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Sommer-Einmaleins. Heute: UrheberInnenrecht

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(Pressemitteilung vom 14.8.2013)

Das Sommer-Einmaleins für KulturpolitikerInnen

… und solche, die es werden wollen.

Eine Textserie des Kulturrat Österreich im laufenden Wahlkampf

Heute: UrheberInnenrecht.

Kulturrat Österreich fordert die wahlwerbenden Parteien auf, endlich dem Diskurs über das UrheberInnenrecht Taten folgen zu lassen!

In der auslaufenden Legislaturperiode war das Thema UrheberInnenrecht sowohl auf Seiten der Politik als auch auf Seiten diverser Institutionen und Interessenvertretungen überaus präsent. Längst überfällige Novellierungen, unterschiedlichste Positionen und Forderungen wurden rauf und runter diskutiert – mit dem „Ergebnis“, dass es einmal mehr keine Entscheidungen gab, von konkreten Umsetzungen ganz zu schweigen.

Auch der Kulturrat Österreich hat sich in den vergangenen Jahren intensiv des Themas angenommen: Im Rahmen der Reihe „Tatort Kulturpolitik“ fanden 2011 zwei Veranstaltungen zum UrheberInnenvertragsrecht statt, im selben Jahr veröffentlichte der Kulturrat sein Positionspapier zum UrheberInnenvertragsrecht. Es folgten Kommentare und Pressemitteilungen mit Forderungen nach einer UrheberInnenrechtsnovelle, nach Abschaffung der Cessio legis (automatische Übertragung der Verwertungsrechte von FilmurheberInnen an ProduzentInnen) im FilmurheberInnenrecht und nach Einführung eines UrheberInnenvertragsrechts.

Parallel dazu machten Richtlinien der EU eine Novellierung des UrheberInnenrechts notwendig. In einem mehr als einen Jahr dauernden, zähen Prozess, von dem die Betroffenen und ihre Interessenvertretungen zunächst gänzlich ausgeschlossen waren, hat das Justizministerium mehrere Arbeitspapiere vorgelegt. Doch die Forderungen der UrheberInnenverbände blieben allesamt unbeachtet.

Kurz vor der Sommerpause hat der Nationalrat schließlich einen Initiativantrag der Regierungsparteien angenommen, der lediglich die unbedingt notwendige Umsetzung der Schutzdauerrichtlinie vorsieht – ein Armutszeugnis, wenn man alle Anstrengungen und die Vielzahl von Veranstaltungen zu den verschiedensten Aspekten des UrheberInnenrechts in den vergangenen Jahren in Betracht zieht. Das FilmurheberInnenrecht, seit jeher ungeliebtes Stiefkind, bleibt in seiner veralteten und durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Cessio legis längst als richtlinienwidrig erkannten Form in der Warteschleife.

Der Kulturrat Österreich fordert daher die wahlwerbenden Parteien auf, endlich dem Diskurs über das UrheberInnenrecht Taten folgen zu lassen!


Forderungen:

  • Wahrung und angemessene Verwertung der Rechte von UrheberInnen und Einführung eines UrheberInnenvertragsrechts!
  • Ersatz der Cessio legis im Sinne der FilmurheberInnen!
  • Sicherung des freien Zugangs zu Wissen und Information!
  • Gewährleistung des Rechts auf Privatkopie sowie Ausweitung pauschaler Abgeltungsmodelle (Speichermedienabgabe)!
  • Herstellen von Rechtssicherheit für UserInnen, ProduzentInnen und UrheberInnen durch Festlegung der Nutzungen, die durch pauschale Bezahlung abgegolten werden, und klare Regeln für digitale Lizenzmodelle!
  • Förderung der aktuellen Kunst durch Einnahmen aus der Nutzung freier Werke!

Das Sommer-Einmaleins für KulturpolitikerInnen

Eine Textserie des Kulturrat Österreich im laufenden Wahlkampf

Der Kulturrat Österreich, der Zusammenschluss der Interessenvertretungen von Kunst-, Kultur- und Medienschaffenden, rückt im laufenden Wahlkampf die Kulturpolitik als Querschnittsmaterie ins Blickfeld. Vierzehntägig wird daher je eines der derzeit drängendsten Problemfelder beleuchtet: AMS und Sozialversicherung, UrheberInnenrecht, Mobilität von KünstlerInnen, KünstlerInnensozialversicherungsfonds, Kunst- und Kulturbudget.

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Weitere Initiativen und Kampagnen zur Novellierung des UrheberInnenrechts

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