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Geplante KSVFG-Novelle 2014

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(Pressemitteilung vom 25. November 2014) Kulturrat Österreich begrüßt Verbesserungen im KünstlerInnensozialversicherungsfonds-Gesetz, vermisst aber erneut systematische Änderungen. Die Reduktion der SAT- und Kabelrundfunk-Abgaben um weitere drei Jahre ist alarmierend.

KSVFG-Novelle 2014

Die als Regierungsvorlage am Mittwoch im Kulturausschuss zu behandelnde Novelle des KünstlerInnen-Sozialversicherungsfonds-Gesetzes (KSVFG) greift mehrere langjährige Kritikpunkte auf und versucht sie zu lösen – wenn auch nicht mit aller Konsequenz. Allemal ist ein Paradigmenwechsel erkennbar: von dem Bemühen, Rückzahlungsforderungen aufgrund nicht erfüllter Zuschussbedingungen klein zu halten, zur Erweiterung der Zahl von ZuschussbezieherInnen.

Besonders hervorzuheben ist der leichtere und breitere Zugang durch die Möglichkeit, auch auf der Basis der Einnahmen (statt Einkünfte!) aus künstlerischer Tätigkeit Zuschüsse zu den Pflichtversicherungsbeiträgen zu erhalten. Auch Einnahmen aus kunstnahen Tätigkeiten wie beispielsweise Vorbereitungs- und Vermittlungstätigkeiten und Interpretation sollen – solange sie im Kontext der vom KSVF anerkannten künstlerischen Tätigkeit stehen – zum Erreichen der Untergrenze zu einem Teil berücksichtigt werden. Die Möglichkeiten, Einnahmen auf jeweils drei Jahre zu verteilen sowie überhaupt fünf Ausnahmejahre runden den aktuellen Abbau der Zugangshürden ab.

Die Erhöhung der Obergrenze trägt unseren langjährigen Forderungen ansatzweise Rechnung, obwohl sie längst nicht so weit geht, wie erforderlich wäre – zumal für diese die Gesamteinkünfte und nicht nur jene aus künstlerischer Tätigkeit herangezogen werden. Dasselbe gilt für die Streichung der „künstlerischen Befähigung“ als eine der Grundlagen für die Zuerkennung der KünstlerInneneigenschaft (wir wollten und wollen einen neuen KünstlerInnenbegriff).

Die Gewährung von Beihilfen in Notfällen ist eine sinnvolle Unterstützungsleistung. Allerdings wird damit ein Teil des vom KSVF im Namen der KünstlerInnen für die Weiterverbreitung ihrer künstlerischen Leistungen über Kabel und Satellit eingenommenen und ihnen zustehenden Geldes in eine Beihilfe umgewidmet, die noch dazu lediglich eine Kann-Bestimmung ist. Wir setzen daher voraus, dass die KünstlerInnenhilfe der Kunstsektion zusätzlich fortbesteht und dass diese Gelder jedenfalls nicht sang- und klanglos ministerieller Budgetkürzung zum Opfer fallen. Das Ziel muss grundsätzlich sein, eine umfassende soziale Absicherung zu schaffen, damit solche Beihilfen nicht mehr erforderlich sind. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf dringend notwendige Verbesserungen der sozialen Absicherung insbesondere im Zusammenspiel von selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit in Abwechslung mit Phasen der Erwerbslosigkeit. Einer diskontinuierlichen Einkommenssituation muss durch eine kontinuierliche soziale Absicherung Rechnung getragen werden.

Insgesamt anerkennen wir den guten Willen hinter der geplanten KSVFG-Novelle. Sinnvoll wäre es jedoch gewesen, sich im Vorfeld (intensiver) mit den zuständigen Interessenvertretungen der KünstlerInnen zu beraten, um die Konsequenzen in der Praxis besser abschätzen zu können. Wir machen daher auf einige Details aufmerksam, die verbesserungswürdig sind:

  • Umverteilung der Einkünfte bzw. Einnahmen auf drei Jahre
    Dass die 3-Jahres-Regelung stets ab dem ersten Zuschussbezug zu rechnen ist, macht diese an sich positive Regelung unnötig unflexibel.
  • Rückforderung von „nicht rückzahlbaren Beihilfen“
    Der KSVF soll in besonders berücksichtigungswürdigen Notfällen „nicht rückzahlbare Beihilfen“ gewähren können. Gleichzeitig soll die KSVF-Geschäftsführung jedoch Richtlinien festlegen, die u.a. Bestimmungen betreffend Einstellung und Rückforderung der Beihilfe enthalten.
  • Reduktion der SAT-Abgaben
    Die Tatsache, dass der KSVF bis 2020 finanziell ausgetrocknet werden soll, ist alarmierend. Die 2012 in einem „Kuhhandel“ beschlossene temporäre Senkung der SAT- und Kabelrundfunkanlagen-Abgaben soll nun um weitere drei Jahre verlängert werden. Das Ende der finanziellen Möglichkeiten des KSVF ist damit absehbar – auch eine schlichte Wiederangleichung der früheren SAT-Abgaben wird nicht ausreichend sein, um die Ausgaben des KSVF in einigen Jahren noch zu decken. Der Kulturrat Österreich fordert daher einmal mehr die Ausweitung des EinzahlerInnenkreises und eine verpflichtende Beitragsleistung des Bundes.
  • Involvierung KünstlerInnenverbände
    Zur Beratung über die Gewährung von Beihilfen soll ein Beirat eingerichtet werden. Zwei von vier Sitzen sind dabei für KünstlerInnenvertretungen bestimmt. Die Zusammensetzung des KSVF-Kuratoriums bleibt hingegen wie gehabt: Eine über den Gewerkschaftsbund hinausreichende Mitbeteiligung und Einbeziehung der KünstlerInnenvertretungen steht beim KSVF-Kuratorium noch aus.
  • Geschlechtergerechte Sprache
    Wir vermissen in der geplanten Novelle einen konsequenten geschlechtergerechten Sprachgebrauch und fordern auf, den Text einem entsprechenden Lektorat zu unterziehen. Die aktuelle Entwurfsfassung (Regierungsvorlage) fällt mit diesem Anspruch hinter den Stand der Novelle von 2008 zurück.
  • Kein Begutachtungsverfahren, keine Transparenz, keine Einbeziehung
    Bedauerlich ist die absolute Nichteinbeziehung von InteressenvertreterInnen aus dem Feld – nicht nur bekamen wir die Gesetzesvorlage zum ersten Mal nach dem MinisterInnenratsbeschluss zu Gesicht, auch eine Begutachtungsphase ist im parlamentarischen Prozess diesmal nicht vorgesehen. Von Mitsprache in einem demokratiepolitisch erforderlichen Ausmaß kann hier keine Rede sein.
  • Keine Verknüpfung mit KünstlerInnensozialversicherungsstrukturgesetz (KSVSG)
    So erfreulich die jetzt vorgeschlagenen Erweiterungen der KSVF-relevanten Einkünfte (bzw. der Einnahmen) hinsichtlich des Erreichens der Untergrenze sind, so sehr ist zu bedauern, dass die Chance ungenützt blieb, auch die in der Praxis wenig befriedigende, erst 2011 eingeführte Möglichkeit des Ruhens der künstlerischen Tätigkeit (KSVSG) zu verbessern (dafür wäre eine Änderung des KünstlerInnenbegriffs in §2 selbst notwendig). Ganz grundsätzlich möchten wir dringend anregen, bei anstehenden Gesetzesnovellen die übrigen rechtlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.
  • Keine rückwirkenden Eingriffe
    Aufhebung der Option, bereits geleistete Zuschüsse des Künstlersozialversicherungsfonds bei Nicht-Erreichen der Mindesteinkommensgrenze bzw. Überschreiten der Höchsteinkommensgrenze zurückzufordern.

Zusammenfassung

Das KSVFG bewegt sich in die richtige Richtung. Die Vorstellungen des Kulturrat Österreich gehen – naturgemäß – weiter. Schließlich ist auch diesmal wieder kaum etwas aus den seit 2005 bestehenden Sofortforderungen erfüllt.

Die wichtigsten Punkte:

  • Ausweitung der grundsätzlich Bezugsberechtigten auf Kunst-, Kultur- und Medienschaffende!
  • Streichung der Mindesteinkommensgrenze aus künstlerischer Tätigkeit als Anspruchsvoraussetzung für einen Zuschuss aus dem KSVF!
  • Neufassung des KünstlerInnenbegriffs selbst.
  • Keine rückwirkenden Eingriffe! Aufhebung der Option, bereits geleistete Zuschüsse des KünstlerInnen-Sozialversicherungsfonds bei Nicht-Erreichen der Mindesteinkommensgrenze bzw. Überschreiten der Höchsteinkommensgrenze zurückzufordern!
  • Ausweitung des EinzahlerInnenkreises in den KSVF!

Wir werden weiter dahinter sein …



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