen weitgehend verpflichtend.

25.2.2022

Die nächste Novelle der Corona-Verordnung auf Bundesebene wird veröffentlicht. Wien ändert im Wesentlichen mit, die Kundmachung erfolgt am 28.2.2022.

21.2.2022

Eine kleine Novelle der NPO-Fonds-Richtlinien erscheint, korrigiert wird ein Copy-Paste-Fehler.

18.2.2022

Eine neue Novelle der Corona-Verordnung auf Bundesebene zieht Änderungen in Wien nach sich.

17.2.2022

Als letzte angekündigte Unterstützungsmaßnahme im Zusammenhang mit dem Lockdown im November 2021 erscheint die Richtlinienverordnung zum NPO-Fonds. Die Verordnung regelt allerdings nur Ersatzleistungen für das vierte Quartal 2021. Das erste Quartal 2022 wird wohl zu einem späteren Zeitpunkt geregelt.

16.2.2022

Die Regierung verkündet das Ende der meisten Corona-Beschränkungen mit 5.3.2022.

11.2.2022

Bund und Wien novellieren erneut ihre Corona-Verordnungen.

4.2.2022

Entsprechend dem mit der Novelle vom 29.1. angekündigten Lockerungsplan werden einige Änderungen kundgemacht, darunter die Verschiebung der Sperrstunde auf 24:00 Uhr und das Ermöglichen von Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze bis 50 Besucher_innen. Wien ändert diesmal analog.

31.1.2022

Mit der wohl geringfügigsten Corona-Verordnungs-Novelle seit Pandemiestart wird ein offensichtlich überflüssiges „nicht“ gestrichen.

29.1.2022

Die Omikron-Welle rauscht mit bis dahin unerreichten Tagesinfektionszahlen durch Österreich, die Regierung beschließt dennoch weitgehende Lockerungen. Die 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung ersetzt die bisherige Corona-Verordnung. Eine erste Novelle zur Verordnung erscheint zeitgleich. Im Zentrum: Der Lockdown für Ungeimpfte fällt mit 30.1.2022. In Wien bleibt die rechtliche Situation strenger.

20.1.2022

Eine neue Novelle der Corona-Verordnung auf Bundes-Ebene zieht Änderungen in Vorarlberg und Wien nach sich.

14.1.2022

Das BMKOeS informiert über die Änderungen bei Überbrückungsfinanzierung (SVS) und Covid-19-Fonds (KSVF). Antragsstart für beide bezüglich Leistungen für die ersten Monate 2022 ist am 17.1.

10.1.2022

Eine neue Novelle der Corona-Verordnung auf Bundesebene zieht Änderungen in Kärnten, Vorarlberg und Wien nach sich.

31.12.2021

Salzburg, Vorarlberg und Wien ändern ihre Corona-Begleitverordnungen mit Bezug auf die Änderung im Bund vom Vortag.

30.12.2021

Die 4. und 5. Novelle der 6. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung vom 10.12. erscheinen.

Am gleichen Tag werden zahlreiche Gesetzesbeschlüsse (Verlängerungen von Maßnahmen bzgl. Corona) kundgemacht, darunter die Verlängerung des Förderzeitraums in der Überbrückungsfinanzierung (SVS), im KSVF (bzgl. Covid-19-Fonds) und hinsichtlich der partiellen Aufhebung der Pflichtversicherungsklausel im AlVG (neues Ende der Ausnahme: 31.12.2022). Sowohl Überbrückungsfinanzierung (SVS) als auch Covid-19-Fonds (KSVF) werden in der Dotierung aufgestockt.

27.12.2021

Corona hält sich nicht an den Feiertagsplan der Regierung, die Folge sind kurzfristige Verschärfungen in der Corona-Verordnung mit Blick auf Silvester und Neujahr. Auch Veranstaltungen werden nun mit einer Sperrstunde um 22:00 Uhr begrenzt.

23.12.2021

Die Halbwertszeit der Corona-Verordnungen nimmt weiter ab. Erneut gibt es eine Änderung im Bund. Salzburg und Wien novellieren entsprechend.

Am gleichen Tag erscheinen zwei Richtlinien zur Fortschreibung des Verlustersatzes: die eine allgemein (mit der Festschreibung der Verlängerung), die andere konkret zum Verlustersatz III.

22.12.2021

Noch vor Kundmachung der Rechtsgrundlage für die Verlängerung der Überbrückungsfinanzierung ins Jahr 2022 erscheint die Richtlinie für den gesamten angekündigten Zeitraum (November 2021 bis März 2022)

21.12.2021

Eine weitere Novelle der österreichweiten Corona-Verordnung vom 20.12. zieht Änderungen in Vorarlberg und Wien nach sich.

16.12.2021

Die 6. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung bekommt eine kleine Novelle, Kärnten und Salzburg novellieren ebenfalls.

13.12.2021

Änderungen des KMU-Förderungsgesetzes, des Garantiegesetzes 1977 und des ABBAG-Gesetzes machen den Weg frei für finanzielle Entschädigungen 2022 und Weiteres.

11.12.2021

Die angekündigten Lockerungen im Bund werden mit der 6. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung als Rechtstext veröffentlicht. In fast allen Bundesländern erscheinen Nachschärfungen. Es besteht kein Konsens darüber, ngesichts der Delta-Welle allein das Weihnachtsgeschäft und den Skitourismus im Blick zu haben. Das Ergebnis sind 8 verschiedene Regelungen, mit eigenen Zusatzverordnungen in: Kärnten, Oberösterreich, Niederösterreich, Salzburg, Steiermark, Vorarlberg, Wien.

8.12.2021

Nach Beratungen auf Länder- und Bundesebene wird in mehreren Pressegesprächen das weitere Setting an Ein- und Beschränkungen verkündet. Als Mindestmaßnahme bleibt der Lockdown für nicht Immunisierte, praktisch alle weiteren Regelungen werden je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen. Eine Rechtsgrundlage für die Bundesregeln ab 12. 12. ist derzeit ausständig ‒ die Begleitverordnungen in den Ländern können erst danach erstellt und verhandelt werden, sollen aber gleichfalls ab dem 12.12. gelten.

6.12.2021

Die Richtlinien für Überbrückungsfinanzierung (SVS) und Covid-19-Fonds (KSVF) werden veröffentlicht. Wie seitens des BMKOeS bereits am 2.12. via OTS angekündigt, beginnt die Antragsmöglichkeit noch am selben Tag.

In der Überbrückungsfinanzierung sind für die Lockdown-Monate (vorerst November und Dezember 2021) jeweils Euro 1.000,- vorgesehen. Auch hier bleibt im Oktober eine Lücke. Die Verlängerung über das Jahresende hinaus benötigt jedoch eine Gesetzesänderung, die nach derzeitigem Fahrplan im Parlament jedenfalls noch rechtzeitig beschlossen werden kann.

Der Covid-19-Fonds (KSVF) war als einziger Fonds bereits bis Jahresende vorgesehen ‒ mit Euro 1.000,- für das gesamte zweite Halbjahr jedoch sehr gering dotiert. Hier kommen nun immerhin 500,- dazu (für alle, die diese Unterstützung bereits zugesprochen bekommen haben, wird die Erhöhung automatisch ausbezahlt).

2.12.2021

Die Verordnung für den Ausfallsbonus III wird kundgemacht.

1.12.2021

Die neue Richtlinie für den Härtefall-Fonds (WKO) wird veröffentlicht. Der Mindestsatz bei Anspruchsberechtigung liegt bei Euro 1.100,- für Lockdownmonate (vorerst November und Dezember 2021), danach bei Euro 600,-/ Monat. Der Oktober bleibt wie angekündigt ohne Entschädigung.
Die Richtlinie enthält wenig Änderungen gegenüber den Sommermonaten 2021, einige bringen aber durchaus Vorteile: Wer bei der Überbrückungsfinanzierung (SVS) oder beim Härtefall-Fonds (WKO) anspruchsberechtigt ist, kann sich mit November 2021 neu entscheiden, welches Instrument er oder sie in Anspruch nehmen möchte. Zudem ist eine Mehrfachversicherung nun kein Ausschlussgrund mehr.

Geringfügig unselbstständig Beschäftigte erhalten nach wie vor keinen Zugang, eine Regelung für die Umsetzung dieser gesetzlich vorgesehenen Aufnahme ist jedoch erstmals in Arbeit.

Am gleichen Tag wird die Lockdown-Verordnung wie angekündigt ‒ mit nur kleinen Änderungen ‒verlängert.

22.11.2021

Die aktualisierten Verordnungen zu Verlustersatz und begrenztem Fixkostenzuschuss werden kundgemacht.

21.11.2021

Am Vorabend des Lockdowns wird die Rechtsgrundlage kundgemacht.

19.11.2021

Die Ereignisse überschlagen sich einmal mehr: Noch am Vormittag wird ein Lockdown für alle in ganz Österreich verkündet. Wenige Stunden später treten auch die finanziell zuständigen Regierungsmitglieder an die Presse und kündigen die Fortsetzung bisheriger Entschädigungsmaßnahmen an. Der Grundtenor: Das ganze bereits bekannte Set an Fonds und Stundungsmöglichkeiten wird im Großen und Ganzen reaktiviert ‒ mit Nachbesserungen im Vergleich zu unmittelbar davor, aber mit deutlichen Reduktionen gegenüber dem Herbst 2020. Zudem werden mehrere Fonds ‒ darunter auch die für den Kunst/Kultur Bereich hauptsächlich relevanten wie Härtefall-Fonds, Überbrückungsfinanzierung, NPO-Fonds ‒ nicht einfach lückenlos fortgesetzt: In allen drei Fällen bleiben unterschiedlich lange Zeiträume vorerst ohne finanzielle Entschädigung.

17.11.2021

Die neue Begleitverordnung für Wien wird kundgemacht ‒ mit Gültigkeit ab 19.11. Zentral für Kunst und Kultur ist die Einführung von 2G+ (geimpft oder/und genesen UND ein gültiger PCR-Test) für das Publikum.

15.11.2021

Zahlreiche Interessenvertreter_innen aus Kunst und Kultur protestieren in einem Schreiben gegen die überfallsartige Einführung neuer Regelungen im Feld und vor allem für die nun längst fällige Wiederaufnahme der Instrumente für finanzielle Entschädigung.

Gleichzeitig wird eine kleine Novelle der aktuellen Corona-Verordnung kundgemacht.

14.11.2021

Erneut kommt eine neue Rechtsgrundlage mit wenigen Stunden Vorlaufzeit: Die 5. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung löst die bisher gültige Verordnung ab. Hauptinhalt ist ein „Lockdown“ für nicht Immunisierte ab dem 15.11. In der Praxis bedeutet das vor allem eine Ausweispflicht für alle. Die Kontrolle bleibt noch tagelang Diskussionsthema (wer soll, wer muss), erweist sich in der Praxis aber als weitgehend unwirksam.

Schon am Vortag setzt mit Oberösterreich das erste Bundesland Schritte für eine Schließung ganzer Sektoren für alle. Betroffen ist der Kulturbereich. Die oberösterreichische Novelle ist aber so unklar, dass rechtssichere Informationen erst in den ersten Kulturlockdown-Tagen verfügbar sind. Siehe hier und hier

7.11.2021

Last minute wird eine neue Verordnung präsentiert ‒ die Novelle vom 2. 11. (mit Gültigkeit ab 8. 11.) ist damit nie wirklich in Kraft getreten. Regelungen für den Zutritt zu Veranstaltungen und die Anzeigepflicht von Veranstaltungen werden verschärft, noch sind aber keine Veranstaltungsabsagen aufgrund der Rechtslage notwendig. (Aus Eigenverantwortung werden jedoch erste Veranstaltungen verschoben oder abgesagt.)

2.11.2021

Die aktuelle Corona-Verordnung erhält eine Novelle. Nach Wien führen auch andere Bundesländer eigene Verschärfungen ein.

25.10.2021

Eine neue Maßnahmenverordnung wird präsentiert. Ab 1. 11.wird 3G für den Arbeitsort eingeführt, wenn auch mit zahlreichen Ausnahmen. Für den Kunst- und Kulturbereich ändert sich darüber hinaus kaum etwas.

11.10.2021

Die aktuelle Maßnahmenverordnung wird im Wesentlichen unverändert verlängert.

13.9.2021

Nach wochenlangen Diskussionen und Ankündigungen wird die Covid-Verordnung zwei Tage vor Inkrafttreten umbenannt in Maßnahmenverordnung. Sie enthält nur eine von drei angekündigten Verschärfungsstufen. In aller Kürze: Die Maskenregeln werden kompliziert (geimpft oder nicht). Neue Zugangsbeschränkungen sind allerdings keine vorgesehen, auch die Abstandsregeln kehren nicht zurück. Noch in der Nacht auf den 15.9. folgt eine weitere (kleine) Novelle. Leicht strengere Regeln gelten zudem in Wien bzw. dort, wo bestimmte Grenzwerte überschritten sind.

18.8.2021

Eine neue Novelle der Öffnungsverordnung wird kundgemacht. Am 19.8. folgt ein Nachtrag. Beides betrifft den Schulbeginn. Am 4.9. folgt eine Aufnahme der Elemantarpädagogik in die Öffnungsverordnung.

2.8.2021

Phase 4 beim Covid-19-Fonds des KSVF startet. Der Pluspunkt: Die Unterstützung wird gleich bis Jahresende geöffnet. Das große Minus: Für 6 Monate werden insgesamt 1.000,- gewährt.

29.7.2021

Nun gibt es auch die neuen Richtlinien für den Härtefall-Fonds. Drei neue Betrachtungszeiträume lassen ein Loch für die zweite Juni-Hälfte, das durch eine sog. Fördererhöhung im Juli ausgeglichen wird. Allerdings ist, analog der Überbrückungsfinanzierung, deutlich weniger als bisher fix.
Auch der Verlustersatz wurde am Tag davor verlängert.

20.7.2021

Die Richtlinie für die Verlängerung der Überbrückungsfinanzierung wird veröffentlicht. Wie angekündigt wird finanziell deutlich reduziert: Der neue Maximal-Betrag pro Monat beträgt nunmehr 600,-. Trotz inzwischen sehr deutlichen Anzeichen für eine neue Corona-Welle im Herbst gibt es vorerst nur bis Ende September Unterstützung.
Am gleichen Tag kommt eine kleine Novelle der Öffnungsverordnung.

16.7.2021

Eine weitere Novelle der Öffnungsverordnung wird kundgemacht (zwei in einem Dokument): Mit wenigen Ausnahmen werden die vor dem Sommer angekündigten Öffnungsschritte fortgesetzt: Publikumsbeschränkungen bei Veranstaltungen sind mit 22.7. Geschichte, die Maskenreduktion wird fortgesetzt. Eine Verschärfung gibt es lediglich für die Nachtgastronomie mit der Einführung von 2G (geimpft oder PCR-getestet). Zeltfeste bleiben davon ausgenommen, dort gilt wie bei allen anderen Veranstaltungen weiterhin 3G.

6.7.2021

Nach langer Wartezeit und einigen Verschiebungen wird die neue Richtlinie für den NPO-Fonds veröffentlicht: Es geht um den Zeitraum Jänner bis Juni 2021. Am gleichen Tag wir eine kleine Novelle des Härtefall-Fonds-Gesetzes kundgemacht: Förderberechtigt sind nun auch größere touristische Betriebe als bisher.

30.6.2021

Wien legt eine regional verschärfte Covid-Verordnung mit Beibehaltung vieler Maskenregeln vor. Eine weitere Verlängerung der Corona-Sonderregelung für selbstständigen Zuverdienst (bzgl. Pflichtversicherung, siehe hier) tritt in Kraft und gilt nun durchgehend von März 2020 bis Jahresende 2021.

28.6.2021

Man fühlt sich an die Anfänge der Pandemie erinnert: Die lange angekündigten Öffnungsschritte für den Sommer werden gerade zwei Tage vor Inkrafttreten kundgemacht. Abgeschafft werden zahlreiche Grundregeln zur Vermeidung der Ansteckung: Maskenpflicht ‒ reduziert (fast überall reicht MNS, FFP2 die Ausnahme); Abstandsregeln ‒ abgeschafft; nur der 3G-Nachweis bleibt weitgehend erforderlich. Bei den Veranstaltungsregeln herrscht vorerst noch Vorsicht, weniger Strenge soll ab Mitte Juli gelten. Parallel mehren sich die Anzeichen für eine neue Corona-Welle.

15.6.2021

Verlängerungen für Härtefall-Fonds (WKO), Überbrückungsfinanzierung (SVS) und Covid-19-Fonds (KSVF) werden angekündigt. Neue Richtlinien bzw. Antragsstarts werden für Mitte des Sommers in Aussicht gestellt.

9.6.2021

Die aktuelle Covid-Verordnung wird geringfügig geändert und enthält eine Klarstellung hinsichtlich Probenbetrieb.

4.6.2021

Eine Änderung im KMU-Fördergesetz tritt in Kraft, die eine Verlängerung bzw. Umgestaltung des Schutzschirms für Veranstaltungen ermöglicht. Neue Richtlinien sind für den Sommer angekündigt.
Am selben Tag tritt auch eine Novelle der Verordnung zum Fixkostenzuschuss in Kraft ‒ sie enthält im Wesentlichen Klarstellungen hinsichtlich der Vertragsgestaltung.

2.6.2021

Der Rechtsrahmen für den zweiten großen Öffnungsschritt in Kunst und Kultur wird kundgemacht. Die Bestimmungen gelten im Großen und Ganzen ab 10.6.

1.6.2021

Eine kleine Novelle zur Öffnungsverordnung wird kundgemacht – die Änderungen betreffen vor allem Gelegenheitsmärkte.

27.5.2021

Das „Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz“ wird novelliert. Die Fristen der verpflichtenden Rückzahlung von Tickets für pandemiebedingt abgesagte Veranstaltungen auch aus dem Jahr 2020 werden damit deutlich verlängert.

18.5.2021

Noch vor der Öffnung am 19. 5. erscheint eine zweite kleine Novelle der Öffnungsverordnung (die erste wurde gleichzeitig mit der Verordnung selbst kundgemacht).

14.5.2021

Erneut wird die Dotierung der Überbrückungsfinanzierung (SVS) aufgestockt: Von 120 auf 140 Mill. Zugleich erscheint noch eine letzte Novelle der Schutzmaßnahmenverordnung für den Zeitraum zwischen 16. und 18. 5.

10.5.2021

Mit Verspätung wird der Rechtsrahmen für die nächste große Öffnung kundgemacht: Die Öffnungsverordnung tritt mit 19. 5. in kraft und läßt nicht nur Gastronomie wieder zu, sondern auch eine breite Öffnung in Kunst und Kultur, wenn auch mit zahlreichen Beschränkungen (nicht nur bzgl. der Anzahl der möglichen Besucher_innen, sondern auch hinsichtlich Meldepflichten).

4.5.2021

Novelle der „4. Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung„: Verlängerung bis zum 18. 5.

23.4.2021

Zwei weitere schnelle Novellen (1 | 2) der aktuellen Corona-Verordnung beenden die verschärften Maßnahmen im Burgenland, verlängern sie aber in Wien und Niederösterreich bis einschließlich 2. 5.

17.4.2021

Impfungen für Künstler_innen und Kulturarbeiter_innen wären schon hoch notwendig, bekommen haben sie aber nur die Wiener Philharmoniker. Die IG Freie Theaterarbeit verschickt einen offenen Brief dazu. Die IG Kultur Österreich stellt noch einmal die Anforderungen für Öffnungen in Kunst und Kultur zusammen.

9.4.2021

Mit Novellen der Corona-Verordnung vom 6. und 9. 4. werden die Maßnahmen im Osten vorerst verlängert.

1.4.2021

Nach langem Zuwarten werden in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland doch verschärfte Ausgangsbeschränkungen und geschlossener Handel verordnet ‒ die Intensivstationen der Krankenhäuser sind seit Wochen voll. Die Verordnung dazu erscheint lediglich zwei Tage vorher.

31.3.2021

Innerhalb von ein paar Tagen werden neue Richtlinien für Covid-19-Fonds (KSVF) und Überbrückungsfinanzierung (SVS) sowie eine neue Verordnung für den Härtefall-Fonds veröffentlicht. Im wesentlichen geht es jeweils um eine Verlängerung (bzw. um eine neue Lockdownkompensation für März/April in der SVS), enthalten sind aber auch kleine Gemeinheiten: So ist die Lockdownkompensation via Überbrückungsfinanzierung (SVS) nicht mehr mit einem Fixkostenzuschuss vereinbar; zudem wird eine rückwirkende Erhöhung des Mindestbetrags je Monat im Härtefall-Fonds (WKO) um je Euro 100,- nicht in der Überbrückungsfinanzierung gespiegelt. Daneben verschließt die Verwaltungspraxis beim Familienenhärtefonds den Zugang für jene, die zwar beim Härtefall-Fonds antragsberechtigt wären, aber Geld aus der Überbrückungsfinanzierung bekommen.
Ebenfalls geändert wird die Verordnung zum Lockdown-Umsatzersatz II.

24.3.2021

Drei Gesetzesänderungen treten in Kraft: Zum einen werden die Dotierungen von Covid-19-Fonds (KSVF) und Überbrückungsfinanzierung (SVS) von 20 auf 40 Mill. bzw. von 110 auf 120 Mill. erhöht. Zum anderen wird die Aufhebung der Pflichtversicherungsklausel im AlVG für einen Teil der Selbstständigen verlängert (siehe auch Info). Die dritte Änderung betrifft den Härtefall-Fonds (WKO), bei dem nun auch eine weitere Gruppe touristischer Vermieter_innen anspruchsberechtigt ist. Nach wie vor gelten per Gesetz auch mehrfach geringfügig Beschäftigte als anspruchsberechtigt – umgesetzt ist dies bis dato aber nicht.
In Reaktion auf den offenen Protestbrief der Kunst- und Kulturszene vom 8. 3., den mehr als 1.500 Kunst- und Kulturschaffende sowie 350 Kultureinrichtungen unterzeichneten, fand auf Einladung von Staatssekretärin Andrea Mayer eine Videokonferenz mit 50 Vertretungen aus der Kunst und Kultur statt. Die Initiator_innen ziehen Bilanz.

23.3.2021

Eine kleine Novelle der aktuellen Corona-Verordnung enthält keine Änderungen für Kunst und Kultur.

12.3.2021

Die nächste Novelle der aktuellen Corona-Verordnung bringt trotz steigender Zahlen die bereits am 1. 3. verkündeten Öffnungsschritte für Vorarlberg (ab 15. 3.). Zugleich werden außerschulische Veranstaltungen mit Jugendlichen unter bestimmten Bedingungen (insbesondere im Sport) zugelassen.

10.3.2021

Zum Jahrestag der ersten Corona-bedingten Beschränkungen treten u.a. Vizekanzler Kogler und Staatssekretärin Mayer vor die Presse und verkünden Neustart-Pakete für Kunst/Kultur bzw. Sport. So erfreulich es ist, dass zumindest finanziell in die Zukunft gedacht wird, werden konkrete Öffnungen erneut von Tag zu Tag unwahrscheinlicher: Die Infiziertenzahlen zeigen steil nach oben.

8.3.2021

Ein von IG Kultur Österreich und IG Autorinnen Autoren initiierter offener Protestbrief wird veröffentlicht: 350 Kunst- und Kultureinrichtungen und 1.500 Kunst- und Kulturschaffende fordern konkrete Planungsperspektiven für Kunst und Kultur.

Am gleichen Tag wird die nächste Novelle der Corona-Verordnung veröffentlicht, diesmal eng befristet mit 14. 3.

5.3.2021

Monatelang angekündigt, startet nun die Antragsmöglichkeit für das 4. Quartal 2020 beim NPO-Fonds (AWS). Antragsmöglichkeiten für 2021 bleiben nach wie vor ausgespart.

2.3.2021

Die IG Freie Theaterarbeit veröffentlicht einen Kommentar zur notwendigen Gleichbehandlung von Kunst/Kultur und Gastronomie bei Öffnungsschritten.

1.3.2021

Seitens der Regierung werden weitere Öffnungsüberlegungen verkündet ‒ u.a. im Bereich Gastronomie. Für Kunst/Kultur sind auch über Ostern hinaus keine weiteren Öffnungen geplant.

25.2.2021

Eine weitere Novelle zur aktuellen Corona-Verordnung erscheint, neues Ablaufdatum 9. 3.

19.2.2021

Das BMKOeS kündigt an, dass ab 22. 2. der Lockdown-Bonus für Jänner/Februar 21 bei der Überbrückungsfinanzierung (SVS) beantragt werden kann. Wie schon für die ersten beiden Lockdown-Monate gilt dies auch für jene, die den Härtefall-Fonds (WKO) in Anspruch nehmen, aber grundsätzlich auch bei der Überbrückungsfinanzierung antragsberechtigt wären. Die Richtlinien stammen vom 18. 2.

17.2.2021

Die erste Novelle der „Öffnungs“-Verordnung erscheint, in Kraft ab 18. 2. bis vorerst 27. 2. 2021.

16.2.2021

Lange erwartete Richtlinien zu Verlustersatz, Ausfallbonus, Fixkostenersatz, begrenztem Fixkostenzuschuss und Lockdown-Umsatzersatz II werden veröffentlicht. Für Kunst/Kultur insbesondere relevant ist dabei der letztere: Der Lockdown-Umsatzersatz II bietet das lange erwartete Instrument für indirekt vom Lockdown im November/Dezember 2020 Betroffene und damit auch für Künstler_innen mit Veranstaltungsabsagen. Damit sollte nunmehr auch der Weg frei sein für eine Nachbildung dieser Instrumentarien im NPO-Fonds.

Der Budgetdienst des Parlaments veröffentlicht eine Analyse zur Überbrückungsfinanzierung (SVS) und zum Non-Profit-Fonds (NPO-Fonds/ AWS) im zweiten Halbjahr 2020 (jeweils ab Beginn, beide Fonds starteten in den ersten Juli-Wochen). Aus der Überbrückungsfinanzierung (SVS) wurden bis Ende 2020 insgesamt 67,6 Mio. (von möglichen 90) an 7.862 Einzelpersonen ausbezahlt. Abgelehnt wurden 1.446 Anträge (bis zu drei je Person im Zeitrahmen möglich), davon immerhin 2/3 mangels vorliegender Versicherung in der SVS. Beim NPO-Fonds (AWS) lag das Antragsvolumen bei etwa 50% der möglichen 700 Mio. Ausbezahlt wurden zum Stichtag 240 Mio., davon rund 46 Mio. an NPOs aus dem Feld Kunst und Kultur. Das liegt nicht zuletzt an unterschiedlich verlängerten Fristen zu Antrag bzw. Abrechnung. Zu beachten: Bis in den März 2021 waren Anträge nur für einen Betrachtungszeitraum bis einschließlich September 2020 möglich. Der Großteil der Anträge insgesamt lag unter einem Auszahlungsbetrag von Euro 12.000,- (82,1%), knapp über der Hälfte davon unter Euro 3.000,-.

15.2.2021

Anlässlich 100 Tage Kultur-Lockdown veröffentlicht die IG Kultur Österreich einen aktualisierten Forderungskatalog.

5.2.2021

Die mit 8. 2. wirksame „Öffnungs“-Verordnung wird kundgemacht. Im Kulturbereich dürfen lediglich Museen, Ausstellungsräume, Bibliotheken und Archive öffnen. Angesichts der Virus-Situation und der Untätigkeit betreffend die Eingrenzung der in Österreich angekommenen Mutanten ist absehbar, dass mit einer generellen Öffnung von Kunst und Kultur nicht vor April zu rechnen ist. Unterdessen können Rechtsextreme erneut unter Verzicht auf grundlegende Corona-Schutzmaßnahmen demonstrieren, unterstützt von Verschwörungsgläubigen und anderen vermeintlich Zukurzgekommenen.

3.2.2021

Die aktuelle COVID-19-Notmaßnahmenverordnung wir erneut praktisch wortident verlängert. Neues Ablaufdatum 7. 2. Parallel werden Maßnahmen ab dem 8. 2. angekündigt, eine Rechtsgrundlage dazu fehlt jedoch noch.

28.1.2021

Wir machen auf ungelöste Fragen im Veranstaltungsschutzschirm aufmerksam und stellen fest, dass es praktikable Lösungen braucht, zumal auch die RL für das vierte Quartal 2020 beim NPO-Fonds und der dazu angekündigte Lockdown-Bonus ebenso auf sich warten lassen wie die Neuerungen ebendort ab 1.1.21.
Am gleichen Tag reagiert auch die SPÖ. Seitens des BMKOeS wird auf die Möglichkeit der Veranstaltungsserie hingewiesen, Auslegungskriterien kommen dazu jedoch nicht.

26.1.2021

Mit Verspätung wird nun auch die Richtlinie für den Schutzschirm von Veranstaltungen erlassen.

25.1.2021

Zahlreiche Verwertungsgesellschaften, zusammengeschlossen im europäischen Dachverband CESAG, veröffentlichen eine Studie zum wirtschaftlichen Schaden durch Corona. Die Studie konstatiert einen Umsatzrückgang von 31 % im Vergleich 2019/2020. Kurzfassung (de) | Studie (en) | Website

21.1.2021

Die Corona-Maßnahmen bekommen eine neue Verordnungsform, viel hat sich nicht geändert.

20.1.2021

Die gesetzliche Grundlage für etwaige Corona-Maßnahmen mit „Reintesten“ ist in Kraft und damit erstmals öffentlich zugänglich. Möglichkeiten sind nicht nur im Kunst- und Kultursektor verortet, potenziell wird ein gültiger Test für viele Angelegenheiten des Alltags verpflichtend.

18.1.2021

Die Rahmenbedingungen für den lange angekündigten Veranstaltungsschutzschirm werden veröffentlicht. Angesiedelt bei der Öst. Hotel- und Tourismusbank (ÖHT), angebunden beim Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, kann nunmehr für Veranstaltungen ab dem 1.3.2021 Geld beantragt werden, falls aufgrund von Corona-Maßnahmen abgesagt oder reduziert werden muss. Es wird schnell deutlich, dass einige insbesondere für kleine Veranstalter_innen wesentliche Details im Kleingedruckten einer rechtssicheren Auslegung bedürfen werden.

14.1.2021

Die geltende Lockdown-Verordnung wird wortident verlängert, neue Frist: 24. 1.

7.1.2021

Zwischen Weihnachten und Neujahr wurden die Richtlinien für die Verlängerung der Überbrückungsfinanzierung (SVS) bzw. des Covid-19-Fonds (KSVF) erstellt, erstere erst heute veröffentlicht. Vorerst sind beide Fonds bis 31. 3. 21 terminiert, da endet auch die neue Antragsfrist für Ansprüche aus 2020. Vorgesehen sind 3.000,- (SVS) bzw. 1.500,- (KSVF), jeweils pauschal.

4.1.2021

Das angekündigte „Zuckerl“ für die Beteiligung an der nächsten Runde der Corona-Massentests, ursprünglich als Zugang zu Gastronomie und Kultur durch ein negatives Testergebnis (ohne Berücksichtigung der medizinischen Aussagekraft) angedacht, wird fallengelassen. Die geltende Verordnung wird wortident verlängert ‒ aufgrund der im Herbst gesetzlich festgelegten Frist von maximal zehn Tagen Geltung für Ausgangsbeschränkungen mit dem Ablaufdatum 14.1.

Das Ende der aktuellen Lockdown-Maßnahmen bleibt laut Regierungsankündigungen nunmehr für alle bei 24.1. ‒ Änderungen nicht nur nicht ausgeschlossen, sondern sehr wahrscheinlich. Parallel sagen mehrere Bundesländer die geplante Runde der Massentests ab, permanente Gratis-Testmöglichkeiten sollen dafür bald überall verfügbar werden. Bis das Impfen nicht nur in medialen Ankündigungen, sondern tatsächlich startet, wird es offensichtlich noch dauern.

23.12.2020

Die bereits länger für vor Weihnachten angekündigten Entschädigungs- und Lockdown-Ersatzmaßnahmen im Veranstaltungs- und Kunst/Kulturbetrieb werden im Rahmen eines Pressegesprächs noch einmal angekündigt. Ministerin Köstinger und Staatssekretärin Mayer stellen neben anderem die Einrichtung und Funktionsfähigkeit des Veranstaltungsschutzschirms und des Umsatzersatzes für bisher nicht erfasste Lockdown-Betroffene (etwa externe Bühnenarbeiter_innen) für Jänner in Aussicht.

22.12.2020

Lange hatte die Verordnung vom 17.12. nicht Bestand: Eine Novelle der Verordnung untersagt ab 24.12. Tierparks, Zoos und botanischen Gärten die Öffnung, dafür darf der Skibetrieb mit Einschränkungen starten. Zugleich wird die ab 26.12. geltende Verordnung veröffentlicht: Erneut ganztägige Ausgangsbeschränkungen, weitgehende Schließung des Handels sowie von Kunst und Kultur. Fast uneingeschränkt möglich bleibt nur Lohnarbeit ‒ und Skifahren.

17.12.2020

Die nächste COVID-19-Verordnung tritt in Kraft. Zentrale Lockerungen betreffen Weihnachten sowie religiöse Veranstaltungen: Letztere sind nun erstmals komplett ausgenommen, d.h. religiöse Veranstaltungen unterliegen nicht mehr der staatlichen Pandemie-Regulierung.

16.12.2020

Zahlreiche im November im Parlament beschlossene Gesetze treten in Kraft, darunter auch die Verlängerung der Aussetzung der Pflichtversicherungsklausel im Arbeitslosenversicherungsgesetz für eine stark eingeschränkte Anzahl an potenziell Betroffenen ‒ bis Jahresende 2020. Kurzinformation Arbeitslos und Selbstständig von uns.
Die erneut geänderten Richtlinien für den Umsatzersatz in den Lockdownzeiten November und Dezember respektive Richtlinien für den Verlustersatz werden veröffentlicht.

11.12.2020

Am Ende eines dreitägigen Parlamentsmarathons sind u. a. zahlreiche Corona-bezogene Gesetze verlängert, leicht angepasst oder neu aufgesetzt. Verlängert werden die Überbrückungsfinanzierung in der SVS und der Covid-19-Fonds im KSVF, der darüberhinaus erneut höher dotiert wird. Neu eingerichtet wird ein Fonds für besondere Förderung im Zusammenhang mit Covid-19 ‒ gedacht insbesondere für jene Institutionen und Einrichtungen, die die Vorgaben der allgemeinen Abfederungsmaßnahmen nicht erfüllen (insbesondere Umsatzersatz, Fixkostenzuschuss oder NPO-Fonds, …) oder nicht in ausreichendem Maß finanziellen Ersatz erhalten. Ungeniert hinein geschrieben wurde auch die Verlängerung der ‒ aus einem politischen Kuhhandel 2012 resultierenden ‒ Einnahmenreduktion für den KSVF bis zum Jahresende 2021.
Präsentiert wird immerhin ein kleiner Lockdown-Bonus beim Covid-19-Fonds (KSVF), der auch umgehend beantragbar ist.
Der Pandemie-Entwicklung durchaus angemessen, aber dennoch unerfreulich, lässt Staatssekretärin Mayer via Standard-Interview anklingen, dass mit einer Veranstaltungsöffnung auch im Jänner eher nicht zu rechnen ist.

7.12.2020

Ab diesem Tag gilt die nächste Corona-Verordnung, mit deutlich weniger Öffnungsschritten als ursprünglich kommuniziert. Auch im Kunst- und Kulturfeld bleiben wesentliche Teile weiter geschlossen, Veranstaltungen untersagt. Erfolgreich war der offene Brief wenige Tage zuvor in einem Punkt: Kunst- und Kultureinrichtungen werden nunmehr getrennt von anderen Freizeiteinrichtungen ausgewiesen und behandelt.
Eine praktisch uneingeschränkte Öffnung gibt es dagegen für den Handel: Weihnachten steht vor der Tür. Die beinahe größte Überraschung ist das verhältnismäßig frühe Datum der Kundmachung: Bereits am 4.12. ist klar, was ab 7.12. gilt.

3.12.2020

Präsentiert und fast umgehend beantragbar (respektive auszahlbar) werden eine Verlängerung des Lockdown-Bonus für Bezieher_innen von Entschädigungen aus der Überbrückungsfinanzierung (SVS) bzw. dem Härtefall-Fonds (WKO; letztere, sofern sie auch bei der Überbrückungsfinanzierung bezugsberechtigt wären).

2.12.2020

Mit einem Offenen Brief fordern rund 300 Kultureinrichtungen und Künstler_innen, Kunst und Kultur endlich als systemrelevanten Teil der Gesellschaft anzuerkennen (auf Initiative von Tiroler Kulturakteur_innen). Dazu gehört neben adäquaten öffentlichen Budgets eine garantierte jährliche Indexanpassung und eine bessere Absicherung ‒ strukturell wie sozial. Auf zumindest symbolischer Ebene soll sich die Anerkennung in staatlichen Gesetzen und Verordnungen niederschlagen: Kunst und Kultur als eigenständiger Bereich, nicht als Teil der Freizeiteinrichtungen. Eingerichtet wurde auch die Möglichkeit, die Forderungen mittels Petition zu unterstützen.

30.11.2020

Das Schlusskommuniqué der Klausurtagung Kulturelle Vielfalt 2020 seitens der ARGE Kulturelle Vielfalt erscheint: Die unterzeichnenden Expert_innen und Institutionen zeigen Handlungsnotwendigkeiten für Bund, Länder und Gemeinden auf, die für einen wirksamen Schutz der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen über die Krise hinaus realisiert werden müssen.

25.11.2020

Die erste Änderung der seit 15.11. geltenden COVID-19-Notmaßnahmenverordnung ist vor allem im privaten Bereich relevant, aber für Österreichs Kulturverständnis offenbar besonders wichtig: Ein Nikolaus-Besuch in Kindergarten und Schule soll dadurch möglich werden. Praktisch ist die Regelung derart, dass die geltenden Ausgangsbeschränkungen nicht nur für berufliche Zwecke eine Ausnahme kennen, sondern klargestellt wurde, dass diese nunmehr auch für ehrenamtliche Tätigkeiten gelten.

23.11.2020

Nach monatelanger Verzögerung erscheinen die Richtlinien zum Fixkostenzuschuss II, zeitgleich werden die um die Lockdown-Verordnung ergänzten Richtlinien zum Umsatzersatz veröffentlicht. Klar formuliert sind nun endlich auch die Regelungen für antragsberechtigte NPOs.

20.11.2020

Der Gesetzesantrag zur Verlängerung und Aufstockung von Überbrückungsfinanzierung (SVS) und Covid-19-Fonds (KSVF) liegt vor. Zugleich soll auch die Regelung für die Ticketrückabwicklung bei abgesagten Veranstaltungen verlängert werden. Völlig ansatzlos ist jedoch auch eine Zeile zur Finanzierung des KSVF selbst enthalten: Die 2012 beschlossene Einnahmenreduktion, seither verlängert, soll nicht wie vorgesehen mit Jahresende endlich außer Kraft treten, sondern erneut um ein Jahr verlängert werden. Wir verstehen das als Kampfansage gegen anstehende Verbesserungen im K-SVFG und protestieren aufs Schärfste.

19.11.2020

Zahlreiche Aufhebungen in den diversen bisherigen Corona-Verordnungen werden veröffentlicht. Auswirkungen wohl eher beschränkt, aber insbesondere hinsichtlich kommender Verordnungen wichtig. In der Reihenfolge der Veröffentlichung: 1 | 2 | 3 | 4 | 5 und eine am 20.11.

17.11.2020

Der angekündigte Lockdown-Bonus von Euro 1.300,- startet. Antrag und Abwicklung liegt bei der SVS, rechtliche Grundlage ist die ergänzte Richtlinie für die Überbrückungsfinanzierung. Antragsberechtigt sind alle, die Anspruch auf die Überbrückungsfinanzierung (SVS) haben oder Leistungen aus dem Härtefall-Fonds (WKO) beziehen. Zahlungen aus dem Härtefall-Fonds (WKO) verringern den Bonus nicht, allenfalls zustehende Zahlungen aus der neuen Umsatzentschädigung jedoch schon.

15.11.2020

Nach einem erneuten Schauspiel mit Regierungs-Pressekonferenz, unterschiedlichen Leaks und dem simplen wie traurigen Fakt, dass Österreich weltweit die #1-Position im Infektionsgeschehen einnimmt, tritt eine Verschärfung der Lockdown-Regeln in Kraft. Geltungsdauer vorerst bis einschließlich 6.12. Regeln für danach gibt es vorerst keine. Während es für viele NPOs noch keine Regelungen für einen Umsatzersatz gibt, werden nun für die weiteren betroffenen Branchen Ergänzungen angekündigt, wenn auch nicht ganz so großzügige.

10.11.2020

Eine erste Änderung der Schutzmaßnahmenverordnung erscheint ‒ relevant vor allem für Alten- und Pflegeheime.

6.11.2020

Die Richtlinie zum angekündigten Umsatzersatz erscheint, die Vergleichszeitraum-Regelung ist überraschend gut gelungen: Wer nicht abgrenzen kann, erhält nach bestimmten Regeln entweder 80% vom Quartals-Drittel, vom Jahreszwölftel 2019 oder einem der Vorjahre (bis 2016). Ausgenommen sind Neugründungen nach dem 1.11.2020, leider aber auch NPOs, die nicht unternehmerisch tätig sind. Ersatz erhalten nur direkt betroffene Branchen nach der ÖNACE-2008-Klassifikation. Kurz: Theater, Kinos, Veranstaltungsbetriebe erhalten Geld, von Absagen betroffene Künstler_innen nicht, externe Dienstleister_innen ‒ von Technik bis Reinigung ‒ ebenfalls nicht. Rechtsgrundlage ist übrigens § 3b Abs. 3 des ABBAG-Gesetzes ‒ eines der ersten Gesetze in der Pandemie, das bisher kaum unmittelbar als Rechtsgrundlage für Entschädigungen genutzt wurde.
Für Künstler_innen wird zeitgleich ein einmaliger Bonus in Höhe von Euro 1.300,- für jene angekündigt, die entweder Geld aus der Überbrückungsfinanzierung (SVS) oder dem Härtefallfonds (WKO) bezogen haben. Zudem sollen Überbrückungsfinanzierung (SVS) und der Covid-19-Fonds (KSVF) nun doch gleich bis März verlängert werden.

3.11.2020

Die IG Freie Theaterarbeit reagiert mit einem offenen Brief auf den Kultur-Lockdown, schon am Tag zuvor erschien eine Reaktion von Yvonne Gimpel via APA.

1.11.2020

Die COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung wird veröffentlicht, ab 1.12. soll stattdessen die zuvor geltende Maßnahmenverordnung erneut in Kraft treten.

31.10.2020

Regierungs-PK zur Notwendigkeit harter Beschränkungen: Von 3.11. bis 30.11. müssen Kunst und Kultur, Gastronomie und Gastgewerbe schließen. Ausgangsbeschränkungen mit den im wesentlichen bekannten Ausnahmen aus dem Frühjahr bestehen nachts. Zur Entschädigung soll eine Umsatzersatzleistung von 80% kommen (im Vergleich zum selben Zeitraum 2019). Einzelne Entscheidungen etwa betreffend Schulschließungen werden erst für die Folgetage in Aussicht gestellt.
Teile der Verordnung müssen noch im Hauptausschuss des Parlaments entschieden werden, eine Veröffentlichung des finalen Textes ist also neuerlich zeitknapp zu erwarten.

29.10.2020

Regierungs-PK um anzukündigen, dass es schärfere Maßnahmen braucht, die in zwei Tagen am Samstag in einer neuerlichen Regierungs-PK verkündet werden sollen. Voraussichtliche Geltung dann ab Montag.

22.10.2020

Spätabends wird die Verordnung zur PK vom 19.10. veröffentlicht ‒ mit Geltung überraschend nicht ab 23.10., sondern in den wesentlichen Teilen erst ab 25.10. Praktisch zeitgleich wird eine weitere Änderung der Maßnahmenverordnung veröffentlicht, mit der Face Shields als MNS-Ersatz abgeschafft werden (gültig dann ab 7.11.)

19.10.2020

Regierungs-PK zu neuen Beschränkungen im Kunst- und Kulturfeld: Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze werden sowohl indoor als auch outdoor praktisch unmöglich (max. 6 bzw. 12 Personen zulässig), Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen werden weiter beschränkt, bleiben aber verhältnismäßig großzügig machbar (max. 1000 bzw. 1500 Personen). Konkretes bleibt die PK wieder einmal schuldig, die Verordnung folgt knapp vor dem Inkrafttreten, Entschädigungen sind noch kein Thema (der vor kurzem angekündigte Schutzschirm für Veranstalter_innen soll erst im neuen Jahr funktionieren).

16.10.2020

Die neuen Richtlinien für den Härtefall-Fonds werden veröffentlicht. Neben den schon bekannten Eckpunkten enthalten die Richtlinien eine Klarstellung zu den Arbeitsstipendien der Bundesländer: Sie gelten ab sofort als Nebeneinkünfte, die von der Entschädigungssumme abgezogen werden ‒ die Mindestsumme von Euro 1.000,-/ Monat bleibt weiterhin bestehen.

15.10.2020

Erneut wird eine Änderung der Maßnahmenverordnung veröffentlicht. Hauptinhalt: Regeln für Weihnachtsmärkte ‒ gleichzeitig wird medial klar, dass der Anstieg der Infiziertenzahlen schärfere Maßnahmen notwendig machen wird.

8.10.2020

Unter dem Titel „Kunst&Kultur – Wie überwintern“ findet die 2-Meter-Abstand-Demo #7 statt. Am Vortag kündigen die Minister_innen Kogler, Blümel und Köstinger sowie Staatssekretärin Mayer via Pressekonferenz an, dass zumindest drei Fonds verlängert werden: Der Härtefall-Fonds (WKO) soll bis März laufen und zukünftig Finanzierung für 12 Monate ab Mitte März 20 bereitstellen, statt bisher 6 aus 9 Monaten (max. Euro 30.000,-/ Person oder Kleinstunternehmen bis 10 Mitarbeiter_innen). Die Überbrückungsfinanzierung (SVS) und der NPO-Fonds werden bis Jahresende verlängert – mit Aussicht auf ein weiteres Quartal 2021. Bei der Überbrückungsfinanzierung (SVS) werden noch am gleichen Tag die Richtlinien geändert: Ab sofort gibt es 10.000,- pauschal für alle Antrags­berechtigten. Personen, die bereits Geld bekommen haben, müssen für die Aufstockung von 4.000,- erneut beantragen.

Nicht angerührt wird der Covid-19-Fonds im KSVF. Damit ergeben sich vorerst die Höchstsummen 30.000,- (WKO) zu 10.000,- (SVS) zu 3.000,- (KSVF) zu Null für jene, die noch immer keine Entschädigungsmöglichkeit haben. Das betrifft unter anderem nach wie vor jene, die mehrfach geringfügig unselbstständig arbeiten. Seit Anfang Mai existiert zwar ein gesetzlicher Auftrag zur Einbeziehung in den Härtefallfonds für sie, er wird aber schlicht nicht umgesetzt.

26.9.2020

Der 1. dezentrale Aktionstag für Kultur, initiiert von der IG Clubkultur und ursprünglich als Demonstration geplant, findet pandemiebedingt dezentral bundesweit in Form von Aktionen für #kulturretten und #savetherave statt.

25.9.2020

Als erste Kompensationsmaßnahme zu den aktuellen Verschärfungen wird ein Schutzschirm für Veranstalter_innen vorgestellt. Die Gesetzesvorlage ist so unbestimmt wie die Präsentation, der Kulturrat Österreich reagiert umgehend mit einem offenen Brief.

An diesem Tag tritt die Änderung des Epidemiegesetzes in Kraft, die ursprünglich Grundlage für Maßnahmen entsprechend der Corona-Ampelfarben sein sollte. Zugleich kommt auch eine weitere Änderung der Maßnahmenverordnung, die aber nur geringfügige Anpassungen und Klarstellungen enthält.

Die Verdoppelung der Mittel für den Covid-19-Fonds (KSVF) von 5 auf 10 Millionen wird im Parlament beschlossen. Bezeichnenderweise war der Corona-Künstler_innentopf für jene mit den geringsten Einnahmen als Erstes ausgeschöpft. Viele weitere Aktive im Kunst- und Kulturbetrieb, die auch hier nicht anspruchsberechtigt sind, haben seit März kein Geld bekommen.

21.9.2020

Die Änderung der Lockerungsverordnung tritt in Kraft, nunmehr umbenannt in Maßnahmenverordnung. Die IG Kultur publiziert einen Kommentar zum desaströsen Kunstverständnis.

17.9.2020

Eine Petition für Rettungsmaßnahmen für Kunst und Kultur, die bereits nach der Ankündigung der letzten Verschärfungen gestartet ist, wird von Interessenvertretungen aus allen Sparten unterstützt.

Am Nachmittag werden via Pressekonferenz weitere Verschärfungen angekündigt. „Private“ Veranstaltungen außerhalb des höchstpersönlichen Lebensbereichs ohne Sitzplätze sollen auf 10 Personen beschränkt werden. „Professionelle“ Veranstaltungen bleiben hinsichtlich Vorgaben unverändert möglich. Erst mit Erscheinen der zugehörigen Verordnung ist sicher: Die Beschränkung auf 10 Personen gilt für alle Veranstaltungen ohne Sitzplätze, die Regierungsspitze sieht Professionalität in Kunst und Kultur nur dort, wo frontal vor sitzendem Publikum performed wird …

Angekündigt wird eine Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung auch für Kunst und Kultur bis Ende 2021. Einen Gesetzesentwurf gibt es noch nicht.

14.9.2020

Die Ampel-Farben und -Maßnahmen können mangels fehlender gesetzlicher Grundlage vorerst nicht mit der Pandemie-Entwicklung Schritt halten. Die detaillierten Maßnahmen-Bündel auf der Ampel-Website werden gelöscht, stattdessen tritt eine weitere Veränderung der Lockerungsverordnung österreichweit in Kraft: Die Verschärfungen treffen u.a. den Veranstaltungsbetrieb fundamental ‒ insbesondere Veranstaltungen ohne Sitzplätze werden stark beschränkt, zum Teil über die erst am 4.9. vorgestellten Konsequenzen der Ampelfarbe Gelb hinaus. Kompensation ist weiterhin kein Thema.

4.9.2020

Die Corona-Ampel wird vorgestellt, ambitioniert mit ausführlich dargestellten Maßnahmen je nach Ampelphase (zb grün oder gelb ) ‒ die großteils allerdings von einem erst zu beschließenden Gesetz abhängen (das schließlich am 25.9. kommt). Maßnahmen für Kunst und Kultur, vor allem bestreffend Veranstaltungen, werden unter „Mindestmaßnahmen“ geführt, das Wort „Kunst“ kommt überhaupt nicht vor.

Vorerst heißt es also: Rahmenbedingungen von Kunst- und Kulturveranstaltungen hängen an der Ampelschaltung, Planungssicherheit ade, Kompensation gibt es keine; finanzielle Maßnahmen für Kunst- und Kulturschaffende, Vereine und Betriebe laufen mit Ende September aus oder sind mit den neuerlichen Verschärfungen (und der zugrundeliegenden Entwicklung der Pandemie) nicht mehr finanziell adäquat.

7.8.2020

Eine Anpassung der Richtlinie für den NPO-Fonds erscheint. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Anpassungen an EU-Vorgaben, kaum bis nicht relevant für den Kunst/Kultur-Bereich.

31.7.2020

Infolge einer VfGH-Entscheidung werden die zentralen Paragraphen in den Lockdown-Verordnungen vom März, letztlich verlängert bis Ende April, für rechtswidrig erklärt. Rechtsfolgen hat das adhoc praktisch keine. Eine allgemeine Amnestie für verhängte Strafen nach diesen nachträglich rechtswidrigen Verordnungen kommt nicht.

29.7.2020

Zwei kleine Änderungen der Lockerungs-Verordnung treten am 22.7. bzw. 29.7. in Kraft.

7.7.2020

Wir nehmen zum Start der Überbrückungsfinanzierung für selbstständige Künstler_innen (SVS), des NPO-Fonds (AWS) und der Phase 2 im Covid-19-Fonds (KSVF) Stellung und machen deutlich, dass damit noch keineswegs alles erledigt ist: Zum einen gibt es nach wie vor Personen im Kunst- und Kulturfeld, die noch überhaupt keinen Anspruch auf Geldersatzleistungen seit dem Lockdown haben. Zum anderen ist es dringend an der Zeit, über die ersten 6 Monate hinauszudenken: Maßnahmen, die Entschädigungen für Ausfälle und Mehrkosten von mehr als sechs Monaten abdecken, fehlen bislang gänzlich – obwohl bereits jetzt klar ist, dass ein „Normalbetrieb“ in weiter Ferne liegt und Veranstaltungen bis Jahresende weiterhin nur mit Einschränkungen möglich sein werden. Maßnahmen für die Post-Corona-Politik sind großteils noch nicht einmal ansatzweise formuliert.

Das Gesetz zur Umsatzsteuersenkung u. a. für Kunst und Kultur tritt in Kraft. Nach Interventionen auch von unserer Seite ist es gelungen, die Einbeziehung des zeitgenössischen Zirkus durchzusetzen.

3.7.2020

Die neue Überbrückungsfinanzierung für selbstständige Künstler_innen (Sozialversicherungsanstalt für Selbstständige/ SVS) startet. Antragsberechtigt sind Personen, die Kunst und Kultur schaffen, ausüben, vermitteln oder lehren und in der SVS versichert sind (spätestens am 13. 6. 20 oder alternativ 2018 und/oder 2019, wenn die Tätigkeit fortgesetzt wurde). Inhalt: Eine Einmalzahlung von Euro 6.000,- abzgl. eventueller Auszahlungen aus dem Härtefall-Fonds (WKO). Richtlinie und Antragsformular gehen gleich online, die Kundmachung des zugrundeliegenden Gesetzes erfolgt am 7. 7., dem Tag der ersten Auszahlungen.

Zugleich wird die Phase 2 des Covid-19-Fonds im Künstler_innen-Sozialversicherungsfonds (KSVF) angekündigt. Künstler_innen und Kulturvermittler_innen, die weder im Härtefall-Fonds (WKO) noch bei der Überbrückungsfinanzierung (SVS) antragsberechtigt sind, sollen hier einen Einmalzuschuss von Euro 3.000,- bekommen können (abzüglich etwaiger Zuschüsse aus dem gleichen Fonds, Phase 1). Die um die Phase 2 ergänzte Richtlinie findet sich hier

2.7.2020

Der lange erwartete NPO-Fonds ist endlich startklar. Nach einer Pressekonferenz am Vormittag gehen am darauffolgenden Tag auch die Richtlinien online. Informationen gibt es neben der Website und bei den Interessenvertretungen.

Fast unbemerkt folgt auch eine weitere Änderung der Lockerungsverordnung, dieses Mal aber praktisch ausschließlich den Sport betreffend.

1.7.2020

Der Schweigemarsch der Künstler_innen, der Kulturschaffenden, der Supportarbeiter_innen aller Sparten und Gewerke findet statt (unterstützt nicht nur vom Kulturrat Österreich, sondern von zahlreichen weiteren IGs und Verwertungsgesellschaften). Parallel können die Forderungen der Organisator_innen mittels Petition unterstützt werden. Um auch im parlamentarischen Prozess Einfluss zu nehmen, werden auch Unterschriften für eine parlamentarische Petition gesammelt. Medial abgebildet wird der Schweigemarsch u.a. hier oder hier

Schon am Freitag zuvor fand die fünfte 2-Meter-Abstand-Demo für Kunst und Kultur statt.

30.6.2020

In Solidarität mit dem Schweigemarsch Kunst und Kultur am 1. Juli wenden sich die Mitglieder der ARGE Kulturelle Vielfalt in einem Offenen Brief an kulturpolitische Entscheidungsträger_innen betreffend das UNESCO-Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen. Enthalten sind wesentliche Forderungen für eine Post-Corona Kulturpolitik.

26.6.2020

Seit wenigen Tagen gibt es die Gesetzesvorlage für die bereits lange zuvor angekündigte Mehrwertsteuersenkung u. a. für Kunst und Kultur. Nicht mit einbezogen war zunächst der Bereich Zirkus und damit auch dessen zeitgenössische Ausformungen. Wir nehmen darauf Bezug und veröffentlichen eine kurze Stellungnahme

25.6.2020

Die vom BMKOeS in Auftrag gegebene Studie zu Corona-Schäden im Kultur-Bereich wird veröffentlicht. Die Autor_innen (beauftragt war das WIFO) legen einen empirischen Befund vor: Die Schäden durch die Krise bei Wertschöpfungseffekten im Kunst- und Kultursektor werden mit 1,5 bis 2 Mrd. Euro beziffert, also mit bis zu einem Viertel der Gesamtleistung. Abgebildet ist nur die mit Zahlen fassbare ökonomische Dimension.

Weniger erfreulich: Während sich die abschließenden Handlungsempfehlungen der Autor_innen wie eine Anleitung für weitere Maßnahmen lesen, stellt Staatssekretärin Andrea Mayer fest, dass die Umsetzung nun bereits gelungen sei. Mitnehmen werde sie die langfristigen Handlungsempfehlungen. Öffentlicher Druck auf die Regierung wird also weiterhin notwendig sein.

24.6.2020

Statt einer schon vor Tagen versprochenen Veröffentlichung der weiteren Lockerungsschritte im Kunst- und Kulturfeld bis in den Herbst gibt es erneut nur Ankündigungen via Pressekonferenz. Die Verordnung (soll ab 1. 7. gelten) folgt erst am 28. 6. spätnachts.

23.6.2020

Ein Paket zur Liquiditätssicherung für Bundesmuseen und Bundestheater wird präsentiert: In einer ersten Tranche fließen 15 Mio., weitere Mittel sind in Aussicht gestellt. Der NPO-Fonds, der auch der freien Theaterszene zur Verfügung stehen wird, bleibt weiterhin Phantom.

22.6.2020

Die Antwort auf eine parlamentarische Anfrage betreffend Kunst- und Kulturförderung in der Coronakrise ergibt wenig Neues, aber eine gute Zusammenfassung zum Stand der Dinge aus Sicht des Ministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, Werner Kogler.

18.6.2020

100 Tage Corona-Krise: Am 10. März wurden die ersten Rollbalken heruntergelassen. Seither gibt es für Kunst und Kultur allerlei Initiativen zur Abfederung von Einnahmenausfällen. Wir präsentieren 17 Punkte von kurzfristigem Änderungsbedarf bis hin zu grundlegenden Forderungen. Von Arbeit leben können ‒ nicht nur während der Corona-Krise, sondern auch danach.

17.6.2020

Endlich wird zumindest das NPO-Fonds Gesetz kundgemacht; die Richtlinien lassen weiter auf sich warten. Am gleichen Tag beschließt der Nationalrat das Gesetz zur Einrichtung der Überbrückungsfinanzierung für selbstständige Künstler_innen.

Die Proteste gegen die langsamen Entwicklungen bei Entschädigung, Lockerung und finanziellem Ersatz für Verluste im eingeschränkten Neustart des Kunst- und Kulturbetriebs halten an. Am 17. 6. demonstrieren zahlreiche Kunst- und Kulturschaffende in Salzburg unter dem Titel „Schweigen für Fair Pay“. Am 15. 6. findet in Wien die Kundgebung ohne-uns statt, am 12. 6. die vierte Ausgabe der 2-Meter-Abstand-Demonstrationen am Wiener Heldenplatz.

13.6.2020

Die 5. Änderung der Lockerungsverordnung wird veröffentlicht, gültig ab 15. 5.

30.5.2020

Proteste gegen den Umgang der Politik mit dem Kunst- und Kultursektor finden auch weiterhin statt. Zu vieles ist noch unklar, für manche gibt es nach wie vor überhaupt keine Perspektive. Am 30. 6. geht die Clubkultur auf die Straße, am 29. 5. und davor am 16. 5. fanden die 2-Meter-Abstand-Demonstrationen für Kunst und Kultur statt (Zum Nachhören im Frei_Raum_Kultur der IGKW). Weitere Proteste sind angekündigt. Wir unterstützen selbstverständlich.

Ende Mai veröffentlicht das Finanzministerium mit dem Bericht über die Entwicklung des Bundeshaushalts Jänner ‒ April 2020 erste Zahlen zur Performance der Corona-Fonds, u. a. des Härtefallfonds: Bis zum Stichtag 15. 5. wurden in Phase 1 (abgeschlossen) rund 122 Mio. Euro ausbezahlt (Ablehnungsquote 7,7%), in Phase 2 waren es erst 49,2 Mio. (bei einer vorläufigen Ablehnungsquote von 26,7%). Zur Erinnerung: In Härtefallfonds Phase 1 lief die Antragsfrist von 27. 3. bis 19. 4.; seit 20. 4. läuft Phase 2, seit 4. 5. gibt es eine Mindesthöhe von 500,-; die Erhöhung auf 1.000,- Mindestpauschale trat dagegen erst mit Ende Mai in Kraft (sie wird rückwirkend ausbezahlt, findet aber im alten Bericht noch keinen Niederschlag).

29.5.2020

Baustelle NPO-Fonds: Neben dem parlamentarischen Aushandlungsprozess der gesetzlichen Grundlage für Entschädigungszahlungen an NPO wird und muss auch die Ausgestaltung der Richtlinien im Detail verhandelt werden. Wir legen die notwendigen Bedingungen noch einmal in einem offenen Brief an die beteiligten Regierungsmitglieder dar.

Am gleichen Tag präsentieren wir unsere Zusammenfassung zum Stand der finanziellen Entschädigung nach dieser Woche.

Der Härtefall-Fonds (WKO) veröffentlicht eine neue Förderrichtlinie (datiert schon mit 27. 5.). Darin enthalten sind die angekündigten Verbesserungen bezüglich Höhe (Comeback-Bonus) und Zeitraum (6 Monate, im Zeitraum Mitte März bis Mitte Dezember 20). Einmal mehr fehlt in der Richtlinie jedoch die schon mit 5. 5. im 17. Covid-19-Gesetz verankerte Aufnahme von mehrfach geringfügig und zeitweise Beschäftigten in Monaten, in denen ihre Einkommen daraus die monatliche Geringfügigkeitsgrenze übersteigen. Nach wie vor unberücksichtigt bleiben all jene, die geringfügig beschäftigt waren. Eine Konsequenz aus der erneuten Änderung der Richtlinie für den Härtefall-Fonds: vorübergehender Antragsstopp bis Dienstag.

Überraschend kommt eine Verordnung, mit der die Lockerungsverordnung geändert wird: Die 10m2-Regel je Kund_in/Besucher_in wird ersatzlos gestrichen (neben anderem).

28.5.2020

Erneut eine positive Überraschung: Staatssekretärin Mayer kündigt (in der dritten Pressekonferenz in drei aufeinanderfolgenden Tagen), diesmal mit den Bundesministern Kogler und Blümel, einen Überbrückungsfonds (SVS) für Künstler_innen an. Die Eckdaten: zugänglich für alle selbstständigen Künstler_innen, Euro 1.000,- pauschal/Monat für sechs Monate. Wenige Stunden nach der Pressekonferenz wird die entsprechende Gesetzesvorlage veröffentlicht und im Nationalrat eingebracht. Der Start dieses neuen Fonds wird Anfang Juli erwartet.

Am selben Tag erscheint eine weitere Änderung der Lockerungsverordnung betreffend Autokinos.

27.5.2020

Ein Tag der positiven Überraschungen: Als Erstes werden weitreichende Änderungen beim Härtefall-Fonds (WKO) angekündigt: Statt einem Mindestbetrag/Monat von bis dahin Euro 500,- sollen es rückwirkend ab März Euro 1.000,- sein; statt maximal drei wählbaren Monaten gibt es den Zuschuss bei Bedarf und Erfüllung der Anspruchskriterien nun in 6 zu wählenden Monaten.

Die Änderungen zur Lockerungsverordnung gehen online, mit Rahmenvorgaben für Veranstaltungen bis Ende August. Offen gebliebene Fragen werden nach und nach beantwortet, Überraschungen bietet die Verordnung vor allem für die Kinos, die nun auch am 29. 5. aufsperren dürfen.

Im Filmbereich wird der letzte große Stolperstein für die Wiederaufnahme von Dreharbeiten aus dem Weg geräumt: Der Bund präsentiert Eckdaten zu einer Ausfallshaftung im Umfang von 25 Mill. Hintergrund: Pandemiebedingte Produktionskostenerhöhungen sind (derzeit) nicht versicherbar (weil allen Versicherungsunternehmen das Risiko zu groß ist).

Nicht zuletzt wird ein erstes AMS-Programm angekündigt: Der Neustartbonus soll von Arbeitnehmer_innen beim AMS beantragt werden können, die vor der Corona-Krise vollzeitbeschäftigt waren und nun nur Teilzeitstellen finden. Konkret geht es um einen teilweisen Lohnersatz der Einkommensdifferenz. Eckdaten zum Förderprogramm fehlen, ein Start des Programms mit 15. 6. wird noch vielfach bezweifelt.

25.5.2020

Statt der für diesen Tag angekündigten Ergänzung zur Lockerungsverordnung gibt es eine Pressekonferenz mit Bundesminister Anschober und Staatssekretärin Mayer. Überraschungen bleiben aus, Substanzielles für den nächsten Schritt der partiellen Öffnung im Kunst- und Kulturbetrieb ab 29. 5. bleibt in Schwebe.

Veröffentlicht werden die Richtlinien für den Fixkostenzuschuss – nicht rückzahlbare Entschädigungen für nicht abdeckbare Betriebskosten von Unternehmen (EPU bis Konzerne). Anträge sind ab sofort möglich.

22.5.2020

Die am 20. 5. angelobte neue Kunststaatssekretärin Andrea Mayer lädt zu einem runden Tisch, um die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen der Öffnung im Kunst- und Kulturbereich zu besprechen. Ziel ist die für 25. 5. angekündigte Verordnung (gültig ab 29.5.). Die Presse berichtet wohlwollend und ausführlich.

15.5.2020

Ulrike Lunacek tritt als Staatssekretärin für Kunst und Kultur zurück. Zum Abschied spricht sie erstmals öffentlich aus, dass die bisherigen Unterstützungen für Kunst und Kultur viel zu gering sind. Konsequenterweise hebt sie als letzte Handlung die Erstunterstützung aus der Phase 1 des Covid-19-Fonds (KSVF) auf pauschal 1.000,- an (auch rückwirkend für alle bisher positiv entschiedenen Anträge).

Mittags informieren die Minister Kogler und Anschober über den weiteren Stufenplan für Kunst und Kultur: Ab 29. 5. sollen Veranstaltungen bis 100 Personen im Publikum wieder möglich sein, bis August werden die Publikumszahlen sukzessive angehoben. Für die Zeit ab September ist noch alles offen. Die konkrete Rechtsgrundlage (und die Bedingungen für Veranstaltungen) sollen am 25. 5. veröffentlicht werden.

Wir fordern in einer ersten Reaktion die schnelle Weiterarbeit an den dringendsten Baustellen.

13.5.2020

Erste Lockerungen der Verordnung zu den Ausgangsbeschränkungen vom 30. 4. Die Änderungen sollen ab 15. 5. gelten, betreffen zentral Gastronomie und Sport, aber auch Öffnungen im Kunst- und Kulturbereich: Museen, Bibliotheken, Ausstellungen können unter bestimmten Bedingungen öffnen, offene Auslegungsfragen werden u. a. in den FAQ des BMKOES beantwortet.

Veröffentlicht werden auch neue Covid-Gesetzesvorlagen (19-21), insbesondere ein Gesetz zur Errichtung eines NPO-Unterstützungsfonds . Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist kaum vor Ende Mai zu erwarten, Richtlinien folgen danach. Die bisher vorgesehene Zuständigkeit des Härtefall-Fonds (WKO) wird wohl nicht umgesetzt.

12.5.2020

Ab 27. 4. finden mehrere runde Tischen im BMKOES statt. In unterschiedlicher Besetzung wird über konkrete Regelungen für die Wiedereröffnung des Kunst- und Kulturbetriebs beraten. Am 12. 5. findet der erste runde Tisch unter Hinzuziehung von Mitarbeiter_innen des Gesundheitsministeriums statt. Ziel ist zunächst die erste Lockerung der Verordnung vom 30. 4., parallel aber bereits die Gestaltung des Sommers.

Vor und nach dem Wochenende gibt es zahlreiche Initiativen für eine Entschädigung der Kunst- und Kulturschaffenden und der Infrastruktur mit dem Mindestziel, rasch Maßnahmen für die bereits fehlende Existenzsicherung umzusetzen, darunter ein offener Brief von uns und der Start einer Online-Petition von Künstler_innen und dem Kultursprecher der SPÖ, Thomas Drozda.

5.5.2020

Staatssekretärin Lunacek kündigt via OTS und zeitgleich im Kulturausschuss/ Parlament eine Umschichtung im Kulturbudget an: Rund 3 Millionen extra gehen in die Filmförderung und Verlagsförderung, in den Musikfonds, an die Programmkinos sowie das Ankaufbudget für bildende Kunst.

Covid-Gesetze 6-18 treten mit 4 Ausnahmen in Kraft ‒ das parlamentarische Schnellverfahren der ersten drei Runden wurde etwas entschleunigt, Begutachtung war dennoch keine vorgesehen. Vier Gesetze werden im Bundesrat vorübergehend blockiert (Nachtrag: Sie sind seit 14. 5. in Kraft). Relevantes für Kunst und Kultur bringen #6 (Kleine Erleichterungen für Arbeitslos und Selbstständig | Gesetz | Info), #10 (Ergänzungen zum Freiwilligengesetz ), #17 (Aufnahme mehrfach geringfügig und fallweise Beschäftigter mit Monatseinkommen über Geringfügigkeit in den Härtefall-Fonds/ WKO; noch nicht umgesetzt) und #18 (Einführung Covid-Förderungen-Prüfungsgesetz | Prüfungen angesiedelt beim Finanzamt). Unter dem Titel „Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz“ gelten ab 5. 5. eingeschränkte Bedingungen zur Ticketrückerstattung bei Absagen wegen Corona.

1.5.2020

Auf der Mayday-Parade wird öffentlich gegen die mangelnde finanzielle Unterstützung generell, und auf der ersten 2-Meter-Abstand-Demo spezifisch gegen jene für Kunst- und Kulturschaffende demonstriert.

30.4.2020

Beim Härtefall-Fonds (WKO) werden überraschend neue Richtlinien für Phase 2 veröffentlicht ‒ mit den angekündigten Erleichterungen (3 Monate Unterstützung in 6 Monaten zur Auswahl, Mindestpauschale 500,-/ Monat, …/ Antrags-Neustart ab 4. 5.), aber noch ohne Rückgriff auf die in Entwicklung befindlichen gesetzlichen Änderungen.

Spätabends wird die lange erwartete erste Öffnungs-Verordnung veröffentlicht, gültig ab 1. 5. Motto: Ausgangsbeschränkungen statt Ausgangssperre mit Ausnahmen. Offen gebliebene Fragen werden über die folgenden Wochen beantwortet, u. a. auf den Websites der IGs und des BMKOES.

Wir haben am 30. 4. ein Zwischenresumée nach 7 Wochen Veranstaltungsverbot gezogen.

27.4.2020

Härtefall-Fonds/ WKO Phase 2 läuft seit 20.4. – Neuerungen sind teils angekündigt, teils parlamentarisch in Verhandlung hier und hier ). Die WKO empfiehlt derzeit dringend, VOR einem Antrag die anstehenden Änderungen der Richtlinien abzuwarten.

Das Wichtigste: Es soll nun doch einen Mindestbetrag für Unterstützungszahlungen geben (500,-/ Monat); die Unterstützungsleistungen soll es zwar weiterhin nur für drei Monate geben, allerdings innerhalb von sechs Betrachtungszeiträumen = Monaten, die nach Bedarf gewählt werden können. Neu anspruchsberechtigt: mehrfach geringfügig Beschäftigte, die insgesamt über der Geringfügigkeit/ Monat verdient haben; rückwirkende Kontrolle durch das Finanzamt (noch ungeklärt, ob parallel zur WKO oder anstatt).

Informationen zur Phase 2 im Covid-19-Fonds/ KSVF bzw. zur Umsetzung der Unterstützung von NPOs durch den Härtefall-Fonds gibt es nach wie vor nicht.

Auch für Selbstständige, die zuvor in der SVS versichert waren, steht eine Neuerung in Aussicht: Ein vorübergehender Entfall der Pflichtversicherungsklausel (März bis September) für Personen, die ihre selbstständige Tätigkeit frühestens im März beendet haben, aber noch im September wieder aufnehmen, ist in parlamentarischer Verhandlung. Dieser Personenkreis soll Ruhendgemeldeten gleichgestellt werden. Jene Neuen Selbstständigen, die ihre Pflichtversicherung nur widerrufen haben (Erklärung, die Versicherungsgrenze in der SVS im gesamten Jahr doch nicht zu erreichen), sollen vorerst keine Verbesserung bekommen. Die aktuelle Rechtslage (noch vor den Verbesserungen) zusammengefasst haben wir hier

Wie es mit den „Öffnungen“ für den Kunst/Kultursektor konkret weitergeht, ist abgesehen von den Ankündigungen vom 17. 3. (PK Lunacek/Kogler) weiterhin offen. Rechtsgrundlagen sind noch nicht vorhanden.

15.4.2020

Mehr als einen Monat nach den ersten massiven Beschränkungen für Veranstaltungen und Versammlungen wird die erste Anlaufstelle für Unterstützung über Soforthilfe-Maßnahmen hinaus konkreter: Nunmehr ab 20. 4. sollen Anträge beim Härtefall-Fonds/ WKO für die Phase 2 möglich sein. Informationen auf der WKO-Seite versprechen einen deutlich breiteren Zugang, der den Realitäten vieler Kunst- und Kulturschaffender dennoch nach wie vor nicht gerecht wird: Ein Einkommensteuerbescheid (zwischen 2016 und 2019) bleibt wohl Voraussetzung und Berechnungsbasis; Ausnahme nur für jene, die ihre Tätigkeit 2020 aufgenommen haben, die dafür aber nur mit einer Pauschale von monatlich 500 Euro für drei Monate rechnen können. Wenn es nach der WKO geht, gibt es zudem für die ersten 5 Tage (10. – 15. 3.) KEINE Unterstützung. Einreichungen um Soforthilfe (Phase 1) beim Härtefall-Fonds/ WKO sind nur noch bis 17. 4. möglich.

Zur Phase 2 des Covid-19-Fonds im KSVF gibt es noch keine Vorab-Informationen, wir gehen jedoch davon aus, dass der Stichtag dort der 10. 3. sein wird. Unterstützungsleistungen für NPOs sowie für Personen, die aus keinem der beiden genannten Fonds Unterstützungen erhalten können, fehlen nach wie vor.

Die gemeinsamen Forderungen von Interessenvertretungen vom 10. 4. zur (Neu-)Strukturierung der Unterstützungsleistungen sind bei den Verhandelnden angekommen. Inwieweit sie auch Niederschlag in der Ausgestaltung finden werden, wissen wir nicht. Ausführliche Überlegungen dazu haben wir hier veröffentlicht, nicht zuletzt als Orientierung für die Bewertung der anstehenden Änderungen.

Vor mehr als einer Woche wurde zudem verkündet, dass Veranstaltungen jedenfalls bis Ende Juni untersagt bleiben. Eine Rechtsgrundlage dafür gibt es derzeit nur bis Ende April

Einzelne Betriebe auch im Kunst/Kultursektor können laut Verordnung seit gestern wieder öffnen. Einschätzungen zu erlaubten oder nach wie vor untersagten Öffnungen/ Tätigkeiten in Grenzbereichen gibt es vorerst nur von der WKO. Wir gehen davon aus, dass hier bald Änderungen kommen: Aussagen zur nahen Zukunft von Beschränkungen im Kunst/Kulturbereich respektive deren Aufhebung hat Staatssekretärin Lunacek für Freitag, 17. 4., angekündigt.

2./3./4.4.2020

Nationalrat und Bundesrat tagen erneut im koordinierten Schnellverfahren: Corona-Gesetze 3 | 4 | 5 werden beschlossen. Für Unterstützungstöpfe im Sektor Kunst/ Kultur ändert sich dieses Mal wenig – gut ist die Aufstockung des Härtefall-Fonds in der Wirtschaftskammer (WKO) auf 2 Milliarden Euro.

Die nähere Ausgestaltung der sogenannten „Phase 2“ (nach der Soforthilfe) beim Härtefall-Fonds in der WKO sowie beim Covid-19-Fonds im KSVF sind weiterhin in Verhandlung ebenso wie die Ausarbeitung der Anforderungen zur Unterstützung von NPOs aus dem Härtefall-Fonds in der WKO. Noch fehlt zudem ein Auffanginstrument für jene, die noch zu keinem Unterstützungsfonds Zugang haben. Als fix gilt die Ausweitung des Bezieher_innenkreises für die „Phase 2“ im Härtefall-Fonds in der WKO.

Der KSVF hat nun FAQ zu den beiden Unterstützungs-Fonds online. Das BMKOES hat für Kunst- und Kulturschaffende eine Hotline (01/ 53 115 202 555) eingerichtet, die die zentrale Kontakt-Emailadr (kunstkultur@bmkoes.gv.at) als Anlaufstelle bei Fragen rund um Unterstützungen und Umgang mit Förderungen in der Corona-Krise ergänzt. Weitere Antworten auf den Fragekatalog der Interessenvertretungen fehlen noch.

28.3.2020

Gestern Nacht wurden nun auch die Zugangsbedingungen zum Covid-19-Fonds im KSVF online gestellt. Antragsberechtigt sind Künstler_innen bzw. Kunst- und Kulturvermittler_innen. Der Covid-19-Fonds im KSVF ist vor allem eine Hilfe für die Kleinstverdiener_innen und Personen mit Mehrfachversicherung, die den Kriterien des Härtefonds in der WKO nicht entsprechen. Umgekehrt gilt auch: Wer eine Unterstützung aus dem Härtefallfonds in der WKO in Anspruch nehmen kann, ist beim Covid-19-Fonds im KSVF nicht anspruchsberechtigt. In einer ersten Phase gibt es sehr schnell eine nicht rückzahlbare Unterstützung von € 500,- (bei Jahresnettoeinkommen unter € 6.000,- oder ohne Steuerbescheid) oder 1.000,- (bei Jahresnettoeinkommen über € 6.000,-). Noch in Verhandlung ist die Ausgestaltung der danach folgenden „Phase 2“.

Wichtig: Bereits gestellte Anträge beim Unterstützungsfonds aufgrund der aktuellen Pandemie müssen nicht noch einmal eingebracht werden, sondern werden jedenfalls behandelt. Es steht nun auch ein aktuelles Antragsformular zur Verfügung.

27.3.2020

Gestern Nacht wurden die ersten Rahmenbedingungen für den Zugang zum Härtefonds (1 Mrd) zugunsten von EPUs und Kleinstunternehmen publiziert: In einer ersten Phase gibt es sehr schnell 500,- oder 1.000,- nichtrückzahlbar als Unterstützung (abhängig vom selbstständigen Einkommen des Vorjahres, Grenzwert 6.000,- Einkommen). Antragsstart: Heute Freitag 17h.

Noch in Verhandlung sind die Ausgestaltung der Phase 2 (bis zu 6.000,- je Antragsteller_in) und die Unterstützungsmöglichkeiten für gemeinnützige Vereine/ Betriebe (NPOs).

Höchst probematisch sind jedoch die Untergrenzen für einen Zugang zum Härtefonds: Neben einer Pflichtversicherung in der SVS (ausgenommen freie Dienstnehmer_innen) muss ein Mindesteinkommen in Höhe der zwölffachen Geringfügigkeitsgrenze (2020: 5.527,92) erzielt worden sein. Ausgeschlossen sind darüberhinaus alle Mehrfachversicherten und jene mit einem (Neben)Einkommen über der Geringfügigkeit/ Monat (2020: 460,66). Ebenfalls ein Ausschlussgrund: Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung oder Pension. Unsere Stellungnahme

Der Zugang zum Covid-19-Topf im KSVF wird nach aktueller Info des BMKOES am Montag möglich sein.

19./20./21.3.2020

Parlament und Bundesrat tagen erneut im koordinierten Schnellverfahren: Zweites Corona-Paket wird wohl spätestens Montag, 23.3. gelten. Enthalten sind endlich substantielle Maßnahmen zur Unterstützung von Kunst und Kultur:

(a) Härtefonds zugunsten von EPUs, gemeinnützigen Vereinen (NPOs) und Kleinstunternehmen (1 Mrd). Die konkrete Ausgestaltung dieses Fonds ist für kommende Woche zu erwarten.

(b) Aufstockung und Erweiterung Zugangsberechtigte beim Unterstützungsfonds des KSVF: 5 Millionen mehr, offen auch für Kunst- und Kulturvermittler_innen. Richtlinien für diesen Sondertopf sind ebenfalls bald zu erwarten.

Schon am Donnerstag wurden endlich die Rahmenbedingungen und Formulare für das Corona-Kurzarbeit-Modell präsentiert. Nach Aussagen seitens des Sozialministeriums und des AMS ist eine sozialpartnerschaftliche Einigung dort nicht notwendig, wo keine Sozialpartner_innen im Spiel sind (z. B. gemeinnützige Vereine Kunst/ Kultur): Eine Zustimmung des ÖGB wird es jedoch brauchen – wir arbeiten an der Abklärung, wie das in der Praxis funktioniert.

16.3.2020

Seit 16.3. gelten extreme Einschränkungen der Bewegungsfreiheit – mit dem Ziel mittels Sozialkontaktbeschränkung auf das Nötigste die Zahl der Neuansteckungen zu reduzieren und die medizinische Versorgung aller Betroffenen sicherzustellen. Geltungsdauer: bis einschl. 22.3. (mittlerweile verlängert bis 13.4.).

Rechtsgrundlagen findet ihr auf der Seite des Sozialministerium unter Informationen zum Coronavirus/ Coronavirus – Rechtliches

14./15.3.2020

Am Wochenende haben Parlament und Bundesrat im koordinierten Schnellverfahren getagt, um u.a. einen Unterstützungsfonds für Folgen der Maßnahmen gegen die Ausbreitung von corona einzurichten. Das Gesetz wurde noch am Sonntag Abend kundgemacht und ist mit 16.3. in kraft.

Finanzielle Unterstützung ist damit prinzipiell für alle von Maßnahmen betroffenen Unternehmen (Selbstständige als auch gemeinnützige Vereine als auch Betriebe) möglich, abhängig von den begleitenden Richtlinien und Verordnungen, die (unser Wissensstand) derzeit verhandelt werden.

Seitens Staatssekretärin Lunacek gibt es die Zusicherung, dass sie regierungsseits den ganzen Sektor Kunst/ Kultur im Blick haben und dafür sorgen werden, dass niemand vergessen wird.

13.3.2020

Freitag Nachmittag wurden verschärfte Versammlungs- und Veranstaltungsbeschränkungen beginnend mit Montag genannt. Rechtsgrundlage (Erlass/ Verordnung) gibt es noch nicht. Es geht um die Schließung aller nicht versorgungswichtigen Geschäfte, Gaststätten müssen um 15h schließen. Veranstaltungen werden wohl ebenfalls betroffen sein. Konkretes erwarten wir derzeit im Anschluß an den Gesetzesbeschluss am Sonntag 15.3.

Runder Tisch im Bundesministerium

Wir haben einen mit vielen Interessenvertretungen gemeinsam zusammengestellten Fragenkatalog an die Kunst- und Kulturverwaltung des Bundes, konkret an Vizekanzler und Bundesminister Mag. Werner Kogler und Staatssekretärin für Kunst und Kultur Mag.a Ulrike Lunacek überreicht. Die (bisherigen) Antworten finden Sie eingearbeitet.

Disclaimer: Zum Zeitpunkt der Übergabe waren die neuesten Beschränkungen noch nicht bekannt. Diese werfen weitere Fragen auf: Wir werden uns um Antworten bemühen.

10./11.3.2020

Seit 10.3.2020 beschränkt die Bundesregierung Versammlungen und Veranstaltungen per Erlass auf eine maximale Größe von 100 Personen / indoor und 500 / outdoor – vorerst bis 3.4.2020, 12h.

Umsetzungs-Verordnungen gibt es in allen Bezirksverwaltungsbehörden. Öffentlich verfügbar ist aktuell beispielsweise die – mit dem Erlass wortidente – Verordnung des Magistrats der Gemeinde Wien

Aktuelle Auswirkungen, Absagen und FAQs für den Umgang mit der Situation für Kunst- und Kulturschaffende gibt es bei den Interessenvertretungen, oder auch direkt online auf ihren Websites und socialmedia-Kanälen.

Informationen bei den Mitgliedsverbänden

Weitere Informationen aus dem Feld

Weitere Informationen zum Umgang mit den Einschränkungen