(Rechercheprojekt 2006) Wie sieht die soziale Lage von KünstlerInnen in anderen Ländern aus? Recherche in Schweden, Deutschland, Schweiz und Frankreich. Durchgeführt von Juliane Alton im Auftrag von Kulturrat Österreich und IG Freie Theaterarbeit.
Schweden
Schweden besitzt ein umfassendes System der sozialen Sicherheit. Es knüpft an der Erwerbstätigkeit an. Probleme für KünstlerInnen sind im Allgemeinen nicht in der Gesetzgebung selbst begründet, sondern in der Art, wie Behörden diese Gesetze anwenden. Im Theaterbereich haben die SozialpartnerInnen eine Art Arbeitsstiftung geschaffen, die einen beträchtlichen Teil der Probleme Freischaffender mit wiederkehrender Arbeitslosigkeit zu lösen vermag.
Deutschland
Das Sozialversicherungssystem in Deutschland fußt auf dem Prinzip der Versicherungspflicht. Für selbständige KünstlerInnen und PublizistInnen bietet die Künstlersozialkasse eine günstigere Sozialversicherung. Die KSK-Versicherten bezahlen nur 50% der Beiträge in allen Versicherungszweigen. Die andere Hälfte leisten VermarkterInnen und der Staat.
Schweiz
Die Schweiz gilt als ein Land der niedrigen Sozialstandards. Krankenversicherung ist privat abzuschließen, die obligatorische 2. Säule der Pensionsversicherung für Unselbständige organisieren die ArbeitgeberInnen. Unselbständig erwerbende KünstlerInnen haben in der Arbeitslosenversicherung Vorteile bei der Berechnung der Anwartschaft für Arbeitslosengeld. Für selbständige KünstlerInnen gibt es private Stiftungen, die spezielle Pensionsversicherungen oder Taggeld im Krankheitsfall ermöglichen.
Frankreich
Die Sozialversicherung der selbständigen KünstlerInnen knüpft am Urheberrecht an, als Quasi-Dienstgeberbeitrag fungiert eine Verwerterabgabe. Die Krankenversicherung umfasst auch Krankengeld ab dem 4. Tag sowie Leistungen in den Fällen von Elternschaft, Invalidität, Tod. Uunselbständig beschäftigte KünstlerInnen im Film- und Theaterbereich haben eine Arbeistlosenversicherung, bezahlen dafür aber gingantisch hohe Beiträge.