(Offener Brief vom 18.10.2021) Als Antwort auf die Urheber_innenrechtsnovelle 2021 richten sich die Mitglieder der ARGE Kulturelle Vielfalt der Österreichischen UNESCO-Kommission, darunter auch der Kulturrat Österreich, mit einem offenen Brief an die Bundesregierung
(Gemeinsame Stellungnahme von KünstlerInnenverbänden vom 2. März 2016) Lob für Verbesserung von Transparenz und Mitbestimmung innerhalb der Verwertungsgesellschaften, Irritation über weitgehende Bestimmungen zu Aussentransparenz. Scharfe Kritik an Verweigerung eines Arbeitsprozesses in der Gesetzwerdung.
(Pressemitteilung vom 8. Juli 2015) UrheberInnenrechtsnovelle 2015 beschlossen. Wem nützt aber diese Novelle? Dem Handel und den ProduzentInnen, aber nicht den UrheberInnen.
(Stellungnahme vom 12. Juni 2015) Scharfe Kritik an der Mangelnden Einbeziehung im Verhandlungsprozess, den gesetzlichen Vorgaben der Speichermedienabgabe und der mangelhaften Ausgestaltung im FilmurheberInnenrecht. UrheberInnenvertragsrecht weiter in der Warteschleife.