(Pressemitteilung vom 18.11.2019) Die bloße Umsetzung der EU-Richtlinie zum Urheber_innenrecht wird keinesfalls ausreichen: Es braucht endlich ein Vertragsrecht.
(Pressemitteilung vom 8. Juli 2015) UrheberInnenrechtsnovelle 2015 beschlossen. Wem nützt aber diese Novelle? Dem Handel und den ProduzentInnen, aber nicht den UrheberInnen.
(Stellungnahme vom 12. Juni 2015) Scharfe Kritik an der Mangelnden Einbeziehung im Verhandlungsprozess, den gesetzlichen Vorgaben der Speichermedienabgabe und der mangelhaften Ausgestaltung im FilmurheberInnenrecht. UrheberInnenvertragsrecht weiter in der Warteschleife.