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Sommer-Einmaleins. Heute: KSVF

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(Pressemitteilung vom 30.8.2013)

Das Sommer-Einmaleins für KulturpolitikerInnen

… und solche, die es werden wollen.

Eine Textserie des Kulturrat Österreich im laufenden Wahlkampf

Heute: Der KünstlerInnen-Sozialversicherungsfonds – ein Instrument mit vielen Hürden und beschränkter Wirkung

Kulturrat Österreich fordert: Das KSVF-Gesetz muss endlich den realen Anforderungen angepasst werden!

Der KünstlerInnen-Sozialversicherungsfonds (KSVF) wurde 2001 infolge der Reformen des österreichischen Sozialversicherungssystems in den 1990er Jahren eingerichtet. Der Fonds gewährt selbstständigen KünstlerInnen unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Pensionsversicherungsbeiträgen, seit 2008 gegebenenfalls auch zu den Kranken- und Unfallversicherungsbeiträgen. Der maximal mögliche Zuschuss beträgt derzeit 1722 Euro/Jahr.

Das KSVF-Gesetz war von Anfang an als „kleine“ Lösung angelegt, die viele Hürden und einen beschränkten BezieherInnenkreis vorsieht. Rigide Einkommensgrenzen und ein enger, an der Produktion eines künstlerischen Werks orientierter Kunstbegriff stellen die größte Zugangsbeschränkung dar. Lehre und Vermittlung sind grundsätzlich ausgeschlossen – im Gegensatz etwa zur Handhabung der KünstlerInnensozialkasse in Deutschland. Zudem besteht durch die typischen stark schwankenden künstlerischen Karriereverläufe die Gefahr, mit Rückzahlungsforderungen konfrontiert zu sein, wenn die engen Zuschusskriterien in einem Jahr wider Erwarten nicht erfüllt werden.

Dem gegenüber steht das Faktum, dass laut der 2008 veröffentlichten Studie zur sozialen Lage der KünstlerInnen mehr als die Hälfte der befragten KünstlerInnen aus ihrer selbstständigen künstlerischen Arbeit Einkommen unter 5.000 Euro erzielen. Das für den Zuschuss geforderte Mindesteinkommen beträgt jedoch 4641,60 Euro (Wert 2013). Kein Wunder, dass nur eine stagnierende Zahl von ca. 4500 Künstler_innen pro Jahr Zuschüsse aus dem Fonds erhält. Zudem war bis dato fast ein Drittel aller BezieherInnen mit Rückzahlungsforderungen konfrontiert, die in aufwändigen Einzelfallprüfungen aufgearbeitet werden mussten bzw. müssen. Bei zwei Dritteln der Betroffenen ging es um das Unterschreiten der Einkommensuntergrenze aus selbstständiger künstlerischer Arbeit. Die Novellierung des KSVF-Gesetzes im Jahr 2008 brachte zwar kleine Verbesserungen, machte das Regelwerk aber noch komplizierter, sodass die Rückforderungsverfahren für viele KünstlerInnen nur mit professioneller Beratung zu bewältigen sind.

Die schwierigen Zugangsbedingungen haben andererseits die finanziellen Rücklagen des KSVF über die Jahre anwachsen lassen. Die vorhandenen Mittel kamen aber nicht den prekär arbeitenden KünstlerInnen zugute. Bereits 2003 stellte der Bund seinen Beitrag zum KünstlerInnen-Sozialversicherungsfonds (von damals 3,3 Mio. Euro) ein. Seither bestehen die Einnahmen des KSVF – abgesehen von Rückzahlungen durch KünstlerInnen… – ausschließlich aus den Abgaben gem. Kunstförderungsbeitragsgesetz, die von gewerblichen BetreiberInnen von Kabelrundfunkanlagen sowie aus dem Verkauf bzw. der Vermietung von beispielsweise Satellitenreceivern und -decodern zu leisten sind.

Erst 2011 stellten Abgeordnete beider Regierungsparteien endlich eine Reform des KSVF-Gesetzes in Aussicht mit dem Ziel, den Kreis der ZuschussbezieherInnen tatsächlich zu erweitern. Was 2012 folgte, war jedoch ein beschämender Kuhhandel. Im Tausch gegen die Aufhebung der 2008 eingeführten sog. „Pensionsklausel“ (die potentielle und tatsächliche PensionsbezieherInnen aus dem KSVF-Zuschuss ausschloss) wurde die Höhe der Abgaben so drastisch gesenkt, dass sich das Fondsvermögen in den nächsten fünf Jahren um die Hälfte verringern wird – eine völlig unnötige Konzession an die Wirtschaft auf Kosten von Spielräumen zur Verbesserung der sozialen Lage von Kunstschaffenden.

Der Kulturrat Österreich tritt seit Jahren mit einer Liste pragmatischer und leicht umsetzbarer Forderungen zur Verbesserung des KSVF-Gesetzes an die Politik heran. Das KSVF-Gesetz scheint jedoch ein politisch vermintes Feld, ein No-Go-Area für rational argumentative Erneuerung zu sein.

Daher fordert der Kulturrat Österreich mit Nachdruck:

  • Ausweitung der grundsätzlich Bezugsberechtigten auf Kunst-, Kultur- und Medienschaffende!
  • Zuschüsse zur Pflichtversicherung auch für KleinstverdienerInnen!
  • Streichung der Mindesteinkommensgrenze aus künstlerischer Tätigkeit als Anspruchsvoraussetzung für einen Zuschuss aus dem KSVF!
  • Neufassung des KünstlerInnenbegriffs unter Einbeziehung von künstlerischer Lehre und Vermittlung!
  • Keine rückwirkenden Eingriffe! Aufhebung der Option, bereits geleistete Zuschüsse des KünstlerInnen-Sozialversicherungsfonds bei Nicht-Erreichen der Mindesteinkommensgrenze bzw. Überschreiten der Höchsteinkommensgrenze zurückzufordern!
  • Das KSVF-Vermögen muss den KünstlerInnen zugutekommen! Ökonomische Spielräume müssen zur Verbesserung der sozialen Lage der Kunstschaffenden verwendet werden!
  • Ausweitung des EinzahlerInnenkreises in den KSVF!

Das gesamte Forderungspaket des Kulturrats ist hier einzusehen.


Weitere Informationen

  • KünstlerInnensozialversicherungsfonds (KSVF). In: 42 Monate IMAG ‐ eine Bilanz. Hg. Kulturrat Österreich, Wien, Dezember 2012
  • Kuhhandel KünstlerInnensozialversicherungsfonds (KSVF): Pensionsklausel gegen Beschneiden des KünstlerInnen*Sozialversicherungsfonds
  • Übersicht zum Thema „Zehn Jahre KSVF

Das Sommer-Einmaleins für KulturpolitikerInnen

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Der Kulturrat Österreich, der Zusammenschluss der Interessenvertretungen von Kunst-, Kultur- und Medienschaffenden, rückt im laufenden Wahlkampf die Kulturpolitik als Querschnittsmaterie ins Blickfeld. Vierzehntägig wird daher je eines der derzeit drängendsten Problemfelder beleuchtet: AMS und Sozialversicherung, UrheberInnenrecht, Mobilität von KünstlerInnen, KünstlerInnensozialversicherungsfonds, Kunst- und Kulturbudget.

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